"Ich habe noch nie so viel Angst gehabt"
Quelle: t-online
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Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in Notwehr stach er einen Angreifer nieder. Richter schickten ihn deshalb fast vier Jahre ins Gefängnis -
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Es geht um das Recht auf Notwehr - und darum, wo Notwehr endet und das Blatt sich wendet, dass das Opfer einer Gewaltattacke damit rechnen muss, selbst auf der Anklagebank zu landen. Fast einen Monat lang verhandelte das Schwurgericht genau dieses Problem und erklärte mit seinem Urteilsspruch, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
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Das Argument des Angeklagten, er habe auf S.' Attacke in "panischer Angst" reagiert, ließ die Kammer nicht gelten. Laut Strafgesetzbuch (StGB) wird derjenige nicht bestraft, der "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreite. Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "intensiven Notwehrexzess". Aus Sicht der Richter gab es dafür im Fall von Sven G. keine Anhaltspunkte.
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