Beiträge von pompi

    was ich bisher weiß,Werkschutzfachkraft bzw. Fachkraft 12,25 Euro,Separatwachdienst 08,50 Euro und Mitarbeiter Flughafen 14,51 Euro,außer nackten zahlen war nichts weiteres zu bekommen :whistling::rolleyes:
    Das dumme ist nur das Verdi sich mit 4 Bundesländern verständigen wollte weil 4 Verträge dieses Jahr auslaufen würden,somit is BDSW und GÖD vorgeprescht zumindest in Niedersachsen ;(:thumbdown: :mecker:

    es is leider wieder passiert,der BDSW hat mal wieder sich mit der GÖD zusammengetan und ein neuen Tarif beschlossen,stiil und heimlich :thumbdown:

    Zitat


    Neuer LTV für Sicherheitsdienstleistungen Niedersachsen:


    Am 22. September 2014 hat die Gewerkschaft GÖD mit der BDSW-Landesgruppe Niedersachsen einen neuen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015 abgeschlossen.


    quelle GÖD

    hab ich mir schon gedacht,danke für die Info!
    die Kollegen haben schon alle ein dicken Hals,weil er immer wieder es so jedem sagt"wir müßen"?!toller BR :wacko:

    tja ich verstehe es auch nicht ganz,alles schwammig gehalten.
    Unser BR meinte sogar das dieses Jahr ein Gesetzt rausgekommen ist,das alle Firmen nur noch maximal 207 Stunden im Monat machen dürfen?!!
    Das wird dann vom Zoll auch überprüft,wer drüber ist,zahlt Strafe??
    ich hab ja versucht im I-Net mich schlau zu machen nur darüber findet man rein garnichts!nur unser BR sagte schon einigen Kollegen das es ab 01.01.2012 gemacht werden soll und muß?!!
    Es darf auch keiner ein 2 Job mehr machen,um sich das dann fehlende Geld was man dadurch minus macht auszugleichen,weil das wird Steuerlich überprüft :hmm: ,der will uns doch veräppeln??
    Das unser BR keine lust hat 12 Stunden zu schieben,das sagt er ja schon seit Jahren,will er jetzt durch die Hintertür die 8 Stunden bei uns einführen,kommt zumindest vielen so vor.
    Weil wenn man überlegt wieveiel Personal benötigt wird um die Stunden überhaubt zu besetzen,wenn man das auch auf andere Firmen zutreffen sollte,soviel Arbeitslose gib's doch garnich?!!


    Und wodurch ist dieses angebliche Limit begründet?


    ja und genau das wollte ich wissen,weil was ich gefunden habe gibs Ausnahmen!


    Das BAG hat KEINESFALLS Dienstschichten von 12 Stunden für Unzulässig erklärt..........



    Diese sind sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen Zulässig......



    Und in unserem Gewerbe wird halt im "Seperatwachdienst" mit dem



    Argument "gearbeitet",das wir da "50 Prozent Arbeitsbereitschaft" haben...



    (Arbeitsbereitschaft heisst Körperlich anwesend sein um im Bedarfsfalle tätig zu werden....)



    Gemäß der deutschen Arbeits-Zeitordnung wie auch der EU-Richtlinie sind
    maximal 60 Stunden-Gesamtarbeitszeit in der Woche bei vorliegen von



    Arbeitsbereitschaft zulässig.



    Das der Tarifvertrag (auch wieder in allen Bundesländern) von 260
    Stunden im Monat ausgeht,hängt schhlicht und ergreifend mit der Tatsache
    zusammen,das in der Personalwirtschaft der Monat nicht mit 4
    Wochen,sondern mit 4,33 Wochen gerechnet wird ..........



    (60 Wochenstunden mal 4,33 ergibt 259,8 Stunden ,also 260 Stunden Maximum.....)






    Urteil BAG:



    2) Die regelmäßige Arbeitszeit kann verlängert werden



    a) bis zu zehn Stunden täglich (durchschnittlich 49 Stunden
    wöchentlich), wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von
    durchschnittlich mindestens zwei Stunden täglich fällt,



    b) bis zu elf Stunden täglich (durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich),
    wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich
    mindestens drei Stunden täglich fällt,



    c) bis zu zwölf Stunden täglich (durchschnittlich 60 Stunden
    wöchentlich), wenn der Mitarbeiter lediglich an der Arbeitsstelle
    anwesend sein muss, um im Bedarfsfall vorkommende Arbeiten zu
    verrichten. ...






    sowie



    (b) § 14 Abs. 2c DRK-TV verlangt für eine Erweiterung der täglichen
    Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden, dass die Arbeitnehmer nur zur
    Anwesenheit an der Arbeitsstelle verpflichtet sind, um im Bedarfsfall
    vorkommende Arbeiten zu verrichten. Auch das genügt den Anforderungen
    des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ArbZG. Von den Arbeitnehmern wird während
    der gesamten Dauer der täglichen Arbeitszeit allenfalls
    Arbeitsbereitschaft gefordert.





    und noch dazu


    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html


    Der BR geht wohl von 48 Stunden pro Woche aus. Da wären wir dann bei den 207 Stunden pro Monat, die der BR genannt hat.
    Die Überschreitung dieser 48 Stunden pro Woche ist jedoch möglich, wenn dies auf der einen Seite durch einen Tarifvertrag gedeckt ist und auf der anderen Seite der Arbeitnehmer einer Überschreitung dieser 48 Stunden zustimmt.


    ja ,viele Kollegen hätten damit auch ein Problem,wel man ja weniger Verdient,wir Arbeiten seit weit über 10 Jahren mit 12 Schichten und im Schnitt 20-21 oder wenn es sein muß(Krankheitsausfall) auch mehr.
    jetzt mit einmal will unser BR nur noch 207 Std.weil es könnten ja kontrollen kommen,wo die Firma dann Vertragsstrafe bezahlen muß?!Weil die Regierung ja die EU Richtlinen erfüllen muß,dürfen wir Arbeitnehmer nicht mehr wie 207 Std machen O-Ton BR.

    Hallo erstmal!


    hab da auch gleich eine Frage,bei uns in der Firma Niedersachsen,meinte unser BR das wir nur noch 207 std.im Monat machen dürfen?
    man darf auch kein 2 Job mehr dazu nehem,wenn das Geld nicht reicht,da ja alles vom Amt geprüft wird??
    Mommentan machen wir im schnitt 20-21 Schichten,das is dann aber ganz blöd weil man viel Geld dadurch verliert! ca.200 -300 öcken die man dadurch weniger hat und mehr Kohle(Grundgehalt)wird es ja wohl nicht geben.
    habe schon einiges im Netz versucht zu finden,aber es wird leider immer schwammig ausgelegt.


    is das richtig was unser BR hier rumerzählt,oder gibs auch ausnahmen?


    danke für die mühe