Maximale Befristung in NRW

  • Hallo liebe Forenmitglieder, leider finde ich zum Thema Befristung nur einen Beitrag der mir nicht ausreichend weiter hilft.


    Wir haben viele Zeitverträge bei uns im Unternehmen, meiner gehört auch dazu. Ich habe insgesamt eine befristung von 27 Monaten erhalten. Nun ist meine Frage wie lange darf der AG Maximal befristen? Viele Kollegen reden von 24 Monaten, allerdings finde ich nur einen Tarifvertrag im Tarifregister online, in dem die Rede von 42 Monaten ist. Ander Stimmen sprechen von 30 Monaten...


    Kann mir da einer helfen und mir sagen was nun stimmt?

  • Der MTV für NRW macht keine Aussage zur Befristung von Arbeitsverträgen.


    Der Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland, gültig ab 01.01.2012 sagt dazu folgendes aus:


    "Die kalenermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von 30 Monaten zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist die höchstens zweimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Die erste kalendermäßige Befristung muss mindestens 12 Monate betragen. (...)"


    Das ist die entsprechende Regelung des "neuen" MRTV. Im vorherigen (und damit "alten") MRTV, gültig ab 01.12.2006 war die kalendermäßige Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds tatsächlich bis 42 Monaten Gesamtdauer möglich, darüber hinaus auch bis zu 4 Mal eine Verlängerung zulässig. Dieser "alte" MRTV gilt auch noch für den Bereich GWT.


    Wenn du also im Bereich GWT arbeitest, gelten nach wie vor die Regelungen des alten MRTV, also 42 Monate Gesamtdauer, höchstens 4 Mal Verlängerung.
    Solltest Du nicht im Bereich GWT arbeiten: Aktueller MRTV sagt 30 Monate maximal.