in rechnung stellen der vorgeschriebenen dienstkleidung nach kündigung??

  • hallo an alle wachi´s ;)


    ich hab da mal ne frage, wenn ich richtig informiert bin , ist es doch so das wenn bestimmte dienstkleidung vorgeschrieben ist, die firma diese stellen MUSS (ausser schuhe) und bei beendigung des arbeitsverhältnisses, diese kleidung( hemden hosen jacken usw) wieder abgegeben werden muss. es ist doch nicht rechtens diese kleidung mir vom letzten gehalt abzuziehen (bis auf die schuhe evtl, die wurden auch gestellt) ? weiss jemand auf welchen § ich mich berufen kann? naja bei der firma läuft nichts wie es vorgeschrieben ist, pausenzeiten etc...


    danke schonmal mfg marco

  • Hallo und Willkommen!
    Die Ausgabe und Rückgabe der Dienstkleidung ist im Arbeitsvertrag geregelt. Es wird eine Bekleidungs oder Ausrüstungskartei geführt, wo normal die Sachen die Du bekommen hast aufgeführt sind. Ausgabe gegen Unterschrift des Empfängers.
    Ausrüstung steht in der BGV C 7 § 10. und § 28. der Unternehmer hat zu stellen und der Angestellte hat dise zu nutzen.
    Bekleidung und Ausrüstung wird schlagen mit 6% bei der Preisgestaltung des Auftrages zu buche.

  • Da war VIPER schneller. :)


    Ich kenne es nur so, dass die Kleidung am Ende des Dienstverhältnisses abgegeben wird und gut ist.
    In deinem Vertrag wirst du ja schon reingesehen haben, oder steht dort vielleicht etwas von einer Bezahlung?
    Deine Sachen werden ja auch nicht völlig zerschlissen sein, und wirst daher vielleicht zur Zahlung herangezogen?
    Frage den BR, soweit vorhanden, werde bei deinem AG vorstellig und bitte um Klärung des Sachverhaltes und um Auszahlung des korrekten Lohnes.
    Bleibt zum Schluss der Klageweg.

  • Ich habe in den unterschiedlichsten Wachunternehmen, in denen ich tätig war, auch schon die verschiedensten Modelle zur "Finanzierung" der Dienstkleidung gesehen. Angefangen von der gestellung gegen Unterschrift, Zahlung von Reinigungsgebühren, über Kautionszahlungen für die Kleidung bis hin zur Bezahlung der Kleidung durch die Wachleute.
    Tatsache ist, dass viele AG versuchen, selbst aus der Dienstkleidung fürs Personal noch Kapital zu schlagen.
    Tatsache ist aber auch, dass der Auftraggeber dem Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kalkulation monatlich "Kleidergeld" mit überweist. Es wird so nicht ausgewiesen, jedoch im Preis mit kalkuliert (die unten angesprochenen 6 %). - Und ne Doppelbezahlung für ein und die selbe Sache ist nun mal nicht in Ordnung auf der einen Seite - wirtschaftlich einträglich jedoch für Deinen Arbeitgeber.

  • Wenn die Dienstkleidung nach relativ kurzer Zeit schuldhaft verschlissen oder weg ist, kann ich mir schon vorstellen, dass der AG Ersatz verlangt. Im normalen Fall wird sie aber kostenlos getauscht oder zurück genommen.

  • Ich würde da nicht lange fackeln.


    Anschreiben per Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung zur Auszahlung des einbehaltenen Betrages und Klageandrohung.


    Sollte nichts geschehen. Klage. Was sollte mir passieren - bin doch aus der Firma raus. :grin:



    Aber nur meine persönliche Meinung. :cool:

  • Dieses Thema enthält 4 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.