Beiträge von zauberfee

    Hallo,
    ich habe interessehalber mit meinem (inzwischen befreundeten ) Anwalt gesprochen.
    Gegen eine abmahnung kann man im Arbeitsrecht weder Wider- noch Einspruch einlegen, zumindest nicht als f??rmliches REchtsmittel.
    Man kann nur auf Entfernung aus der Akte klagen oder eine Gegendarstellung schreiben. Die Gegendarstellung ist nicht fristgebunde.


    Zwischen dem Verhalten und der Abmahnung d??rfen mehr als 2 Wochen, n?¤cmlich nach der Rechtsprechung (je nach Gericht) bis zu 2 bzw. 3 Monate liegen.


    Liebe Gr????e

    Hallo Kallinrw!
    Ich glaube nicht, das
    s es tats?¤chlich notwendig ist, gerichtlich Widerspruch oder Einspruch einzulegen. Meiner Ansicht nach sind das gar nicht die zutreffenden Rechtsmittel.
    Gerichtlich k??nnte man meiner Ansicht nach nur eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit oder eine Klage auf Entfernung aus de rPersonalakte machen.
    Ich denke aber immer noch, dass eine Gegendarstellung in jedem Fall reicht.


    Hinsichtlich eienr Frist etwas gegen Abmahnungen zu uternehmen, ist mir nichts bekannt. Wie lang ist den´n eine solche Frist? SOnst k??nnte man doch immer noch in der K??ndigungsschutzklage argumentierenm...

    Eigentlich ist es doch dumm, eine Abmahnung gerichtlich ??berpr??fen zu lassen. Im Zweifel wird dem Arbeitgeber dann gesagt, was er falsch gemacht hat und was er bei der n?¤chsten Abmahnung "besser machen k??nnte".
    Cleverer w?¤re doch, erst bei einer K??ndigung (verhaltensbedingt)im Rahmen der K??ndigungsschutzlage die Abmahnung ??berpr??fen zu lassen.
    Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, wurde nicht abgemahnt, die verhaltensbedingte K??ndigung ist dann nicht berechtigt.
    Strimmt doch, oder?!

    Danke, ich war heute beim Anwalt. Bekomme wohl Prozesskostenhilfe, weil ich dank der netten Kündigung wohl für ALG erstmal gesperrt bin.
    Der Anwalt reicht heute Klage ein. Ich halte euch auf dem laufenden

    Ich habe bis Montag Zeit, zu ??berlegen, ob ich klagen will. Dann ist die K??ndigung n?¤ml. 3 Wochen her. Das problem ist:Der alte Auftraggeber meiner Firma will mich nicht mehr. Mein Chef sagt, ein anderer Platz (bei einem anderen Auftraggeber) ist nicht frei.
    Mu?? mich mein Chef dann weiter bezahlen/ angestellt behalten, obwohl er mich angeblich nicht einsetzen kann?
    Einen Betriebsrat gibt es nicht.

    Hallo, danke erstmal, dass ihr euch für meinen Fall interessiert. Also: Ich bin als Werkschutzfachkraft angestellt. Meine Firma wird von einem Auftraggeber mit der Bewachung ihrer Lagerhallen, Gebäude etc. beauftragt. Alles lief bis Ende letzten Jahres gut. Dann hat der Auftraggeber einen neuen Chef bekommen. Der hatte mich gleich auf dem kieker, wollte, dass ich den Wachraum putze usw. jetzt hat er sich bei meiner Firma beschwert. Angeblich hätte ich während der Arbeit Jogging-Schuhe getragen (stimmt nicht, es gibt Zeugen) und in einer Zeitung gelesen (stimmt leider). Er hat mir Hausverbot erteilt, die firma hat mir nun gekündigt. diese Firma überwacht viele Objekte. Sie könnte mich woanders einsetzen, will aber nicht. Sie behauptet, es ist kein anderer Platz auf einem anderen Objekt frei. Tja, nun stehe ich da.

    Danke erstmal, dass sich so schnell jemand gemeldet hat. Ich bin seit September 2000 dort beschäftigt, bin 38 Jahre alt. Leider weiß ich nicht, ob es im TV für Hamburg eine spezielle Regelung für mich gibt....

    Hallo, ich arbeite seit etwas über 5 Jahren im Wachbereich. Nun hat mir mein Chef mit 4 Wochen zum Monatsende verhaltensbedingt gekündigt. Ich habe im Manteltarifvertrag gelesen, dass über 5 jahre die Landesregelungen zum Zeitpunkt des Beschlusses des Manteltarifvertrags gelten. Ich bin in Hamburg beschäftigt. Weiß einer, wie meine Frist aussieht?
    Bitte um hilfe!