Zunächst einmal geht es auch hier darum, vertretbare Löhne oder Gehälter zu erhalten. Ohne das an einem bestimmten Maß fixieren zu wollen, behaupte ich, dass es sehr wohl ein gesetzliches Maximalstundengebot geben muss. Hierbei halte ich derzeitige Lösung für sehr brauchbar.
Beiträge von MSicherheit
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Habt Ihr persönlich Erfahrung mit den Dingern? Wär hier sehr für unabhängigen Erfahrungsaustausch dankbar, sobald das jemanden betrifft.
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Eine anwaltliche Vertretung ist tatsächlich nicht nötig.
Mir ist jedenfalls eine sicherheitsfirma bekannt, die sich völlig Grund- und ergebnislos permanent mit den Behörden konfrontiert sieht. Bei jeder Betriebsleitung wird zwar anlassbezogen geprüft, jedoch werden keine Namen oder dergleichen genannt. Anhand der beschlagnahmten unterlagen wird jedoch auf den oder die Mitarbeiter geschlossen, welche hier ihrer "Bürgerpflicht" zur Aufklärung Nachkommen. Hier wird mit fälschten Angaben versucht der ungerechten Bewacherwelt mithilfe des starken Armes der Behörden so viel Ärger wie irgend möglich zu bereiten. In angesprochenen Fällen führten die Prüfungen in keinem Fall zu irgend einem Ergebnis.Unabhängig davon begrüße ich dem widersprechend ausdrücklich dieses Urteil. Mit meinem Statement möchte ich lediglich klarstellen, welche Gefahren ich bei der Berichterstattung zu dem Thema sehe.
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Das sehe ich genauso. Zwischen dem subjektiv hinnehmbaren und dem objektiv illegalem steht jedoch der breite Erfahrungsschatz der "Stammtischwisser".
Wir sind hier alle einer Meinung, denke ich. Persönliche Gespräche führen bei dem individuellen Gespräch zu keinem Ergebnis und gewerkschaftlich ist man auch nicht organisiert? Dann folgt selbstverständlich der Gang zum Anwalt um sich beraten zu lassen. -
Rechtsverletzungen sollen und dürfen von keinem Mitarbeiter hingenommen werden. Vor Allem dann nicht, wenn er in eigener Person zu einer Art Gehilfen derartiger Rechtsverletzungen wissentlich herangezogen wird.
Eine Rechtsverletzung stellt das Recht des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung ausdrücklich nicht dar... -
Unabhängig davon behalte ich mir nach wie vor eine außerordentliche Kündigung von Mitarbeitern vor, welche uns ungerechtfertigt und ohne Gespräch bei irgendwelchen Behörden grundlos anschwärzen.
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Mit Verschwiegenheitserklärungen und dergleichen hat das alles nur wenig zu tun. Ich kann ja auch keinen vertraglich dazu verpflichten, z.B. bei Straftaten generell zu schweigen und keine Informationen an die Behörden zu geben.
Viele Mitarbeiter denkenjedoch, mit den unterschriebenen Verschwiegenheitserklärungen eine Art "Maulkorb" von jusristischer Seite verpasst bekommen zu haben.
Eigentlich gibt es da wenig zu relativieren - zumindest nicht dahingehend, was die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung angeht.
Es mag höchstens etwas dahingehend zu relativieren sein, was über diese Rechtsprechung gerade für Gerüchte im Umlauf sind...Es gilt schon, dahingehend zu relativieren, als dass in speziell diesem Fall das Urteil an potentiell Betroffene eindeutig falsch transportiert wurde. Natürlich hat jeder das Recht zunächst Fehlverhalten anzuzeigen oder verbal nach aussen zu tragen. Medienseits wurde das Urteil derart heruntergespielt und mit anderen Einzelheiten vermengt, dass der Eindruck entstanden ist, jeder Mitarbeiter könne seinem Unmut über seinen Arbeitgeber und dessen Verhalten immer und überall ungestraft nach Aussen tragen. Dem is defacto nun mal nicht so.
Das Urteil an Sich ist natürlich in keinster Weise in Frage zu stellen. Die Auswirkungen durch oberflächliche Informationspolitik sehrwohl. -
Nun. Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Natürlich obliegt dem verantwortlichen Vorgesetzten eine Art "Fürsorgepflicht". Zumindest empfinde ich dies so, wenn es speziell um übermüdete Mitarbeiter geht. Inwieweit diese Fürsorgepflicht eingehalten oder missachtet wird, obliegt der Einzelfallprüfung bei besonderen Vorkommnissen.
Verschwiegenheit ist in unserer Branche schon deshalb elementar, da hier in den allermeisten Fällen dienstliche Belange des Arbeitgebers und des Kunden geschützt werden müssen. Illegale Verhaltensweisen des AG, dem AN gegenüber werden keinesfalls rechtsverbindlich in Verschwiegenheitserklärungen legalisiert oder thematisiert.
Ein Bewacher, der eine Dienstleistung verkauft ist zumindest in diesem Punkt der Pflegebranche sehr ähnlich. Missstände sollten dennoch erst intern und bei Erfolglosigkeit extern an den Pranger kommen.Meine Meinung
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Genau darum geht es ausschließlich und einzig. Wenn der Chef nach dem werten Befinden fragt bekommt er dieses "Alles in Ordnung " zu hören. Warum anonym? Wenn die Beschwerde klar geht sollte hier zwingend mit dem guten Namen agiert werden.
Bei dem Urteil ging es darum. dass jemand nicht fristlos gekündigt werden darf, weil er Missstände meldet. Das ist auch richtig so und wird von mir voll unterstützt. Allerdings wurde die Meldung dahingehend transportiert als könnte nun jeder uneingeschränkt seinem Unmut frönen, um der Firma die Ihn und seine Familie ernährt einen zu machen. -
Ich kannte mal ein 14 ha großs Werk, das mit 2 Leuten bewacht wird.
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So formuliert unterstreiche ich das vollkommen.
Zitatch würde aber mal sagen, in diesem Fall war der Gang an die "Öffentlichkeit" ein richtiger Schritt. Ich unterstütze diese Frau auch und finde das Urteil mehr als richtig.
Es kann nicht sein, dass jemand, der erhebliche Missstände an den Tag bringt, noch bestraft wird.
Für die Rufschädigung ist die Institution selbst verantwortlich.
Oft hilft einfach nur ein Schuss vor den Bug, damit sich etwas ändert. Und wenn ein Einzelner aus dem "Fußvolk" nicht bewirkt, dann eben ein Gericht.
Es muss aufhören, dass Leute, die meist auf bereits bekannte Missstände hinweisen, sofort als Querulanten rausgeschmissen werden.
Was ist denn wichtiger? Der Ruf einer Firma, der teilweise mehr Schein als Sein ist, oder das Wohl aller, die dort arbeiten? Bzw. wie in genanntem Fall die Pflegebedürftigen?
Ich finde das Urteil gut!
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Naja, Medien haben dann schon eine gewisse Aufklärungspflicht. Nachrichten zu verbreiten ist in Deutschland offiziell nicht ganz so einfach wie mancher denkt. (Twitter und co nehm ich jetzt ausdrücklich aus).
Hier wird Meinungsbildend agiert. Die Praxis is natürlich ähnlich wie in der Bewachung. Verantwortung scheint hier immer mehr in den Hintergrund zu geraten. Ist keine Tugend sondern eine Pflicht in machen Branchen. -
Genau so is das. Strafrechtlich ist schonmal keine Relevanz zu erkennen. Dass man bei dieser Menge nun nicht auf direktem Weg zum Fundbüro fährt verstehe ich dann schon auch. Den Soldaten möchte ich fast als vorbildlichen Bürger beschreiben. Bewaffnete Überfälle auf Geldboten einerseits und ehrliche Finder andererseits. Is jedoch ne moralische Sichtweise.
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Dieses Urteil ermutigt jedenfalls niemanden dazu, seinen AG auf unzumutbare Umstände hinzuweisen und das Gespräch zu suchen. Leider mache ich persönlich sehr oft die Erfahrung, dass man MA wie Gold behandeln kann, was sie ja auch sind. Irgendwann kommt dann bei manchen der Punkt, an dem sie unzufrieden werden. (Job,Geld,Zeit)
Die AG Seite ist mir hier natürlich auch ein Dorn im Auge, wenn diese Unzufriedenheit durch entsprechendes Fehlverhalten geschürt wird.Die Medien haben dieses Urteil meiner Meinung nach jedenfalls sehr einseitig als "Information" transportiert.
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Augenscheinlich ist ausreichen Personal vorhanden
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Das wäre so oder so der Idealfall. Ich halte es auch für ein Unding, dass mancher Arbeitgeber an Gesetzen und Verordnungen vorbei agiert. Damit sitzt der Arbeitnehmer nun wirklich zwischen zwei Stühlen. Allerdings finde ich die Berichterstattung der Medien zu dem Urteil sehr einseitig.
Manch ein unzufriedener Kollege fühlt sich nun schon bestärkt, seinem Ärger Luft zu machen und öffentlich seinen Arbeitgeber anzuprangern. Leider sind die Hintergründe nicht immer so klar wie in dem abgeurteilten Fall.
Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten. Diese Rechte durchzusetzen obliegt zunächst den beiden Vertragsparteien AN und AG. Unabhängig davon, ob jemand was zu "verstecken" hat sind derartige Kontrollen der Behörden ohnehin sehr lästig. Anlassbezogen durchaus hinnehmbar. Die Unzufriedenheit in dieser Branche kennt allerdings kaum Grenzen.Mitarbeiter A:
72 Arbeitsstunden als Jahresgesamtleistung. Der Rest wurde über Krankheitsfälle, Urlaube und sonstige Fehlzeiten geleistet. Voll entgolten selbstverständlich. Während dieser 72 Stunden wurde der MA wiederholt nach mündlicher Ermahnung beim Schlafen während der Arbeitszeit angetroffen und schriftlich abgemahnt.
Über Rechtsanwalt wird der AG darüber informiert, dass der MA Schwerbehindert ist und von daher seine tägliche Mütze Schlaf braucht. Da dieser Gesundheitszustand wohl seit über 5J bestätigt ist, werden Forderungen gegenüber dem AG rückwirkend geltend gemacht.
Ergebnis
Zusätzlich zu dem entstandenen Schaden durch Fehlzeiten etc. musste sich verglichen werden. Insgesamt ein finanzieller Schaden im höheren 5-stelligen Bereich. Vom Rufschaden gegenüber den Behörden ist hier noch nicht die Rede.Natürlich ist der AN nicht verpflichtet, den AG über seinen Gesundheitszustand zu informieren, kann aber jederzeit die Keule aus dem Sack holen wenn die Dinge nicht in seinem Sinne verlaufen. Aus solchen Motivationen heraus kommt es öfter mal zu Hausdurchsuchungen und Firmenprüfungen, die ergebnislos verlaufen.
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Die Rechtslage ist tatsächlich sehr eindeutig.
Das Thema gleitet in diesem Bezug dann wirklich ab. Allerdings hat er relativ schnell bemerkt dass er hier einen "Fehler" begangen hat und nicht versucht sich durch schlüssiges Handeln zu bereichern. Auch Soldaten sind Menschen.
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Habe ich hier irgendwo Bezug auf Sie genommen? Sollte dieser Eindruck entstanden sein, habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass nun eine Vielzahl der "Unzufriedenen" mit ihrem gefährlichen Halbwissen dazu übergeht, sich beim Kunden Ihrer Last zu entledigen.
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Ich halte dieses Urteil von verschiedenen Medien einfach als falsch transportiert, was den Punkt der Aufklärung und Information betrifft. Ab morgen ist hier die gnadenlose verbale Hetzjagd eröffnet. Wird sich vermutlich wenig positiv aus unsere Branche auswirken
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Interpretation hierbei is wohl völlig daneben. Wie ich den einzelnen Beiträgen hier entnehmen durfte, ist hier geballte Fachkompetenz vertreten. An dieser Stelle wird mir wohl jeder zustimmen, der Erfahrungen mit chronisch unzufriedenen Mitarbeitern gemacht hat. Das soll es in unserem Gewerbe durchaus geben. Hier einen "Freibrief" zum mobbing gegen den Arbeitgeber hinein zu interpretieren halte ich für eine große Gefahr.