Hallo Anfängerin,
Wie der Kollege schon sagte, da du einen Arbeitsvertrag unterschreben hast, sitzt der Arbeitgeber am längeren hebel.
Pflichten des Arbeitnehmers : Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht in der Arbeitspflicht nach §§ 611 BGB in verbindung mit dem Arbeitsvertrag. Nebenpflicht Gehorsamspflicht nach 611 in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und dem Direktionsrecht na § 106Gewerbeordnung .
Ich finde das eine Dienstkleidung schon etwas seriöser rüber kommt, und abgesehen davon würde ich mir al s Kunde sicher vorkommen, wenn ich wüsste eine Sicherheitsdienstleister ist da. Das würde mir ein Gefühl der Sicherheit gebe, kann nur das beispiel bei veranstaltungen nennen, ich bin immer froh wenn Leute das sind die die Ordnung aufrecht halten.