Rahmenplanung Pflicht des Arbeitgebers ???

  • Hallo zusammen,


    folgendes "Problem". In Hessen sagt der Manteltarifvertrag aus das wenn man mehr als 5 Tage Urlaub nimmt und vor oder hinter diesem Block freie Tage liegen, man 2 zusätzliche Tage abgezogen bekommt. Nun sagte uns unsere Firma das ab Jahr 2015 die sogenannte Dienst-Rahmenplanung wegfallen soll.


    Somit könnte der Arbeitgeber doch theoretisch einfach vor oder nach einem beantragtem Urlaub freie Tage in den Dienstplan schreiben damit diese zusätzlich abgezogen werden können.


    Deswegen lautet meine Frage ob ich einen rechtlichen Anspruch auf eine jährliche Rahmenplanung habe ?


    Ich hoffe es kann jemand helfen..........