[quote author=daffi link=topic=733.msg3525#msg3525 date=1141980349]
Was bitte soll passieren, wenn ich einen Revolver best??cke?
Wenn ich eine Pistole durchlade, o.k. (Aber die wird dann auf das Bein des Kollegen gerichtet! [Blockierte Grafik: http://www.smiley-channel.de/grafiken/smiley/schilder/smiley-channel.de_schilder242.gif])
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daffi und Kollegen
Nochmal...wir reden hier ??ber Waffen im Sinne des WaffG.
Nicht ??ber den Unterschied Revolver / Pistole. Logisch gibt es da Unterschiede.
Anbei nochmal ein Urteil.
OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
08.06.2004 2 A 11972/03
??berpr??ft ein Beamter den Ladezustand seiner Dienstwaffe im geschlossenen Raum au??erhalb der Ladeecke, so handelt er in der Regel zumindest dann grob fahrl?¤ssig, wenn begr??ndete Zweifel (hier: Auswurf einer Patrone) an dem ungeladenen Zustand der Waffe bestehen.
LBG § 86 Abs. 1 Satz 1 :cool: