Quelle: t-online
ZitatViele Hartz-IV-Bezieher müssen sich in den kommenden Wochen auf Rückforderungen einstellen. Verantwortlich dafür sind nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" falsche Bescheide, in denen die Kindergelderhöhung um 20 Euro zum 1. Januar noch nicht berücksichtigt worden sei. Eltern, die Hartz IV beziehen, wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das bedeutet, dass sie quasi mehr Kindergeld ausbezahlt bekommen, aber weniger ALG II erhalten. Netto ändert sich an ihrem Budget nichts.
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Der Bremer Sozialwissenschaftler Paul Schröder hält den Mehraufwand für immens: "Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der größten Geld-Zurück-Aktion in ihrer Geschichte", wurde er zitiert. Der Ministeriumssprecher nannte auf DAPD-Anfrage keine genaue Zahl. Der "Süddeutschen" zufolge sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, die Familien erhielten einen Rückforderungsbescheid.
Und wie hoch sind die Kosten für diese Rückrufaktion? Wer zahlt diese Kosten? Stehen die Kosten überhaupt in einem Verhältnis zum Schaden oder geht es nur mal wieder ums Prinzip?
Eine Bekannte von mir betrifft es auch. Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und Hartz IV. 40 € Rückzahlung hört sich nicht nach viel Geld an, ich frag sie aber lieber nicht, wie sie das sieht.