Hallo Andi,
ich habe mir jetzt noch mal den kompletten Thread durchgelesen und ich weiß das du eine IHK-Prüfung "Servicekraft oder Fachkraft Schutz und Sicherheit anstrebst. Vom Prinzip hast du ja 4 Möglichkeiten um ins Bewachungsgewerbe einsteigen willst. Hier noch mal von meiner Seite eine kurze Zusammenfassung.
Unterrichtung:
Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird z.B. durch die IHK aber auch von anderen Unternehmen durchgeführt und stellt die minimale Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
dar. Für Sicherheitspersonal sind hier 40 Unterrichtseinheiten à 45
Minuten vorgesehen, Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe müssen 80
Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Eine abschließende
Prüfung des Gelernten findet bei beiden Unterweisungen nicht statt.(aber eine Abfrage des gelernten).
Sachkundeprüfung:
Die Sachkundeprüfung nach § 34a
GewO wird durch die örtliche IHK durchgeführt, sie ist in einen
schriftlichen Teil von 120 Minuten sowie einen mündlichen Teil mit
jeweils ca. vier Teilnehmern je Gruppe und einer Stunde aufgeteilt. Die
Sachkundeprüfung ist erforderlich für Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr, wie z. B. Bestreifung öffentlicher Parks oder Einkaufszentren (sog. Citystreifen) oder im Bereich des Personennah- und Fernverkehrs, für Kaufhausdetektive oder Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken.
Servicekraft - Schutz und Sicherheit:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird im Wach- und
Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist
möglich.
Die
Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann ggf. durch
die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit
ergänzt werden.
Fachkraft - Schutz und Sicherheit:
Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese
bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Wach- und
Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist
möglich.
Also um in den Beruf einzusteigen brauchst du nicht unbedingt eine Ausbildung nach dem BBiG. Eine Unterrichtung von 40 h bei der IHK ist das mindeste an Anforderung eine Steigerung wäre dann die Sachkunde nach § 34a der GewO. Das wird heutzutage ja von jedem Arbeitgeber gefordert. Obwohl man diese ja nur für folgende Tätigkeiten im Wachgewerbe braucht:
Citystreifen, Ladendektiv/Kaufhausdedektiv und Türsteher gastgewerbliche Dicotheken (wenn nicht beim Discothekenbesitzer angestellt).
Du siehst der Einstieg ist nicht so schwer, lernen mußt du in jedem Fall. Ich persönlich habe mich für die Sachkunde § 34a der GeweO entschieden mit Prüfung IHK. Zum einen weil ich schon zu alt bin und auch Quereinsteiger bin.
Gruß porschec
P.S. an die Admins ! wenn ich was falsches geschrieben habe bitte korrigieren.