Haften Halter von Wachhunden nur eingeschränkt?

  • Haften Halter von Wachhunden nur eingeschränkt?
    http://www.derwesten.de/nachri…news-97573957/detail.html


    daraus:
    Geht es jedoch um die Haftung für Schäden, die ein Tier angerichtet hat,
    kann nach einem Urteil das Landgerichts Bayreuth die "Zweckbestimmung" entscheidend sein.
    Denn grundsätzlich haftet ein Halter für sein Tier. Handelt es sich jedoch um ein sogenanntes Nutztier,
    das dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit seines Besitzer dient, ist dessen Haftung eingeschränkt.

  • Wachhunde greifen Passanten in Neulindenau an
    http://www.lvz-online.de/aktuell/content/81004.html


    Zitat

    Leipzig. Zwei ausgewachsene Russische Hirtenhunde haben am Dienstagmorgen in Neulindenau vier Fußgänger angegriffen und verletzt. Wie die Polizei am Mittwoch erklärte, hatten die Tiere gegen 7 Uhr ihren Wachposten auf dem Grundstück eines Autohauses in der Plautstraße verlassen und streunten durch die Straßen. Zwei Männer im Alter von 47 und 40 Jahren sowie eine 60-jährige und eine 53-jährige Frau seien durch Bisse in Hände und Arme sowie in den Rücken leicht verletzt worden. Sie mussten in einem Krankenhaus behandelt werden.


    Wie ist es nun mit der Haftung ?

  • hey


    also ich denke das Sie eigentlich nicht uneingeschränkt haften den bei einer Straftat wie eine gefährliche KV dann ist die Sache ein Tier und dem Tier gehört dem Halter, vielleicht hat man sich aber auch geeinigt das das der Arbeitgeber der den Auftrag angagiert hat auch haften muss, aber das kann ich mir kaum vorstellen, weil welcher AG macht das schon.



    Mfg. Nico

  • der

    Zitat

    [size=11pt]Hundebesitzer muss sich nun erneut wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten[/size].


    so steht es ja im Link, aber ich weis nun auch nicht mehr weiter ???


    warten wir mal auf smartass Prof. Sir daffi smoke

  • Erst einmal ist es gut, daß die Passanten "nur" leicht verletzt wurden. Ich hatte einen Hirtenhund - einen Owtscharka reinsten Geblüts - und weiß, wie es aussieht, wenn diese Tiere richtig zulangen.


    Für die der Hunde haftet im Endeffekt immer der Halter. Ob eine Teilschuld an den Auftraggeber und den Arbeitgeber weitergereicht werden kann, werden die Ermittlungen zeigen. (abhängig z.B. davon, ob und wie das Objekt eingezäunt ist, wie der Einsatz der Hunde laut DA angewiesen ist usw.)


    Gut, wenn man denn als Hundeführer eine gute Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung und eine Rechtschutzversicherung hat.