Brauche mal eure Hilfe

  • Hallo erst mal [Blockierte Grafik: http://wachmaenner.de/include/images/smiles/1.gif]




    Brauch da auch mal Hilfe unser Einsatzleiter hat was in den Raum
    geworfen wo wir alle gedacht haben das kann ja mal gar nicht sein.




    Aussage Einsatzleiter: Absofort im Krankheitsfall würden nur noch die
    Tage bezahlt werden die mann laut Dienstplan gearbeitet hätte das heist
    wenn ich zwei Tage Dienst hätte und zwei Frei würden sie nur die Tage
    bezahlen die ich laut Plan gearbeitet hätte wir wissen das das so nicht
    sein kann wir wissen auch das es da einen Vertrag gibt " Tarifvertrag Entgeltfortzahlung Krankheitsfall Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW " jetzt haben wir schon alles versucht an diesen Vertrag ran zu kommen nur leider keinen Erfolg.




    Könnt ihr uns da weiter helfen.




    Ich danke schon mal im Vorraus.


  • Aussage Einsatzleiter: Absofort im Krankheitsfall würden nur noch die
    Tage bezahlt werden die mann laut Dienstplan gearbeitet hätte das heist
    wenn ich zwei Tage Dienst hätte und zwei Frei würden sie nur die Tage
    bezahlen die ich laut Plan gearbeitet hätte


    Das entspricht dem Lohnausfallprinzip und ist rechtlich und tariflich gedeckt.


    Aus dem TV Entgeltfortzahlung NRW:

    Zitat

    §3 Entgeltfortzahlung ab dem 01. Mai 1999


    Ab dem 01.05.1999 wird ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Entgelt in Höhe von 100% der tariflichen Vergütung des Arbeitnehmers bezahlt.
    Die 100% berechnen sich nach der Lohngruppe des Arbeitnehmers, in die er eingruppiert ist.
    Es gilt das Lohnausfallprinzip.
    ...

  • Hallo,
    den angesprochenen Tarifvertrag kenne ich nicht, was sicher damit zusammenhängt, dass ich aus einem anderen Bundesland komme. Am ehesten kommst Du an den TV, wenn Du Dich an Deine Gewerkschaft wendest, da bekommst Du meistens auch die entsprechenden Erläuterungen, wenn Du Fragen hast.
    Ich habe zu diesem Thema im Net das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts
    an Feiertagen und im Krankheitsfall gefunden. (http://www.gesetze-im-internet…esrecht/entgfg/gesamt.pdf)
    Im § 4 heißt es zu dem Thema:

    Zitat

    § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
    (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.


    Das würde heißen, dass Dir dann im Umkehrschluß auch Krankengeld an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden zusteht, jedoch nicht, wenn Du in der Woche freie Tage hast.


    In der Präambel heißt es, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes durch Tarifverträge geändert werden können, ich würde Dir also empfehlen, doch mal Dein Gewerkschaftshaus aufzusuchen, oder auch einfach per email eine Anfrage zu starten.

  • Danke für die Antwort aber wo bekomm ich was schriftliches herr damit wir dagegen steuern können.


    Wo willst du denn gegensteuern?


    Das Lohnausfallprinzip ist im von dir genannten Tarifvertrag (der zwar bereits einige Jahre alt ist, aber noch nicht gekündigt und damit noch immer gültig) geregelt. Der von mir zitierte Paragraph mit der entsprechenden Regelung stammt aus diesem Tarifvertrag. Es ist der Originaltext, lediglich nicht ganz vollständig, nur das (für Euch) Wesentliche.
    Dein Unternehmen wendet das Lohnausfallprinzip an - es wird für die Arbeitszeit Lohnfortzahlung geleistet, die man gearbeitet hätte. Nicht mehr und nicht weniger.


    Auf gut Deutsch: Dein Unternehmen handelt nicht falsch, es gibt nichts zum gegensteuern.


    Und nebenbei: Genau durchgerechnet fährt man mit dem Lohnausfallprinzip nicht schlechter, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht.

  • was heißt gegensteuern was der falsche ausdruck wir hätten nur gerne was schriftliches in der hand und in einer gewerkschaft ist keiner von uns.


    aber es muss doch trotzdem jeder tag bezahlt werden auch wenn laut dienstplan freischichten drin sind.

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