Kündigung

  • Hallo, kann mir jemand die Kündigungsfristen lt. Mantelrahmentarifvertrag für Wach- und Sicherheitsgewerbe im
    Land Bremen sagen? Sind Kündigungen zum 1. und auch 15. im Monat möglich?


    Gruß


    sablayan

  • In dem mir vorliegenden Tarifvertrag wird bei Kündigungsfristen auf den Bundesmanteltarifvertrag verwiesen. Leider habe ich von beiden keinen Aktuellen. Es ist von 14 Tagen zum Schichtende die Rede. Meiner bescheidenen Meinung nach kannst Du die Kündigung also so legen, dass sie zum 15. oder 1. eines Monats greift.

  • Besten Dank für Deine Antwort. Ich wünsche Dir noch viel Spaß beim Wachdienst.


    Gruß sablayan