Beiträge von Rh!n0$

    Laut meinem neuen Dienstplan ( der WIEDER MAL ) erst am letzten Tag im Dezember "21 ausgehangen wurde, soll ich im jetzigen Januar 5 Tage Einweisung erhalten. ( Dienstplan wird per Whatsapp verschickt, obwohl es ja bereits per Gerichtsurteil verkündet wurde, das dies kein reguläres Arbeitswerkzeug ist und nicht jeder bei uns nutzt Whatsapp, ich bin einer dieser Mitarbeiter ) Wer WA nicht nutzt wird bei uns schlichtweg ignoriert, erst auf (mehrmalige ) Nachfrage beim AV/Interventionsfahrer wurde der Dienstplan ausgedruckt und ausgehangen ( wie gesagt, erst am LETZEN Dezember Tag 2021 ! )


    Aber zurück zum eigentlichen Thema:


    Laut dem DGB gilt seit dem 01.08.2020 verbindlich doch folgende Arbeitsschutzregel.


    " Schutzabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden "


    Mein Arbeitgeber sagte mir auf meine Email Anfrage nur .......


    " Sie haben ja eine Maske an im Auto, das reicht schon als Schutz für Ihren Kollegen und Sie, sie müssen ja nicht miteinander kuscheln" unverschämter und lustloser gehts kaum.


    Wie kann ich mich nun dagegen wehren das ich diese 5 Tage Einweisung machen " muss " ? Soll in ca. 2 Wochen stattfinden