Beiträge von Raz3r

    Ja das mit dem Staatsfeind ist mir sehr wohl bekannt. In meinem Arbeitsvertrag steht zuzüglich der Kündigungsfrist, dass Tarifliche oder Gesetzliche Verlängerungen der Frist für beide Vertragspartner bestehen. Allerdings wäre es bei mir keine Verlängerung der Frist, sondern eine Verkürzung der Frist.

    Moin.


    Nur mal so am Rande: Wenn Du Disponent bist (ich interpretiere das so, dass Du für den Personaleinsatz zuständig bist, also u.a. Dienstplanung), solltest Du eigentlich das Arbeitszeitgesetz in- und auswendig kennen und daher wissen, was zulässig ist und was nicht.


    Ja als Disponent weiß ich was im Arbeitszeitgesetz drin steht etc pp. allerdings haben wir in der Firma sonst keinen Fall bezüglich dem Bereitschaftsdienst. Diese Sachlage ist mir nicht bekannt.


    Die ganze Sache war ziemlich abrupt. Kurz vor Ende des Monats bekamen wir Rückwirkend für den Monat den neuen Arbeitsvertrag. Es kam bei einigen die Sorge auf, dass es kein Gehalt überwiesen wird, wenn nicht Zeitnah unterschrieben wird, da das Gehalt nach neuem Arbeitsvertrag bereits verrechnet wurde.


    Außerdem wurden diese Wörter wie : Gewerkschaft oder Betriebsrat auf die böse Liste gesetzt. Es gab den einen oder anderen Fall, indem man den Menschen nicht mehr wieder gesehen hat. :D


    Aber dazu noch was anderes. Im Tarifvertrag steht drin, dass es eine Kündigungsfrist von 14 Tagen existiert. Wenn im Arbeitsvertrag nun etwas anderes steht, was ist dann wirksam ?

    Achso okay.


    Das mit dem Pflegen habe ich begriffen, den Link bezüglich den Arbeitszeiten habe ich mir auch durchgelesen und soweit verstanden.
    Was mich allerdings brennend Interessiert ist folgende Sachlage.
    Wenn ich nun 12/13 Std durchgängig im Dienst bin, ist es dann eigentlich rechtlich, wenn ich nach kurzer Freiphase wieder in den Dienst gehe?
    Also ich arbeite gründsätzlich von Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis open end. Zur zeit 19/20 Uhr.Samstag und Sonntag nur bedingt frei, kommt auf die Problematik in den einzelnen Objekten an. Zur Zeit mit viel Glück 1 Tag bzw einen halben Tag in der Woche mal Ruhe. Dazu jede zweite Woche(Mo. - So.) neben der normalen Arbeit 24 Std. Bereitschaft.

    Ja ich hab unterschrieben.


    mich stören mehrere Partien da drin. Mein Chef wollt nicht mit sich reden lassen.
    "Ein Anspruch auf Vergütung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung zur Pflege naher Angehöriger i.S.d. §2 PflegeZG oder Kinder.... jeweils in Verbindung mit § 616 BGB ist ausgeschlossen."
    Was genau bedeutet das. Im Netz findet man unterschiedliche Interpretationen davon.
    Und außerdem stört mich massiv folgender Teil:
    "Aus betrieblichen Gründen notwendige Überstunden müssen geleistet und von der Niederlassungsleitung vorher genehmigt werden. Die erbrachten Leistungen aus erforderlichen Überstunden sowie aus jeder Art von gebotener Mehrarbeit sind mit der vereinbarten Gehaltszahlung abgegolten"

    Moin Jungs,Ich bin Disponent im Sicherheitsdienst und wir wurden bisher nach unseren geleisteten Stunden bezahlt. Nun hat uns unser Chef ne Vertragsänderung vorgelegt, rückwirkend zum letzten Monat. Es gibt nun ein Festgehalt, ich verdiene im Monat nun ca. 600 Euro Netto weniger als vorher. Außerdem gab es vorher eine "Telefonpauschale", als "Obolus" für unsere Bereitschaftshabenden Disponenten.

    Diese Pauschale fällt komplett weg. Außerdem steht im Nachtrag, dass " Überstunden als selbstverständlich" angesehen werden und diese " unentgeltlich abzuleisten " sind, bis die Arbeit als erledigt angesehen werden kann.
    Heißt das nun, dass ich 15, 16, 17 usw. Stunden am Tag machen muss, ohne irgendwie eine Ausgleichszeit haben zu können? Ich kenne mich da in der Gesetzgebung nicht so ganz aus, außerdem stört mich das, dass es rückwirkend zum letzten Monat gilt.
    Da muss es doch eine Regelung finden, da ich es bei aller Liebe zur Arbeit nicht einsehe, abends bis 20 Uhr im Büro zu sitzen und morgens um 8 wieder auf der Matte zu stehen.Vielen Dank für eure Hilfe.