Bundesweit gültiger Waffenschein?

  • Gibt es sowas ??berhaupt, einen bundesweit g??ltigen Waffenschein? Wie ist das geregelt bzw. welche Ansprechpartner (Beh??rden) sind vorhanden? Welche Kriterien m??ssen erf??llt sein, damit ein "erworbener" Waffenschein ??berhaupt G??ltigkeit besitzt? Gibt es gar "schwarze" Schafe (Ausbildung) in dem Bereich? ??? ???

  • Hallo kalle :)


    Im Allegemeinen ist ein Waffenschein, ausgestellt vom Ordnungsamt/Waffenbeh??rde, bundesweit g??ltig es sei denn, der WffSch beinhaltet ??rtliche Einschr?¤nkungen, z. B. bei einem Privatunternehmen, das nur in Frankfurt arbeitet, wird der WffSch auch nur f??r den Raum Frankfurt ausgestellt. Dieses kommt auf die Art und Umfang der Antragstellung, der Auftraggeber und der Firma an - und liegt ganz im Ermessen der Wff-Beh??rde :grin:


    POL/BGS/Bw etc. haben hier generell keinerlei Einschr?¤nkungen, da diese "Waffentrageerlaubnis" im Polizeigesetz bzw. Polizeirecht geregelt ist [daher gilt hier auch das Tragen einer Dienstwaffe, auch au??erhalb des Dienstes und zu jeder Zeit und an jedem Ort...].


    Zust?¤ndig f??r die ausstelung eines WffSch ist die zust?¤ndige Stadtverwaltung/Ordnungsbeh??rde; kann von Kreis zu Kreis, oder bei den Stadtverwaltungen unterschiedlich gegliedert sein. Generell muss hierf??r das Bed??rfnis, die Sachkunde und die pers??nliche Zuverl?¤ssigkeit gew?¤hrleistet sein. Dieses entscheidet letztlich der Sachbearbeiter der zust?¤ndigen Beh??rde.


    Hier noch mal das aktuelle WffG


    § 49 ??rtliche Zust?¤ndigkeit/WffG


    Und ganz sicher gibt es schwarze Schafe unter den Ausbildern/Anbietern. Diese sind auch einigen Beh??rden bekannt und werden laufend kontrolliert [sind leider nicht ??ffentlich nennbar].
    Am besten bei der zust?¤ndigen Waffenbh??rde erkundigen; die kennen ihre "schwarzen Schafe" genau, haben auch meist seri??se Anbieter zu benennen.

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  • [quote author=Hamburger link=topic=2020.msg12423#msg12423 date=1165327497]


    POL/BGS/Bw etc. haben hier generell keinerlei Einschr?¤nkungen, da diese "Waffentrageerlaubnis" im Polizeigesetz bzw. Polizeirecht geregelt ist [daher gilt hier auch das Tragen einer Dienstwaffe, auch au??erhalb des Dienstes und zu jeder Zeit und an jedem Ort...].


    [/quote]


    Das ist hier anders, nur Kripo im Bereitschaftsdienst, auf Abruf zu Hause, darf die Waffe ausser Dienst mitnehmen. Alle anderen m??ssen sie im Waffenschrank auf den Revieren lassen.
    Das ist auch gut so, der letzte Vorfall vor etlichen Jahren, Bereitschaftspolizeiangeh??riger schie??t in Disco mit Dienstwaffe auf neuen Freund seiner Ex Freundin hat da wohl den Ausschlag gegeben.
    Gab vorher schon andere Vorf?¤lle, es fehlt den meisten eben die n??tige geistige Reife.
    Letztens gab es diese Diskussion auch mal wieder, Polizei in Uniform darf kostenlos mit der Bahn fahren, zu Seminaren z.B., aber keine Dienstwaffe mitf??hren. Hier in Niedersachsen.

  • [quote author=Hamburger link=topic=2020.msg12423#msg12423 date=1165327497]
    Hallo kalle :)


    Und ganz sicher gibt es schwarze Schafe unter den Ausbildern/Anbietern. Diese sind auch einigen Beh??rden bekannt und werden laufend kontrolliert [sind leider nicht ??ffentlich nennbar].
    Am besten bei der zust?¤ndigen Waffenbh??rde erkundigen; die kennen ihre "schwarzen Schafe" genau, haben auch meist seri??se Anbieter zu benennen.
    [/quote]


    Zur "laufenden Kontrolle" m??chte ich feststellen, dass eine solche nur in Polit-M?¤rchen existiert!
    Nach dem Motto "Bellende Hunde bei??en nicht" kann man z.B in BY unter Beckstein feststellen, dass in der Landeshauptstadt abgelehnte Antr?¤ge einfach im Umland wiederholt und dort im Regelfall auch positiv beschieden werden. Je weiter weg, desto gr????er darf die Waffensammlungen sein, die in einigen Regionen ja auch immer wieder durch Missbr?¤uche (Amokl?¤ufe der Kinder) etc drastisch auffallen. Hinzu kommt noch der Umstand, dass man durch k?¤ufliche "Gutachten" auch als Volkssch??ler sehr leicht den Status eines "wissenschaftlich engagierten Waffensammlers" erh?¤lt und dann 120 und mehr Handfeuerwaffen bunkern darf...