Der Fall:
Eine Mitarbeiterin erhielt von Oktober bis Februar keinen Lohn. Die Arbeitnehmerin klagte ihn daraufhin erfolgreich ein. Anl?¤sslich der Nachzahlung f??hrte der Arbeitgeber dann unter anderem Steuern in H??he von 384,12 â?? ab. Die Arbeitnehmerin, die zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt wurde, musste wegen der versp?¤teten Lohnzahlung zusammen mit ihrem Ehemann nun noch Steuern in H??he von 964 â?? nachzahlen. Sie verklagte daraufhin ihren Arbeitgeber auf entsprechenden Schadensersatz.
Das Urteil: Grunds?¤tzlich m??sse der Arbeitgeber den Schaden ersetzen, weil er seiner Zahlungspflicht ganz bewusst nicht nachgekommen ist. Dadurch habe er den Schaden schuldhaft verursacht. Der Arbeitgeber m??sse aber nur f??r die H?¤lfte der eingeklagten 964 â??, also 482 â??, einstehen. Denn der Schaden in der H??he von 964 â?? sei letztlich nur durch die Zusammenveranlagung entstanden
Quelle (LAG D??sseldorf, 2.3.2006, 5 Sa 1634/05