Sachkunde §34a GwO Prüfungsvorbereitung?

  • Mal ne Frage,


    In den 1990er Jahren war ich einige Jahre in der Sicherheitsbranche tätig. Zu meinen Aufgaben gehörten, Werkschutz, Revier und Streifendienst, Veranstaltungsdienst und Geld und Werttransport. Während meiner aktiven Zeit habe ich die Werkschutzlehrgänge 1 und 2, die Waffensachkunde und einen Lehrgang zum Betriebssanitäter absolviert. Danach war ich beruflich einige Jahre in anderen Branchen tätig (da wars auch nicht Schlechter oder Besser ;-). Da ich gerne wieder in das Sicherheitsgewerbe einsteigen möchte, bin ich Derzeit auf der Suche nach einem (Traum) Job der zu mir passt.

    Seit drei Monaten bewerbe ich mich nun schon im Sicherheitsgewerbe, bisher leider mit wenig Erfolg. Hatte zwar schon einige Vorstellungsgespräche, aber es wurde immer ein Mitbewerber eingestellt.

    Von der Unterweisung §34 GwO bin ich befreit.

    Da ich vermute das es wohl an der fehlenden Sachkundeprüfung §34a GwO scheitert, möchte ich diese Prüfung demnächst nachholen.
    Im Internet gibt es ja diverse Angebote zum Thema Prüfungsvorbereitung, meist sind diese aber mit erheblichen Kosten verbunden.

    Welche Maßnahmen sind zur Prüfungsvorbereitung sinnvoll?

    Eigenstudium?
    Welche Bücher sind Empfehlenswert?

    Seminare bei der IHK, DEKRA ect.?
    Welche Seminare sind Empfehlenswert?

    Wie habt Ihr euch auf die Prüfung vorbereitet?

    Suche Arbeit in den Bereichen Werkschutz (Kein Empfangsdienst), Veranstaltungsdienst, Bahnschutz, Militärische Bewachung ect.

    Vorab schon mal vielen Dank für euere Hilfe.

  • Gute Frage


    Bei den WSL 1+2 handelte es sich um eine firmenexterne Maßnahme, ob es sich beim Lehrinstitut um einen anerkannte Bildungsstätte handelt kann ich leider nicht beantworten. Die Lehrgänge habe ich 1996/97 beim Ausbildungszentrum für Werkschutz Berlin, Leipzig, München gemacht. Habe im Internet nachgeforscht kann aber das AZW nirgends finden, die scheinen nicht mehr zu existieren.

  • Meine Frage zielte auf die Bescheinigung hinsichtlich Teilnahmen und Prüfungen.


    Wenn es eine Schulung ist, die von der Firma bezahlt wird, kommt es oft vor, dass diese Bescheinigungen auch an die Firma gehen. Nicht jede Firma gibt die dann an den Mitarbeiter heraus. Sollte man allerdings immer verlangen.


    Solltest du also keine Bescheinigungen haben, ist das für einen eventuell zukünftigen Arbeitgeber eine Glaubensfrage: Glaube ich es ihn, oder nicht. Die meisten werden dann vermutlich zu einen Nein tendieren.


    Wenn du die Befreiung irgendwie nachweisen kannst, sollte dies in der Regel reichen. Aber du hast ja wohl andere Erfahrungen gemacht. Also steht wohl die Prüfung an.


    Hier sollten aber einige User sein, die diese Prüfung vor kurzem gemacht haben. Wird sich bestimmt jemand melden der dir helfen kann.

  • Vielen Dank für Deine Antwort.


    Die Bescheinigungen und Prüfungszeugnisse sind in meinem Besitz. Die Schulung habe ich selbst bezahlt bzw. wurde damals vom Lohn abgezogen und an die Ausbildungsstätte weitergeleitet. Die Befreiung vom Unterrichtungsverfahren kann ich zwar Nachweisen, aber leider gibt es nirgendwo eine Stelle die einem eine schriftliche Bescheinigung darüber ausstellt. Weil wir ja in Deutschland leben, wo ordentliche Papiere wichtiger sind als persönliche Befähigung, hat man ohne entsprechende Papiere nur wenig Chancen.


    Bei den meisten Stellenangeboten heißt es meist: Die Grundvoraussetzung ist die abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach §34a der GwO. Oder: Der Nachweis der Sachkunde nach §34a der GwO ist wünschenswert.


    Klar, weil Vorteilhaft für den Unternehmer, eine §34a geprüfte Kraft lässt sich flexibel in den meisten branchenüblichen Tätigkeitsbereichen einsetzen.

  • Abgesehen von der Befreiung würde ich WSL 1 + 2 zumindest gleich setzen, wenn nicht sogar etwas höher ansiedeln, als die 34 a.

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.