Habe es grade hinter mir...
Also wenn du nach §5 LuftSig arbeiten willst, darf dein BMI nicht über 30 sein, darfst keine Farbschwäche haben, musst gut hören können.
Wenn du nach §8 LuftSiG arbeitest, ist das mit dem BMI nicht relevant und eben wie oben beschrieben.
Bei der Untersuchung wurde der Blutdruck gemessen, Seh- & Hörtest, Farbtest mit den Augen untersucht, das Gleichgewicht geprüft: Dazu die Augen schließen und auf einem Bein stehen & Augen schließen, Arme gradeaus und dabei gehen und jeden Schritt bis 50 zählen. >dabei nicht vertun, sonst geht es immer von vorne los.
Das sind so die wesentlichen Teile...ichhoffe du kannst dir jetzt ein Bild machen...
LG Tanja