revierfahrer
hi, ab wann redet man von revierfahrer?
denn, ag meint, da es nur 1 kunde ist, ist es keine revierfahrt, ergo auch keine 11,05 die std. sondern nur 8,62
also meine tätigkeit ist mit pkw gebäude schliessen und kontrollieren,
mehrere runden die nacht. es sind auch praktisch 2 kunden, in 2
verschiedenen städten, 1 gebäude in stadt A und danach
ca 30 min bis zum nächsten kunden in stadt B, dann ab 22.00 uhr mehrmals ca 25 anlaufstellen kontrollieren.
auserdem wurde mir mitgeteilt, das die abrechnung bis spätestens zum 25.
des folge monats erfolgt. (ich denke mal das dieses "spätestens" die
regel sein wird. ist das so rechtens?
und über die 5% nachtzuschlag von 22-6.00 uhr wusste man angeblich auch nichts und will sich beim personalbüro mal erkundigen
wird mir alles etwas suspect langsam
was sagt ihr ?
und wo könnte man die definition der tätigkeit Revierfahrer nachlesen?