Hab da mal'ne Frage zu zwei Fragen aus der Sachkundeprüfung !?!

  • Ich habe leider keine Rubrik gefunden, wo meine Fragen besser aufgehoben wären.So, bin jetzt bei der Vorbereitung zur Sachkunde und hatte gleich am 1. Tag eine Diskussion mit unserem Trainer:


    1. Frage in einer Übungsklausur:


    Ladendetektive, die für Bewachungsunternehmen tätig werden,
    a) müssen an einem Schild oder einer Kennummer erkennbar sein.
    b) haben das Recht des unmittelbaren Zwangs.
    c) dürfen im Dienst nur mit Erlaubnis des Einzelhandelsverbandes Waffen zur Selbstverteidigung tragen.
    d) brauchen eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO


    Richtig: a + d :undecided:


    Antwort d ist natürlich klar, aber warum in aller Welt die Antwort a?


    ...müssen an einem Schild oder einer Kennummer erkennbar sein??


    Die Definition von "erkennbar" ist laut Duden: <Adj.>: [deutlich] zu erkennen; nahe, hell od. deutlich genug, um erkannt zu werden:


    Hallo, dann kann ich mir auch gleich ein T-Shirt mit der Aufschrift "ICH BIN HIER DER KAUFHAUSDETEKTIV !" machen lassen.
    das will mir nicht in die Rübe. Da streuben sich bei mir die Nackenhaare, weil ich auch nichts finde, wo es steht, dass ich ERKENNBAR SEIN muss. Mein Nummernschild muss auch erkennbar sein, und ich darf es nicht abdecken/verstecken/einstecken und behaupten es ist doch auf Nachfrage erkennbar !!!...



    2. Frage aus der Übungsklausur


    Was gilt für die Notwehr nach § 227 BGB?
    a) Darf nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angewendet werden
    b) Befreit nicht von der Pflicht zum Zahlen von Geldstrafen.
    c) Entschuldigt eine Handlung mit Wirkung für alle Rechtsgebiete.
    d) Ist ein Rechtfertigungsgrund


    Richtig: nur Antwort d


    Die Notwehr im § 227 BGB entspricht inhaltlich exakt dem § 32 StGB und dort heisst es:Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich und geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet und noch nicht beendet ist. Rechtswidig ist er, wenn der Täter keinen Rechtferigungsgrund hat. Ein Angriff geht immer von einem Menschen aus, wobei alle Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz und sogar das Hausrecht im Rahmen der Notwehr verteidigt werden können. Gegen Angriffe darf nach sich im erforderlichen Masse wehren, man muss also das "mildeste Mittel" zur Verteidigung verwenden, das den Angriff sofort abwehrt. Geboten bedeutet, dass zwischen Angriff und Verteidigung kein "krasses Missverhältnis" bestehen darf.


    Demnach müsste doch auch die Antwort a richtig sein.


    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch, hilft mir jemand da runter?

    Einmal editiert, zuletzt von spongo5555 ()

  • Zitat

    ...müssen an einem Schild oder einer Kennummer erkennbar sein??




    Antwort d versteht sich von selbst.


    Antwort a denke ich mal, ist der Ausweis eines jeden Ladendetektives gemeint. Die haben doch da ihre speziellen Ausweise, welche vorgezeigt werden (eben um sich als Detektiv auszuweisen). Und da ist doch eine Nummer drauf und ein Lichtbild.

  • Ob Schild, Dienstausweis oder sonst was, ich stolpere über das "erkennbar sein".


    Klar, muss ich meinen Dienstausweis dabei haben um mich Ausweisen zu können, aber dass Ding ist in meiner Hosentasche, also NICHT erkennbar.

  • Zu 1


    A ergibt sich aus den Vorschriften des BG. Klare Erkennbarkeit muss gegeben sein.


    Zu 2


    Im StGB geht es um die strafrechtliche Relevanz der Handlung. Im BGB geht es um die, aus der Notwehr evtl. resultierenden Schadenersatzansprüche.

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Hallo,


    ihr werdet nicht glauben, was mir der Trainer gesagt hat, welcher am letzten Tag unserer Vorbereitung geschult hat:


    Logisch, bei der 1. Frage kann nur die Antwort D richtig sein, denn es wäre wohl quatsch, wenn ein Ladendetektiv "erkennbar ist" er muss sich erkennbar machen, darf es aber nicht sein.


    So, jetzt stellt sich mir die Frage, ob sich die Richtigkeit der Prüfungsfragen selbst beim Multiple-joise-Verfahren nach den Prüfern richtet? Sitzt der Eine in der Prüfungskomission muss ich das ankreuzen, sitzt der Andere drin, muss ich das andere ankreuzen?


    Aber nach Aussage des letzten Trainers ist das auch egal, ob ich durch die Prüfung komme, denn beim Bewachungsunternehmen handelt es sich um eine "reine Männerwelt" und ich als derzeitige Familienmanagerin wohl nicht lange lust hätte mich mit der sozialschwachen Schicht herumzuärgern!! :angry: :angry: :angry:

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