Beiträge von Copys

    [quote author=daffi link=topic=4911.msg42749#msg42749 date=1213725888]
    Bin auch kein Jäger.


    Aber Schießübungen auf Privatbesitz kenne ich nicht. Es sei denn, da ist ein entsprechender Stand.


    Von Kugelfang , mal abgesehen von dem getroffenen Kollegen, der aber bestimmt nicht in dieser Funktion anwesend war, kann ja hier auch nicht die Rede sein.



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    Anschießen oder Funktionsbeschuss darf er machen. Aber warum wohl wird jeder Schießstandsachverständige einen abgerundeten Metallgegenstand aus einem Stand im Bereich des geschossfanges entfernen lassen? Selbst Holz darf dort nur Verwendung finden, wenn es nahezu Astfrei ist. Hat alles seinen Grund, auch wenn ich immer wieder heiße Diskussionen erlebe, wenn ich die Entfernung der z.T. in den Schießbahnen aufgehängten "Königsscheiben" oder anderer Ziergegenstände verlange. Auch hier gilt: Können kommt von Kunst - mer kuns oder mer kuns nit.
    Und leider haben viele Spezialspezialisten absolut keine Ahnung und noch weniger Erfahrung/Wissen/Ausbildung. Aber wissen natürlich alles, vor allem immer besser. Auf diese Art kann man es natürlich auch lernen. Gut, dass dem zweiten nichtmehr passiert ist. Ein erhebliches Erklärungsproblem wird der Schütze aber auf jeden Fall haben. Schließlich ist er ja sachkundig, denn mit der Jägerprüfung wird ihm automatisch die Sachkunde bescheinigt. "habe ich nicht gewußt.." gilt also nicht. Und die Zivilrechtlichen Ansprüche inkl. Krankenhauskosten/Schmerzensgeld/Verdienstausfall und Bußgeld (wenn nicht zusätzlich noch Entzug des Jagdscheins) werden sich auch läppern. Die Versicherung und die Krankenkasse werden bestimmt nicht freiwillig zahlen sondern sich die Kohlen vom Verursacher wiederholen. Da sind bei Op, zwei Wochen Krankenhaus, 3 Wochen Reha und noch einigen Wochen Krankenstand schnell Summen im Bereich einer Eigentumswohnung fällig.

    Es geht hier micht um "kampfm?¤??iges Schie??en", sondern um die gesetzlich geforderte SK. Und die unterscheidet in der WaffVwV (und die ist ma??gebend, weil die Verwaltungsbeh??rden danach verfahren) nunmal zwischen Sportsch??tzen und Sicherheitsmitarbeitern. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt, hier geht es um Fakten. Und wer "Berufswaffentr?¤ger" ist, also im normalken Sprachgebrach w?¤hrend der Arbeit und sei es nur hinun wieder eine Waffe tr?¤gt, darf und MUSS auch laut Gesetz entsprechend aus- und fortgebildet werden. Was daraus gemacht wird - wieder ein anderes Thema. Da kommen ja ganz andere Erw?¤gungen, u.a. meist finanzieller Art, ins Spiel.
    Wer aber f??r sich pers??nlich begriffen hat, dass bei einem Fa??ll der F?¤lle nicht der SKl-Ausrichter, nicht sein Chef und auch nicht der SB einer Beh??rde sondern eben er ganz pers??nlich der Verantwortliche ist, wird sich, gen??gend Inteligenz vorausgesetzt, selbst um seine Fortbildung k??mmern. Und er kann entsprechend trainieren, nur eben nicht bei jedem und nicht in jedem Verein.
    Was von den Schie??leistungen der meisten SD-Mitarbeiter zu halten ist, steht hier auch nicht zur Debatte. Da habe ich eine ganz eigene Meinung. Hier geht es um die faktisch vorhandenen Voraussetzungen die jemand erf??llen muss um im Job eine Waffe tragen zu d??rfen. Nicht mehr, nicht weniger.
    Und Fakt ist, die Sportsch??tzen-SK istnicht ausreichend, der SD-Mitarbeiter mu?? mehr Std. nachweisen und "hohe Schie??leistungen", wobei diese leider nicht pr?¤zisiert sind. Vorschl?¤ge diesbez??glich wurden bisher nicht aufgegriffen. Vielleicht ist der Aufwand einigen/allen Firmen zu gro??? Wer wei??.
    Ebenfalls FAkt ist, dass sich eine den Anspr??chen des Gesetzgebers gen??gende SK-Ausbildung und Pr??fung mitstaatlicher Anerkennung eben nicht f??r Knopp und Klicker durchf??hren l?¤??t.
    Nur darum und die zu erf??llenden Voraussetzungen ging es bei der Diskussion. Was ich pers??nlich von dem ganzen halte, steht auf einem ganz anderen Blatt und geh??rt nicht hierher.
    Und ??ber die "seri??sen" Vereine will ich auch nicht diskutueren, da habe nicht nur ich (in der Vergangenheit) g?¤nzlich andere Erfahrungen gemacht. Diese werden auch immer wieder von Vereinsmitgliedern best?¤tigt, wenn sie bei uns mitschie??en wollen und dann die einfachsten Dinge nicht beherrschen.
    Und da sind wir am n?¤chsten Punkt: Wenn etwas schiefgeht und der Waffentr?¤ger steht pl??tzlich im Regen, was wird er wohl sagen wenn er gesagt bekommt: "das h?¤tten Sie als Sachkundiger doch wissen m??ssen!"
    Genau: "haben wir nicht gehabt, nie geh??rt, war kein Thema usw. usw. Und wer wird dann unangenehme Fragen beantworten m??ssen? Allein aus diesem Grund, er ist schlie??lich pers??nlich der Beh??rde gegen??ber verantwortlich, wird ein seri??ser Anbieter die SK so professionell wie m??glich und bezahlbar durchf??hren. Und die anderen m??ssen ihr Tun vor sich selbst rechtfertigen und hoffentlich nicht vor Gericht.

    [quote author=investigator link=topic=3328.msg34232#msg34232 date=1205042470]
    bobolino
    wenn schon "absoluter Unsinn" - dann bitte diesen Begriff auf die bundesweite, chaotische Praxis anwenden!
    Was "geschrieben" steht, ist "Unsinn" bzw. wird nicht nur in jedem Bundesland, sondern auch in s?¤mtlichen Regierungsbezirken so oder so ausgelegt. Wie man auch bei der J?¤gerpr??fung ohne einzigen Schuss aus einer Fausfeuerwaffe durchrutschen konnte (obwohl Jagdscheininhaber ohne speziellen Bedarfsnachweis Anspruch auf 2 Pistolen/Revolver haben), so besagen die Bestimmungen der "Sachkundepr??fung" nicht, dass man auch "treffen" mu??! 2x f??nf Sch??sse in den Boden reichten so mancher Oma schon f??r ihren Sachkundenachweis.
    Schulen/Ausbildungsst?¤tten, die mehr beibringen und auch verlangen, sind nur zu begr????en!
    Eine spezielle "Sachkundepr??fung" f??r Bewachungspersonal gibt es (gesetzlich vorgesehen) ??brigens nicht. Bestenfalls machen Sch??tzenvereine dabei Unterschiede, indem sie das Pr??fungsniveau f??r Nutzer im Bewachungsgewerbe wesentlich herabsetzen gegen??ber dem der engagierten Sportsch??tzen.
    Die Knarre bei privaten Wachmannschaften, siehe z.B. U-Bahnwache oder Geldboten (auch diese sind Bewacher!), dient in erster Linie der Zierde - und irgendwie m??ssen 168 cm Fliegengewicht ja auch etwas hergeben, was den Respekt des Publikums f??rdert.




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    Dies ist, zumoindest bei seri??sen Anbietern, einfach Unsinn! Gerade bei den "Berufswaffentr?¤gern" werden insbesondere im rechtlichen Bereich wesentlich h??here Anforderungen gestellt als bei den Sportsch??tzen. Auch durch die WaffVwV, die wie bereits best?¤tigt in den meisten L?¤ndern per IM-Schreiben "empfohlen" wure zur Anwendung, werden im Bereich NAchweis der Schie??fertigkeitne f??r Waffentr?¤ger "hohe Schie??leistungen" gefordert. Au??erdem hat es seine Richtigkeit, dass die Sk f??r Sprtsch??tzen nicht f??r eine Bewachungst?¤tigkeitgeeignet ist allein schon in der Tatsache, dass sie eine Verbandsinterne Beschulung mit verbandsinterner Bescheinigung ausschlie??lich f??r die jeweiligen Verbandsmitglieder ist und keinerlei Au??enwirkung besitzt. Kein anderer Verband oder Beh??rde muss diese SK anerkennen. Bitte einfach die entsprechenden Gesetze lesen und eine Stellungnahme des BVA zur Kenntnis nehmen:


    Zitat aus einer Antwort des BVA auf entsprechende Nachfrage mit Kommentar des Adressaten


    Sehr geehrter Herr xxxxx,


    ein nach § 15 WaffG anerkannter Verband ist im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 a) WaffG verpflichtet, auf eine sachgerichtete Ausbildung in den ihm angeschlossenen Vereinen hinzuwirken. Diese sachgerichtete Ausbildung beinhaltet auch die Vermittlung der Sachkunde nach § 7 WaffG durch die Vereine des Verbandes. Gem?¤?? allgemeiner Auslegung des § 3 Abs. 5 WaffG ist diese Vermittlung auf die Mitglieder der Vereine des Verbandes beschr?¤nkt.
    Mit freundlichen Gr????en
    Im Auftrag


    Bundesverwaltungsamt
    Referat II B 7
    Waffenrechtliche Erlaubnisse


    Damit ist doch wohl alles klar.
    Wenn ihr also WSK f??r alle abnehmen wollt, dann m??sst ihr eine eigene bundesweit g??ltige staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde haben. Die allgemeine Erlaubnis f??r Schie??sportverb?¤nde gilt dann nicht.


    Zitat ENDE: Alles klar? Der Weg, die staatliche Anerkennung zu erlangen ist nicht gerade einfach und billig. Dies hat man den Verb?¤nden erspart, eben mit den entsprechenden Einschr?¤nkungen. Au??erdem kann nie ein "Verband/Firma" die staatliche Anerkennung erhalten, dies kann nur eine Einzelperson. Diese ist auch als einzige Berechtigt, als Pr??fungskommissionsvorsitzender die Urkunden zu unterzeichnen.
    Alles andere ist geschickte Werbung oder einfach Unwissenheit. Und aus genau diesen Gr??nden kann man eine SK (professionell vorbereitet,unterrichtet und gepr??ft nicht mal eben an einem Tag und f??r 50,- realisieren. Allein die Kopien f??r die umfangreichen Unterlagen kosten pro Teilnehmer bei uns inkl. Ordner je nach Tagespreis zwischen 65,- und 70,- â??. ??ber die anderen Voraussetzungen und Kosten unterhalte ich mich gerne per PN.

    Nachdem das Thema Waffensachkunde immer wieder mal auftaucht, hier ein eventuell interessanter Aspekt.
    Nicht immer sind alle mit ihren Anbietern und Pr??fern zufrieden, aus den verschiedensten Gr??nden.
    Seit kurzem bietet die T??V Rheinland Akademie eine "BAsisausbildung Sicherheitsgwerbe" an. Umfa??t § 34 inkl. IHK-Pr??fung und Waffensachkunde gem. § 7 WaffG inkl. bundesweit anerkannter Pr??fung vor einem ebenfalls bundesweit anerkannten Pr??fungsausschuss. Alles in einem Rutsch. Mal ansehen unter
    dem Link


    Basisausbildung im Sicherheitsgewerbe


    oder (wenn`s nicht funzt) auf der Homepage des T??V Rheinland unter Lehrg?¤nge, Sicherheitsgwerbe, Basisausbildung.
    Da viel drin in der Page, mu?? man vielleicht etwas suchen. Habe es durch Zufall gefunden.