Beiträge von Jerry-Lee

    Lieber jerry-lee genau da liegt leider der Denkfehler der meisten Hundesportler. Nur weil der Hund vor der Menge funktioniert tut er das noch lange nicht in der
    Menge. ;)


    Oh, habe ich den Eindruck vermittelt ich sei Hundesportler? Sorry, bin ich nicht... Ich habe zwar Hundesport betrieben aber nur, um meinen Diensthund immer "fit" zu halten.
    Und ja, wenn ein Hund in der Menge funktioniert, dann funktioniert er in der Menge.
    Jahrelange Erfahrungsgeschichte und es ist einfach so. Hat der Hund gelernt unter Ablenkung zu arbeiten, kann er es auch. Egal wo.



    Das andere ist vor Gericht wirst du mit einem ausgebildeten Hund immer unter Verdacht stehen den Hund offensiv eingesetzt zu haben. ...


    Zeigt mir bis jetzt zumindest die Praxis. ......


    Zumal die BGV nun mal kein BGB oder STGB ist.....


    Du wirst immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn Du die schmale Grenze zwischen dem was man darf und dem was man nicht darf, nicht richtig kennst.
    Die BGV ist kein BGB oder STGB aber die ist der Leitfaden, unsere Bibel wenn Du es so sehen willst. Und rechtlich natürlich geltend!
    Ich verstehe den letzten Satz nicht ganz... Was willst Du damit sagen? Dass es unwichtig ist was darin steht?



    Und jo Malinois ungeeignet weil hoch in der Triebigkeit?


    Eher nicht. Genau darum wollen wir die beklopten ja oder jubel01 und nicht nur wir sondern auch


    die Kollegen in Blau.


    Oha... Mit so einer Einstellung lebst Du auf gefährlichen Fuß...
    Die Kollegen in Blau haben ganz andere Rechte und scheinbar vergisst Du, wozu ein Sicherheitsdienst da ist. Wir sind nicht die Polizei und dienen vor allem zur Deeskalation.
    Auch mit Hund.



    Weil sie eben auch noch dann nach vorn gehen wenn andere Rassen schon


    Lange Zeit vorher zusammen brechen.


    Sorry aber auch ich bin ein Hundenarr und halte diesen Satz für Mumpitz.
    Welche Hunderasse bricht bitteschön zusammen? Und vor allem "lange Zeit vorher" ?
    Du vergisst scheinbar, dass der Der Deutsche Schäferhund, der Dobermann und zeitweise auch der Rottweiler und der Riesenschnauzer DIE Diensthunde schlechthin waren und NUR aus belanglosen Gründen heraus genommen wurden.


    Zur Aufklärung:
    Der Deutsche Schäferhund = überzüchtet (HD, ED)
    Dobermann = Auftraggeber hält ihn für ein Listenhund
    Rottweiler = Listenhund
    Riesenschnauzer = nicht imposant genug


    Beachtet man aber beim DSH zum Beispiel, dass das Gesundheitliche in Ordnung ist, ist es immer noch der beste Diensthund den man haben kann.
    Weil: ruhig, ausgeglichen, nervenstark und ja, er kann ganz schön böse werden.
    Würde ich jetzt genauso Argumentieren wie Du, würde ich sagen, dass ein Bär in wallung imposanter ist, wie ein bissiges Streichholz auf 4 Pfoten. Denn während der Mali tackert ohne richtig nach zu denken, weiß der DSH genau wo er hinpacken muss.


    Aber das ist nicht Sinn der Sache!!


    Beisst der Hund im Dienst, hast Du ein ernsthaftes Problem. Vor allem wenn nachgewiesen wird, dass Du deinen Hund in Holland, Belgien oder zivil ausgebildet hast.
    Da hat nicht nur deine Firma oder Du ein Problem, sondern der Hund auch.



    Genauso bräuchten wir eine echte Bundesweit anerkannte


    Wachschutz Prüfung für den Diensthund. Wie z.b. in Holland.


    Wofür? Damit noch mehr Unfälle passieren?
    Die Schh1 (oder ähnliches) mit evtl. Zusatzqualifikation der Stoßkorbarbeit, reicht für uns völlig aus.


    Anders bei behördlichen Tätigkeiten - keine Frage.





    Richtig, die Meinung teile ich uneingeschränkt! :thumbup: :thumbup:

    Hallo Taarna,


    wie ich bereits einmal schrieb, ist der Beruf des Diensthundeführers (und allgemein im Sicherheitsdienst) in manchen Situationen ziemlich heikel...
    Falls es dazu kommt (was ich nicht hoffen möchte) dass man vor Gericht landet, weil ein Meldehund verteidigt hat (auch bei Notwehr), wird es zwar eine Sache der Anwälte sein ABER Dir/uns wird immer vorgelegt, dass Du/wir Ahnung von dem haben, was wir tun und daher wissen, wozu ein Meldehund nur tätig sein darf.
    Das unterscheidet uns ja von den Privatpersonen.


    Die Rasse spielt dabei keine Rolle. Ein Meldehund ist in dem Sinne kein Diensthund und daher ist es völlig egal, ob es eine Gebrauchshunderasse ist oder nicht.
    Dies ist auch dem Arbeitgeber egal. Aber zum Glück, eben um solche "Missgeschicke" zu vermeiden, wird immer mehr Wert auf ausgebildetes Personal + ausgebildeten Hund gelegt.


    Im Dienst ist man im Dienst und nicht zivil... Und nochmals möchte ich gerne die BGV C7 zitieren, von der man nie genug haben kann:

    Zitat

    Voraussetzungen für den Einsatz ungeprüfter Hunde sind, dass die Hunde


    • nur für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben, nicht jedoch für darüber hinausgehende Schutzaufgaben verwendet werden


      sowie

    • nicht bösartig sind und sich ihrem Führer eindeutig unterordnen.

    Quelle: http://www.vbg.de/apl/uvv/68/12.htm




    Zum Thema Sporthund:


    Ein schwieriges Thema, zumal es ansich auf den Hund und auf den Hundeführer drauf ankommt. Ein guter Sporthund kann ein guter Diensthund sein - muss aber nicht. Genauso wie ein guter Hundeführer im Sport ein guter Diensthundeführer sein kann - muss aber nicht.
    Bis jetzt sagt meine langjährige Erfahrung aber, dass zumindest sehr großes Potenzial in Sporthunde vorhanden ist, die bereits die (ehemalige) Schh 1 (oder vergleichbares/neueres) besitzen. Dabei ist es egal ob sie die erste Stufe erreicht haben oder bereits die IPO 3 (oder ähnlich) beherrschen.
    Ein Hund der unter vielen Zuschauern (hohe Ablenkung) seine Übungen gut hinbekommt, wird sicherlich auch noch dann im Gehorsam stehen, wenn man mit ihm eine Menschenmasse durchquert.


    Was jedoch zu bedenken wäre ist jedoch, wie es im späteren Verteidigungsverhalten aussieht, da im Schutzdienst rein auf den Beutetrieb ausgebildet wird... Dazu gehört (für den Hund) die Erfahrung im Dienst die ihm zeigt, dass halt nicht jeder potenzielle "Täter" mit einem Ärmel um die Ecke schaut. Auch die Kommunikation zwischen DHF und DH ist dabei wichtig.
    Ist die Bindung zwischen Hund und Mensch aber in Ordnung, wird es aber sicherlich keine Probleme geben. Nur leider wird die Bindung aufgrund von "Prüfungsergeiz" geschädigt bzw. der Hund wird nur nach sportlichen Richtlinien getrimmt "perfekt" zu sein. Und sind wir mal ehrlich... Wir haben unsere Schwächen und Fehler, wieso darf ein Hund sie nicht haben? Solange es keine schwerwiegenden sind, ist es doch okay, wenn er mal keine 99% erreicht, sondern eben "nur" 80%. Oder haben alle die im Sicherheitsdienst arbeiten, ihre Sachkundeprüfung mit 1 abgeschlossen? Oder die Fachkraft in allen Fächern mit 1 bestanden?
    Ob der Hund nun über eine 1 Meter hohen Wand springt, oder über eine 1,5 Meter hohe... Ober er die A-Wand richtig herunter springt/läuft oder ob er vorher absetzt...
    Bestanden ist bestanden.


    Ich würde mir eher Gedanken machen, wenn der Hund im Schutzdienst nicht sofort ablässt bzw. mehrmalige Rufe braucht oder sogar "Hilfe" um los zu lassen. Sieht man ja leider mittlerweile auch viel zu oft.



    Die Zivilausbildung ist (einerseits Gott sei dank) für den Sicherheitsdienst (und natürlich für jeden anderen) verboten bzw. unterliegt nur den Behörden oder behördlichen Einrichtungen (Atomkraftwerke, Bundeswehrdepot etc.)
    Das hat auch durchaus seinen Sinn und Zweck.
    Deswegen wird es auch in vielen namenhaften Firmen nicht gerne gesehen, dass Hunde nach dem "Diensthunde Standart" ausgebildet wurden. Genauso wenig wie belgische Schäferhunde/ X Mechelaar und wie sie alle heißen, die aus dem Ringsport kommen. Das kann bei falscher Führung bzw. im Falle eines Falls, nämlich richtig ungemütlich werden. Leider scheint es ja derzeit in Mode zu kommen, sich einen Hund aus Holland/Belgien zu holen, der "besonders triebig" und die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt.


    Dabei wird leider auch oft vergessen, dass wir im Sicherheitsdienst keine Kampfmaschine brauchen, sondern einen souveränen Hund, der im NOTFALL verteidigt.
    Deswegen auch mein Posting bezüglich Malis und deren Kreuzung/Abstammung.
    Natürlich kommt es dabei auch auf den Hundehalter an aber ein Hund der aufgrund seines Wesens schon "hibbelig" bzw. stark triebig ist, hat es sehr schwer, bei einer Veranstaltung o.ä ruhig sitzen zu bleiben, ohne in jeder Person eine potenzielle "Beute" zu sehen.
    Deswegen gehören für mich persönlich solche Rassen nur im Dienst der Polizei usw. wo dieses Wesen auch verlangt bzw. gefordert wird.


    Anders sieht es natürlich bei Objekten aus, die behördlich sind bzw. besonders geschützt werden müssen. Keine Frage.







    Hans


    Vielleicht wäre mal ein "Schnupperkurs" als DHF möglich? Da könntest Du ja testen, ob Dir das Dasein als DHF gefällt und/oder auch liegt. :)
    Für mich persönlich gibt es nichts schöneres als einen Partner mit einer kalten Schnauze, auf den man sich IMMER verlassen kann.
    Gute Ansätze/Vorraussetzungen hast Du ja :thumbup:





    liebe Grüße und Rechtschreibfehler sind um diese Uhrzeit extra ;)


    victory01

    Nicht ganz richtig. Eingesetzt werden dürfen nur die Gebrauchsrassen und Mischlinge daraus. Ein geprüfter Diensthund ist ein Hund mit dem Ausbildungskennzeichen "entsprechend der SchHA" (das lässt Interpretationsspielraum), was heutzutage der IPO A1 entspricht, denn die Schutzhundprüfung gibt es nicht mehr seit 01.01.2012. Ferner sind es Hunde mit der DpoBw und DpoPol Prüfung, also behördliche Hunde.


    Hatte ich das so nicht geschrieben? :hmm: Hatte glaube ich ewähnt, dass die Schh Prüfung der Vergangenheit angehört... Wurde ja durch die IPO ersetzt. Auch das mit den anderen Prüfungen hatte ich ewähnt... Allerdings ist die Zivilausbildung nicht, bzw. nur für Behörden, gestattet...Wie es bei Kernkraftwerken aussieht...Da habe ich jegendlich gehört, dass dort etwas andere Gesetze in Kraft treten. Ähnlich denen von Behörden, genauso bei der Bewachung von Bundeswehrobjekten usw. Hier ist auch die sogenannte Zivilausbildung (von u.a Polizei) erlaubt.


    Für den reinen Werkschutz/Objektschutz gilt daher die IPO, manche Arbeitgeber wollen auch nur die Begleithundeprüfung haben, was ich nicht für sonderlich gerecht halte, da der Hund zwar Gehorsamkeit an den Tag legt aber halt keine Ausbildung im Sinne des Sicherheitsgewerbe hat.


    Meldehunde dürfen NUR melden. Diensthunde dürfen verteidigen - allerdings darf man sie NICHT schicken...Ausnahmeregelungen gelten jegendlich bei Bundeswehrobjekten, Kernkraftwerken usw. Halt dort, wo man auch Hoheitliche Rechte zugetragen bekommt.


    Man sagt nicht umsonst dass man meistens mit einem Bein im Gefägnis steht, weil wir jegendlich die Jedermannsrechte haben, auf die wir uns berufen können (falls es zu einem Übergriff kommen sollte...Was aber zu vermeiden gilt.)
    Es ist immer ein schmaler Grad, dafür werden Diensthundeführer/Sicherheitsmitarbeiter ja ausgebildet, um genau diesen schmalen Grad zu entdecken und ihn einhalten zu können.



    Was ich bezüglich der Rassen noch erwähnen wollte:
    Manche Auftraggeber sehen diverse Rassen nicht gerne. Dazu gehören u.a Dobermänner und Rottweiler.
    Geläufig bzw. häufig genommen werden Schäferhunde. Egal ob Deutsch oder Belgisch (ob Mali´s etwas für den privaten Sicherheitsdienst sind, ist wieder eine andere Geschichte...)




    Was die BGV C7 zu den Diensthunden sagt:


    § 12


    Hunde


    (1) Als Diensthunde dürfen nur geprüfte Hunde mit
    Hundeführern eingesetzt werden. Hunde, die für die Aufgabe nicht
    geeignet sind, die zur Bösartigkeit neigen oder deren Leistungsstand nicht mehr gegeben ist und die dadurch Personen gefährden können, dürfen nicht eingesetzt werden. DA


    (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden, wenn hierbei der Führer seinen Hund unter Kontrolle hat.


    (3) Eine Überforderung der Hunde durch Ausbildung und Einsatz ist zu vermeiden.




    DA zu § 12:


    Als Diensthunde sind nur Hunde geeignet, die für die vorgesehenen
    Aufgaben ausgebildet sind, eine entsprechende Prüfung mit Erfolg
    abgelegt haben und deren Eignung bei Bedarf, mindestens jedoch einmal
    jährlich, erneut geprüft wird.


    Angemessene Qualifikationen sind z. B. Gebrauchshundprüfungen
    entsprechend der Schutzhundprüfung A sowie Diensthundprüfungen der
    Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei und des Zolls.


    Ein aus Hundeführer und Hund bestehendes Team, das seine Befähigung
    nicht gemeinsam nachgewiesen hat, ist für Schutzaufgaben erst
    einsetzbar, wenn der Hundeführer den Hund so unter Kontrolle hat, dass
    er ihn in der Unterordnung und in den Teilen des Schutzdienstes
    beherrscht, die dem Aufgabenspektrum des Teams entsprechen, z. B.
    Personenkontrolle, Abwehr eines Überfalls, Eigenschutz.


    Voraussetzungen für den Einsatz ungeprüfter Hunde sind, dass die Hunde


    • nur für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben, nicht jedoch für darüber hinausgehende Schutzaufgaben verwendet werden


      sowie

    • nicht bösartig sind und sich ihrem Führer eindeutig unterordnen.


    Die Überforderung eines Hundes durch Ausbildung und Einsatz kann dazu
    führen, dass der Hund nicht mehr für seine Aufgabe geeignet ist und
    sowohl den Hundeführer als auch andere Personen gefährdet.


    Überforderungen werden z. B. vermieden, wenn für jeden Hund


    • die Ausbildungs- und Trainingsinhalte einschließlich spielerischer
      Übungen zur Vertiefung der Bindung an den jeweiligen Hundeführer sich an
      der Veranlagung und dem Leistungsstand des Hundes orientieren,
    • Ausbildung oder Training regelmäßig durchgeführt werden und ausschließlich hierfür eine Dauer von ca. 15 Minuten pro Trainingstag ohne spielerische Übungen angesetzt wird,
    • der Schutzdienst mindestens einmal in der Woche geübt wird,
    • die Dauer des einzelnen Einsatzes nicht mehr als zwei Stunden
      beträgt und zwischen zwei Einsätzen mindestens eine Ruhepause von zwei
      Stunden, nach der Fütterung von mindestens vier Stunden eingehalten wird


      sowie

    • die tägliche Gesamtbelastungsdauer zehn Stunden nicht überschreitet.


    Beim Einsatz von Leihhunden werden die Vorgaben zur Vermeidung von
    Überforderungen und Gefährdungen in der Regel nicht erfüllt, weil die
    anzustrebende Teambildung zwischen Hundeführer und Hund grundsätzlich
    nicht erreicht wird.


    Siehe auch:


    • Tierschutzgesetz (TSchG),
    • Prüfungsordnung für Diensthunde der Bundeswehr.



    liebe Grüße
    victory01

    Dankeschön an alle!
    Ich werde mich bemühen öfters vorbei zu schneien :)


    @Doorman
    Ja leider... Die "gute Truppe" stirbt auch langsam aus, habe ich so das Gefühl. Geiz ist geil...? ;)
    Aber es ist schön hier "gleichgesinnte" zu finden :)

    Bonjour alle miteinander,


    nun habe ich hierher gefunden und wollte/sollte mich mal kurz vorstellen.


    Meine Heimat ist das Ruhrgebiet, wo ich seit etwa 7 Jahren als Sicherheitsmitarbeiter mein Unwesen treibe. In meinen jungen Jahren fragt man sich sicherlich, ob man nicht hätte etwas anderes werden wollen aber ich wollte direkt mit 18 Jahren im Sicherheitsdienst durch starten. Jedes Jahr sammelte sich eine neue Qualifikation in der Ablage und jetzt habe ich bald sogar die Ausbildung zur Fachkraft hinter mir. So viel Theorie, obwohl die Praxis doch weitaus anders aussieht... Nunja. :hmm: ;)


    Ich war bis jetzt meistens als Diensthundeführer tätig und würde gegebenenfalls wieder mit eigenem Diensthund arbeiten.
    Nur leider ist das ein ziemlich undankbarer Job geworden und der Ruf eilt dem Lohn voraus.


    Hobbys sind neben meinem Beruf: das StGB ;) , Grafikdesign, Literatur, Hundesport und alles was zum Leben und zum Job dazu gehört.


    Jetzt gehen mir doch glatt die Ideen aus... Wenn ihr Fragen habt, fragt einfach. Ich beisse nicht. Zumindest nicht grundlos lol02



    liebe Grüße
    victory01

    Was ist jetzt aber der Unterschied zwischen einem Diensthund (§12Abs.1) und einem Meldehund (§12Abs.2)?


    Sind diese Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben vielleicht einfach Hunde die hinterm Zaun melden, wenn sich jemand dem Objekt nähert?


    Hallo zusammen,


    also unter einem Diensthund versteht man einen Gebrauchshund (Dt. Schäferhund, Riesenschnautzer, belgischer Schäferhunt etc.) der eine geeignete Ausbildung abgelegt hat und somit zum Schutz des Hundeführers arbeitet.
    Eine geeignete Ausbildung ist in der Regel die ehemalige Schutzhundprüfung (Schh1 - 3 ) und die Vielseitigkeitsprüfungen (IPO 1- 3). Es gibt Ausnahmen, die aber in der Regel in Deutschland nicht gelten bzw. solche Ausbildungen werden aus Rechtsgründen nur in Belgien, Holland, Schweiz o.ä angeboten.



    Hunde für Meldeaufgaben ... Hier dem Heimfiffi von Tante Inge keine Grenzen gesetzt :D . Egal ob Malteser, Pinscher, Yorkshire oder Deutsche Dogge... Alles darf mit was wachsam ist und eine Stimme zum bellen hat. Jeglicher Kontakt mit Dritten ist auszuschließen und der Hund ist schlichtweg NUR fürs bellen / melden da.




    liebe Grüße
    victory01