Hallo,
ich habe interessehalber mit meinem (inzwischen befreundeten ) Anwalt gesprochen.
Gegen eine abmahnung kann man im Arbeitsrecht weder Wider- noch Einspruch einlegen, zumindest nicht als f??rmliches REchtsmittel.
Man kann nur auf Entfernung aus der Akte klagen oder eine Gegendarstellung schreiben. Die Gegendarstellung ist nicht fristgebunde.
Zwischen dem Verhalten und der Abmahnung d??rfen mehr als 2 Wochen, n?¤cmlich nach der Rechtsprechung (je nach Gericht) bis zu 2 bzw. 3 Monate liegen.
Liebe Gr????e