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Kurz vor dem Weltflüchtlingstag wurde heute die aktualisierte Fassung der bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ durch UNICEF und BMFSFJ veröffentlicht. Auch das DFK war an der Überarbeitung beteiligt und konnte dank fachlicher Unterstützung des BDSW erreichen, dass nun auch Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung in Flüchtlingsunterkünften bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen erforderlich sind.