Haften Halter von Wachhunden nur eingeschränkt?
http://www.derwesten.de/nachri…news-97573957/detail.html
daraus:
Geht es jedoch um die Haftung für Schäden, die ein Tier angerichtet hat,
kann nach einem Urteil das Landgerichts Bayreuth die "Zweckbestimmung" entscheidend sein.
Denn grundsätzlich haftet ein Halter für sein Tier. Handelt es sich jedoch um ein sogenanntes Nutztier,
das dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit seines Besitzer dient, ist dessen Haftung eingeschränkt.