Beiträge von nordlicht

    @ P??ppi
    Erstmal, ich hab kein Hochschulstudium und arbeite nicht im ??ffentlichen Dienst.
    Ich bin nur eine einfach Werkschutzfachkraft und verdiene ungef?¤hr soviel netto, wie Drago Brutto, bei Durchschnittlich 168 Std monatlich. Lohnsteuerklasse II
    Plus 13 Monatslohn (Urlaubs und Weihnachtsgeld zusammen)
    Und zwar, tariflich abgesichert.


    Ich habe nicht behauptet, das Betriebsr?¤te ??berstunden verhindern sollen, sondern sich alles im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes abspielen soll. Desweiteren kann ein Betriebsrat daf??r sorgen, das ??berstunden z.B. gerecht auf alle Arbeitnehmer verteilt werden.

    @ arwed @ p??ppi


    Vielleicht solltet ihr einmal ??ber euren Job nachdenken. Wie vereinbart ihr es denn mit euch, daf??r zu sorgen z.B. die Ordnung des Betriebes einzuhalten, was ja bestimmt ein teil eures Jobs ist, wenn ihr Gesetze, die euch nicht passen, einfach nicht einhaltet. Wo sind da die Grenzen. Oder ein anderer Arbeitnehmer des Betriebes ganz andere Grenzen hat.


    Arwed, was ist, wenn wie in deinem Beispiel, derjenige der 20 Std. Arbeitet und f?¤hrt, am Steuer einschl?¤ft und einen Unfall verursacht und andere verletzt. Und das nur, weil jemand ??ber seine Verh?¤ltnisse lebt und deshalb glaubt, er brauche sich an Gesetze, die ihm nicht passen, nicht zu halten.


    Mein Interesse ist: wenig Stunden- ausreichendes Einkommen.
    Das haben meine Kollegen und ich zusammen mit Gewerkschaft und Betriebsrat geschafft.
    So haben wir auch noch die n??tige Freizeit ein bischen Geld auszugeben.

    @ Arwed
    Na, dann mal fr??hliche"Restlaufzeit"
    darauf zu hoffen das Millionen ein leben verl?¤ngern k??nnten, ist doch sehr tr??gerisch.


    Vielleicht solltest du einmal dar??ber nachdenken, das einige Gesetze in der Bundesrepublik zum Schutze der Arbeitnehmer gemacht worden sind. Dazu geh??rt doch auch das Arbeitszeitgesetz. Da hat doch der Gesetzgeber ganz klare Grenzen gesetzt. Und das bestimmt nicht zum Spass.


    Die Betriebsr?¤te sollen doch nur daf??r sorgen, das die Gesetze eingehalten werden.

    [quote author=Vielseitig link=topic=2747.msg18698#msg18698 date=1177611123]
    N?¤chste Woche mache ich wieder Pf??rtner nachts und tags??ber ein paar Renovierungsarbeiten.
    [/quote]


    Irgendwo steht doch was von 11 Std Ruhezeit nach beendigung der t?¤glichen Arbeitszeit, ach ja, im Arbeitszeitgesetz.
    Das ist doch sicher polemisch gemeint was da da schreibst.






    [size=8pt]Korrektur Zitatfunktion[/size]

    @ Elwach
    Das sich Hauptamtliche nie der Basis-Wahl stellen m??ssen stellen m??ssen stimmt so nicht ganz. Zumindest bei der Einstellung haben die ehrenamtlchen Vorst?¤nde ein sehr gewichtiges Wort mit zu reden bzw. Mitzubestimmen. Desweiteren unterliegen sie doch der Kontrolle der einzelnen Gremien (Bezirks- Landes- und Bundesvorst?¤nde, Tarifkommissionen usw.) Sie k??nnen teilweise gar nicht ohne die ehrenamtlichen Vorst?¤nde entscheiden. Das gilt insbesondere f??r Tarikommissionen, dort entscheiden die Tarifkommissionsmitglieder und nicht die Hauptamtlichen.


    Zu deiner Frage:
    Nein, ich bin noch nie Von 24 auf 28 Schichten reduziert worden. Ich mache im Schnitt nur 21 Schichten
    a 8 Stunden. Dazu haben wir vollkontinuierliche Schichtpl?¤ne. Und einen gut funktionierenden Betriebsrat, der zb. auch bei Umbesetzung auf eine andere Schicht mitzubestimmen hat.


    Es gibt nur einen Weg die Situation der Besch?¤ftigten im Bewachungsgewerbe zu verbessern:
    In den Betrieben Betriebsr?¤te w?¤hlen, hoher Organisationsgrad und die Bereitschaft auch mal den L??ffel fallen zu lassen. Solange das nicht geschieht, werden die meisten von uns weiter kollektiv Betteln gehen.

    drago Nat??rlich ist der Grund der Arbeitgeber, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten, Tarifl??hne nicht zahlen zu wollen oder andere Tarifliche bedingungen nicht einhalten zu wollen. Um diesem Gegen zuwirken gibt es das Instrument der Allgemein Verbindlichkeit. Damit soll eigentlich erreicht werden, das alle Arbeitgeber die gleiche Kalkulationsgrundlage haben. Das hei??t aber auch das die Arbeitnehmer Anspruch auf die Tariflich vereinbarten Leistungen haben. Sie m??ssen sie nur einfordern bzw. einklagen.


    ??brigens nehmen, nicht im Arbeitgeberverband organisierte Arbeitgeber, eine Regelung aus den Tarifvertr?¤gen gerne in Anspruch, n?¤mlich die Regelungen zur Arbeitszeit. Sie m??ssten sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes halten und das machen sie in den meisten F?¤llen mit Sicherheit nicht.


    Und noch eins: Die Arbeitgeber sind immer noch weit ??ber 70% in den Arbeitgeberverb?¤nden organisiert.


    Und warum erfinden wir immer noch Ausreden, um uns nicht in unseren Arbeitnehmer
    Organisationen zu organisieren.

    Wenn Tarifvertr?¤ge f??r allgemein verbindlich erkl?¤rt sind m??ssen sich alle Arbeitgeber daran halten. Auch diejenigen, die nicht im Arbeitgeberverband sind. Jedenfalls haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf. Aber wenn man seinen Rechtsanspruch nicht einfordert bekommt man eben weniger.
    In Niederdsachsen sind die Tarifvertr?¤ge allgemein verbindlich

    [quote author=kalle link=topic=199.msg10664#msg10664 date=1161634408]
    Es bleibt dabei. Die Berechnung ist im Tarifvertrag geregelt. Bei Urlaub und bei Krankheit ist vom sozialsteuerpflichtigen Brutto ( nix steuerfrei ) die Rede, die zu Berechnung herangezogen wird.
    Wenn ihr Probleme habt das zu glauben, fragt doch mal bei ver.di nach oder einen Anwalt euers Vertrauens ;)
    [/quote]


    Entgeldfortzahlungsgesetz stimmt nat??rlich.


    Denkt aber daran das es im Bewachungsgewerbe f??r jedes Bundesland auch eigene Tarifvertr?¤ge gibt, also auch unterschiedliche Regelungen. Hier in Niedersachsen ist geregelt, das nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz gezahlt wird,
    also einschliesslich aller Zuschl?¤ge und Zulagen.

    [quote author=kalle link=topic=199.msg10596#msg10596 date=1161612959]
    Die steuerpflichtigen Zahlungen seitens des AG werden zur Berechnung "bem??ht". Also, alles was versteuert wird f?¤llt rein in die Berechnung, steuerfreie Zuschl?¤ge ergo raus.
    [/quote]


    Das stimmt so nicht. Das Lohnfortzahlungsgesetz sagt aus: der Arbeitnehmer muss so weiterbezahlt werden, als wenn er gearbeitet h?¤tte. Das hei??t einschlie??lich aller Zulagen oder steuerfreier Zuschl?¤ge. Die Steuerfreien Zuschl?¤ge m??ssen im Krankheitsfall allerdings versteuert werden.

    Das auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Kr?¤fte mehr sind, ist doch wohl ein Trugschluss. Bei 4,5 Millionen Arbeitslosen ist der Markt f??r Arbeitskr?¤fte im Bewachungsgewerbe doch unersch??pflich. Es gibt doch, ausser §34 a Gewerbeordnung keinerlei Voraussetzungen, diesen Beruf aus??ben zu k??nnen. Der Konkurrenzkampf w?¤re also gnadenlos.


    Ich gebe dir Recht, das die Sozialversicherungsbetr?¤ge von den Arbeitnehmer selbst erarbeitet werden, doch als Unternehmer hab ich keinen Zugang (Arbeitslosenversicherung) oder muss mich privat Versichern.


    Nun noch zu Gewerkschaften und Tarifvertr?¤gen. Tarifvertr?¤ge sind doch ein Spiegelbild des Organisationsgrades.
    Wenn ich keine Mitglieder habe, die bereit sind zu k?¤mpfen, kann ich nur kollektiv Betteln gehen. Dann kommen die L??hne heraus die im Sicherheitsgewerbe zum gr????ten Teil gezahlt werden. Ich will hier nicht auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehen die von Gewerkschaften erk?¤mpft wurden bevor sie Gesetz wurden.


    Wenn du deine Forderungen allein durchsetzen kannst, dann herzlichen Gl??ckwunsch, vielleicht kannst du den Kollegen ja erkl?¤ren wie man das macht. Ich habe jedenfalls andere Erfahrungen gemacht.Ich arbeite in einem Betrieb mit 95% Organisationsgrad. Wir haben normale Arbeitszeiten (monatl. 168 Std. durchschnittliche Arbeitszeit) vern??nftige L??hne, und das alles durch Tarifvertrag, von Ver.di abgeschlossen

    Hallo bobolino!
    We stellst du dir das selbstst?¤ndig machen denn vor. Sollen wr jetzt ca 200000 Ich AG,s gr??nden. Dann w??rde der Konkurrenzkampf ja noch unertr?¤glicher werden. Der Verrechungssatz den der einzelne aushandeln k??nnte w?¤re mit gr????ter warscheinlichkeit kleiner als der Stundenlohn den du jetzt bekommst. Aber du hast in einem recht , du brauchst nicht mehr mit deinem Arbeitgeber unzufrieden sein, die Unzufriedenheit w??rde sich dann auf deinen Auftraggeber beziehen.


    Das sparen von Gewerkschaftsbeitr?¤gen sollte man vielleicht auch mal ??berdenken. Was w?¤re wenn alle ca. 200000 Sicherheitsmitarbeiter organisiert und bereit w?¤ren f??r ihre Rechte zu k?¤mpfen (z.B. Streik).
    Auch sollte man den Ordnungsfaktor Tarifvertrag nicht untertsch?¤tzen, denn das ist auch f??r Unternehmer Kalkulationsgrundlage.


    Aber als Unternehmer sparst du ja auch die Beitr?¤ge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung usw.
    Aber was ist wenn du deine Auftrag verlierst (Hartz IV l?¤??t gr??ssen).

    Dazu kann man eigentlich nur sagen W?¤hlt Betriebsr?¤te, sofern es sie in euren Betrieben nicht gibt.


    Denn Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist Mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber kann dann keinerlei ??berstunden von sich aus anweisen (ausser bei Notf?¤llen zb. Feuer,??berschwemmung usw.) Er muss immer vorher den Betriebsrat beteiligen und sich mit ihm einigen.
    Beteiligt der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht, braucht der Arbeitnehmer die ??berstunden nicht machen.

    Die 34a Schulung werden zumindest hier in Niedersachsen durch die Industrie und Handelskammer durchgeführt.
    Bitte dort Erkundigen.
    Die Kosten werden in der Regel bei Erwerbslosen durch das Arbeitsamt bezahlt wenn danach ein Beschäftigungsverhältnis folgt. (eventuell Bescheinigung des neuen Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag vorlegen)


    Das wird jedoch von den einzelnen Arbeitsämtern unterschiedlich behandelt.Einige zahlen nur dann, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt.

    Hallo Zauberfee!
    Unbedingt K??ndigungsschutzklage einreichen. Das sind doch nie und nimmer K??ndigungsgr??nde.
    Zumindest h?¤tten vorher Abmahnungen erfolgen m??ssen. Unbedingt die 3 Wochenfrist beachten.


    Frage: Gibt es in eurem Betrieb einen Betriebsrat

    Leider kenne ich den Hamburger Manteltarifvertrag nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Kündigungfrist nach 5 Beschäftigungsjahren 2 Monate zum Monatsletzten.
    Aber bitte im Hamburger Manteltarifvertrag nachsehen, dort könnte etwas anderes geregelt sein.


    Aber warum die Kündigung einfach so hinnehmen. Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und auf weiterbeschäftigung klagen (zumindest versuchen Abfindung heraus zuholen)


    Falls es einen Betriebsrat gibt und der der Kündigung nicht zugestimmt hat und der Arbeitnehmer Klage eingereicht hat, besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur entgültigen Klärung durch die Arbeitsgerichte.


    Bei einer Verhaltensbedingten Kündigung muss im Regelfall immer eine Abmahnung in der gleichen Sache voran gegangen sein. Liegt keine Abmahnung vor hat man eigentlich gute Chancen auf Weiterbeschäftigung.

    [quote author=admin link=topic=1200.msg7090#msg7090 date=1148917781]


    Bevor ich mir so einen Mist von der Nullblicker verdi anh?¤ngen lasse, trete ich eher in den Arbeitgeberverband ein.
    Die vertreten so merkw??rdig es klingt meine Interessen deutlich besser, was die Stunden angeht. :smiley:
    [/quote]



    Das die Arbeitgeber Interesse daran haben das die Besch?¤ftigten m??glichst viele Stunden ableisten ist ja wohl klar.
    Je mehr Stunden der einzelne Mitarbeiter leistet, desto weniger Leute muss er besch?¤ftigen.


    Ein Besch?¤ftigter der nicht da ist wird nicht Krank, bekommt keinen Urlaub, spart Verwaltungskosten usw.
    Ob das unser Interesse ist wage ich zu bezweifeln.

    Unsere Gewerkschaftsvertreter interessiert das Urteil herzlich wenig. Man m??chte die monatliche Regelarbeitszeit in H??he von 260 Std. auch schriftlich ( Tarifvertrag ) fixieren !


    Das unseren Gewerkschaftsvertretern das Urteil nicht interessiert glaub ich nicht. Es wird wohl in Zukunft keine Tarifvertr?¤ge mehr geben in denen steht, das die monatliche h??chstarbeitszeit von 208 Std. im Jahresdurchschnitt ??berschritten werden darf.
    Das BAG hat in seiner Urteilsbegr??ndung gesagt das solche Regelungen nicht rechtm?¤ssig sind.