Das auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Kr?¤fte mehr sind, ist doch wohl ein Trugschluss. Bei 4,5 Millionen Arbeitslosen ist der Markt f??r Arbeitskr?¤fte im Bewachungsgewerbe doch unersch??pflich. Es gibt doch, ausser §34 a Gewerbeordnung keinerlei Voraussetzungen, diesen Beruf aus??ben zu k??nnen. Der Konkurrenzkampf w?¤re also gnadenlos.
Ich gebe dir Recht, das die Sozialversicherungsbetr?¤ge von den Arbeitnehmer selbst erarbeitet werden, doch als Unternehmer hab ich keinen Zugang (Arbeitslosenversicherung) oder muss mich privat Versichern.
Nun noch zu Gewerkschaften und Tarifvertr?¤gen. Tarifvertr?¤ge sind doch ein Spiegelbild des Organisationsgrades.
Wenn ich keine Mitglieder habe, die bereit sind zu k?¤mpfen, kann ich nur kollektiv Betteln gehen. Dann kommen die L??hne heraus die im Sicherheitsgewerbe zum gr????ten Teil gezahlt werden. Ich will hier nicht auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehen die von Gewerkschaften erk?¤mpft wurden bevor sie Gesetz wurden.
Wenn du deine Forderungen allein durchsetzen kannst, dann herzlichen Gl??ckwunsch, vielleicht kannst du den Kollegen ja erkl?¤ren wie man das macht. Ich habe jedenfalls andere Erfahrungen gemacht.Ich arbeite in einem Betrieb mit 95% Organisationsgrad. Wir haben normale Arbeitszeiten (monatl. 168 Std. durchschnittliche Arbeitszeit) vern??nftige L??hne, und das alles durch Tarifvertrag, von Ver.di abgeschlossen