Unterbringung Hund laut BG/Tierschutz

  • Muss nicht auf Objekten wo Hunde dauethaft eingesetzt sind (8-12St Schichten) eine Unterbringungsmöglichkeit für den Hund gegeben sein. Sprich Zwinger?

  • Hallo Hapy
    Ja, muß gegeben sein, damit der Hund zu seinen Ruhezeiten kommt und er Dritte nicht gefährden kann, die den Raum ggf auch nutzen.


    Gruß aus Hamburg


    Manon alias "Bhekas Spaßbremse"