Wann Revierfahrt ?

  • revierfahrer





    hi, ab wann redet man von revierfahrer?




    denn, ag meint, da es nur 1 kunde ist, ist es keine revierfahrt, ergo auch keine 11,05 die std. sondern nur 8,62 :(


    also meine tätigkeit ist mit pkw gebäude schliessen und kontrollieren,
    mehrere runden die nacht. es sind auch praktisch 2 kunden, in 2
    verschiedenen städten, 1 gebäude in stadt A und danach


    ca 30 min bis zum nächsten kunden in stadt B, dann ab 22.00 uhr mehrmals ca 25 anlaufstellen kontrollieren.


    auserdem wurde mir mitgeteilt, das die abrechnung bis spätestens zum 25.
    des folge monats erfolgt. (ich denke mal das dieses "spätestens" die
    regel sein wird. ist das so rechtens?


    und über die 5% nachtzuschlag von 22-6.00 uhr wusste man angeblich auch nichts und will sich beim personalbüro mal erkundigen :(


    wird mir alles etwas suspect langsam :(


    was sagt ihr ?
    und wo könnte man die definition der tätigkeit Revierfahrer nachlesen?

  • Steht in deinem Vertrag nicht drin als was du eingestellt bist?


    Deine bisherigen Beschreibungen deuten für mich eindeutig auf Revierdienst hin, ist aber nur meine persönliche Meinung.

  • noch kein vertrag,
    gibt es nicht irgendwo eine tätigkeitsbeschreibung? wer entscheidet ob revierfahrt oder nicht?
    kann ja nicht von der einschätzung des ag abhängen, sonst würde ja jeder ag sagen, das es keine Revierfahrt ist :) spart ja dann richtig cash ;)

  • ALSO so ganz eindeutig ist das hier nicht zu beantworten. Mit gutem Willen kann ich auch herauslesen, dass beide Objekte NACHEINANDER zu besetzen sind - "eindeutig" kein Revier sondern eben zweimal Objektbewachung. Selbst bei wechselnder Besetzung von zwei Objekten würde ich noch nicht von Revier sprechen wollen - wenn nicht noch weitere Nebenaufgaben bestehen. 8)


    Genau diese fehlenden Definitionen im Tarifvertrag sind es ja, die es den AG ermöglichen, so viele AN zu bescheißen. Aber im LTV NRW ist ja hier eine verbindliche Absprache getroffen worden, dass vor dem nächsten LTV hierzu konkrete Änderungen und Neufassungen der Lohngruppen erfolgen. Ich bin gespannt.


    Abrechnung bis zum 25. des Folgemonates? Hier stimmt doch was nicht, im Allgemeinen gilt der 15. und das ist schon sehr spät. Schau da einfach mal in den für Dich gültigen TV und überlege ggf., ob es dieser Laden sein muss, wenn es schon so los geht ... Meiner wäre es nicht :whistling:

  • besprochen wurde :
    st/h 8,62 + sonn/feiertagzuschlag
    (keine rede von 5% nacht hab ich erst hier gelesen)
    4-5 dienste im monat
    abrechnung gegen ende des folgemonats
    bezahlte einarbeitung


    hörte sich alles in ordnung an, aber es kann nicht sein das jemand der die ganze nacht auf achse ist, gleiches geld bekommt wie jemand der nur an einer stelle dienst "schiebt"
    will ja auch nicht unfair sein, tätigkeit ist auch interressant, aber es muss auch gerecht entlohnt werden.
    es ist ja auch ein unterschied ob ich 50 std machen muss oder ca. 32std um auf 450E zu kommen

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