Quelle: Münsterländische Volkszeitung
ZitatÜberraschend für alle Prozessteilnehmer verurteilte das Schöffengericht in Rheine am Dienstag einen 61-jährigen früheren Geldtransport-Unternehmer aus Rheine wegen gewerbsmäßiger Untreue in drei Fällen mit einem Gesamtschaden von 262000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Damit ging das Gericht vier Monate über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.
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Der Angeklagte hatte in der Zeit vom Ende Februar 2011 drei Tageseinnahmen einer großen Ladenkette in Höhe von 262000 Euro auf ein anderes Kundenkonto transferiert, um seine vorherigen Geldverschiebungen zu verschleiern. Auf Veranlassung der Ladenkette kam es zu einer Überprüfung des Geldtransportunternehmens durch die Versicherung. Dabei flog der Schwindel auf.
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Ich denke mal ein gerechtfertigtes Urteil.