Viele Hartz-IV-Empfänger müssen Geld zurückzahlen

  • Quelle: t-online


    Zitat

    Viele Hartz-IV-Bezieher müssen sich in den kommenden Wochen auf Rückforderungen einstellen. Verantwortlich dafür sind nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" falsche Bescheide, in denen die Kindergelderhöhung um 20 Euro zum 1. Januar noch nicht berücksichtigt worden sei. Eltern, die Hartz IV beziehen, wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das bedeutet, dass sie quasi mehr Kindergeld ausbezahlt bekommen, aber weniger ALG II erhalten. Netto ändert sich an ihrem Budget nichts.
    ...
    Der Bremer Sozialwissenschaftler Paul Schröder hält den Mehraufwand für immens: "Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der größten Geld-Zurück-Aktion in ihrer Geschichte", wurde er zitiert. Der Ministeriumssprecher nannte auf DAPD-Anfrage keine genaue Zahl. Der "Süddeutschen" zufolge sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, die Familien erhielten einen Rückforderungsbescheid.


    Und wie hoch sind die Kosten für diese Rückrufaktion? Wer zahlt diese Kosten? Stehen die Kosten überhaupt in einem Verhältnis zum Schaden oder geht es nur mal wieder ums Prinzip?
    Eine Bekannte von mir betrifft es auch. Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und Hartz IV. 40 € Rückzahlung hört sich nicht nach viel Geld an, ich frag sie aber lieber nicht, wie sie das sieht.

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, verliert sie ja nichts, da sich ja am ausgezahlten Betrag nichts ändert.
    Das der Aufwand sich rechnet, mag mehr als bezweifelt werden.

  • Es ändert sich nichts, ausser dass sie die einmal zuviel gezahlten 40 € zurückzahlen muß, stimmt.
    Und die wurden sogar mit nem Bescheid vom Amt gezahlt, war eben nur ne Falschberechnung.


    Erst wenn die Neuberechnung durch ist, bekommt sie ne Erhöhung um 40 € bestätigt und gleichzeitig eine Kürzung des ALG-Geldes II um 40 € attestiert. Dann kann sie stolz sein, dass sie im Endeffekt nicht draufzahlt.

  • Quelle: Der Newsticker


    Zitat

    Hartz IV-Empfänger müssen das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld nicht zwingend zurückzahlen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio am Samstag und beruft sich dabei auf den Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger. Nach seiner Einschätzung ist es nicht so einfach, von den betroffenen Familien die 20 Euro pro Kind zurückzufordern. Zum einen seien dagegen Bremsen im Sozialgesetzbuch und zum anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch eingebaut.
    ,,,
    Der Anwalt wies darauf hin, dass die Empfänger der Rückzahlungsbescheide innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegen können. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.


    Na denn mal viel Spaß beim Rechtsstreit. Da werden die Kosten sicher wirklich um einiges höher sein, als der erwartete "Gewinn".

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