[quote author=investigator link=topic=3328.msg34232#msg34232 date=1205042470]
bobolino
wenn schon "absoluter Unsinn" - dann bitte diesen Begriff auf die bundesweite, chaotische Praxis anwenden!
Was "geschrieben" steht, ist "Unsinn" bzw. wird nicht nur in jedem Bundesland, sondern auch in s?¤mtlichen Regierungsbezirken so oder so ausgelegt. Wie man auch bei der J?¤gerpr??fung ohne einzigen Schuss aus einer Fausfeuerwaffe durchrutschen konnte (obwohl Jagdscheininhaber ohne speziellen Bedarfsnachweis Anspruch auf 2 Pistolen/Revolver haben), so besagen die Bestimmungen der "Sachkundepr??fung" nicht, dass man auch "treffen" mu??! 2x f??nf Sch??sse in den Boden reichten so mancher Oma schon f??r ihren Sachkundenachweis.
Schulen/Ausbildungsst?¤tten, die mehr beibringen und auch verlangen, sind nur zu begr????en!
Eine spezielle "Sachkundepr??fung" f??r Bewachungspersonal gibt es (gesetzlich vorgesehen) ??brigens nicht. Bestenfalls machen Sch??tzenvereine dabei Unterschiede, indem sie das Pr??fungsniveau f??r Nutzer im Bewachungsgewerbe wesentlich herabsetzen gegen??ber dem der engagierten Sportsch??tzen.
Die Knarre bei privaten Wachmannschaften, siehe z.B. U-Bahnwache oder Geldboten (auch diese sind Bewacher!), dient in erster Linie der Zierde - und irgendwie m??ssen 168 cm Fliegengewicht ja auch etwas hergeben, was den Respekt des Publikums f??rdert.
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Dies ist, zumoindest bei seri??sen Anbietern, einfach Unsinn! Gerade bei den "Berufswaffentr?¤gern" werden insbesondere im rechtlichen Bereich wesentlich h??here Anforderungen gestellt als bei den Sportsch??tzen. Auch durch die WaffVwV, die wie bereits best?¤tigt in den meisten L?¤ndern per IM-Schreiben "empfohlen" wure zur Anwendung, werden im Bereich NAchweis der Schie??fertigkeitne f??r Waffentr?¤ger "hohe Schie??leistungen" gefordert. Au??erdem hat es seine Richtigkeit, dass die Sk f??r Sprtsch??tzen nicht f??r eine Bewachungst?¤tigkeitgeeignet ist allein schon in der Tatsache, dass sie eine Verbandsinterne Beschulung mit verbandsinterner Bescheinigung ausschlie??lich f??r die jeweiligen Verbandsmitglieder ist und keinerlei Au??enwirkung besitzt. Kein anderer Verband oder Beh??rde muss diese SK anerkennen. Bitte einfach die entsprechenden Gesetze lesen und eine Stellungnahme des BVA zur Kenntnis nehmen:
Zitat aus einer Antwort des BVA auf entsprechende Nachfrage mit Kommentar des Adressaten
Sehr geehrter Herr xxxxx,
ein nach § 15 WaffG anerkannter Verband ist im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 a) WaffG verpflichtet, auf eine sachgerichtete Ausbildung in den ihm angeschlossenen Vereinen hinzuwirken. Diese sachgerichtete Ausbildung beinhaltet auch die Vermittlung der Sachkunde nach § 7 WaffG durch die Vereine des Verbandes. Gem?¤?? allgemeiner Auslegung des § 3 Abs. 5 WaffG ist diese Vermittlung auf die Mitglieder der Vereine des Verbandes beschr?¤nkt.
Mit freundlichen Gr????en
Im Auftrag
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 7
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Damit ist doch wohl alles klar.
Wenn ihr also WSK f??r alle abnehmen wollt, dann m??sst ihr eine eigene bundesweit g??ltige staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde haben. Die allgemeine Erlaubnis f??r Schie??sportverb?¤nde gilt dann nicht.
Zitat ENDE: Alles klar? Der Weg, die staatliche Anerkennung zu erlangen ist nicht gerade einfach und billig. Dies hat man den Verb?¤nden erspart, eben mit den entsprechenden Einschr?¤nkungen. Au??erdem kann nie ein "Verband/Firma" die staatliche Anerkennung erhalten, dies kann nur eine Einzelperson. Diese ist auch als einzige Berechtigt, als Pr??fungskommissionsvorsitzender die Urkunden zu unterzeichnen.
Alles andere ist geschickte Werbung oder einfach Unwissenheit. Und aus genau diesen Gr??nden kann man eine SK (professionell vorbereitet,unterrichtet und gepr??ft nicht mal eben an einem Tag und f??r 50,- realisieren. Allein die Kopien f??r die umfangreichen Unterlagen kosten pro Teilnehmer bei uns inkl. Ordner je nach Tagespreis zwischen 65,- und 70,- â??. ??ber die anderen Voraussetzungen und Kosten unterhalte ich mich gerne per PN.