weiterbildung zum SiKo

  • Hallo Kollegen,


    meine Fa. schickt mich nächstes Jahr zur weiterbildung zum SiKo (Sicherheitsinspektor) meine Frage hierzu wären:
    1. Hat jemand von euch eine solche Ausbildung?
    2. Was erwartet mich?
    3. Gibt es Online lernhilfen zu diesem Bereich ?


    Danke im voraus.


    bad_man1

  • Hallo bad_man1


    Im Berufe-Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit findet man diese Berufsbezeichnung nicht unter den rund 580 teilweise recht phantasiereich formulieren.


    Um was für einen Sicherheits-"Inspektor" soll es sich denn handeln?
    Ein Baustellen-Wachleiter und SiGeKo, dann musst du mindestens eine ordentliche baufachliche Berufsausbildung haben, von Polier aufwärts Praxis und zertifizierte Zusatzqualifikationen.
    Um einen leitenden Werkschützer, möglichst mit Praxis als Zeitsoldat oder Polizeibeamter?
    Um einen AKW-Sicherheitsinspektor mit Physik-Diplom und möglichst Promotion?
    Um einen Bahnsicherheits-Inspektor, dann musst du lesen und schreiben können und gesund sein.


    Berufsbezeichnung an sich sind wie Schall und Rauch. Viele glauben, "Inspektor" sei im Allgemeinen etwas Besonderes. Dabei ist dies auch der niedrigste Beamtendienstgrad...


    Manche Arbeitgeber vergeben schöne Berufstitel als Kompensation der schlechten Bezahlung, und es gibt Kollegen, die gerne davon Gebrauch machen und dafür weiterhin ihre Konservendosen zum Mittagessen aufwärmen...

  • http://www.kahl-akademie.de/lehrgaenge.htm

    Zitat

    3. SiKo Lehrgang I und II gem. VBG
    Damit erfüllt der Teilnehmer die Voraussetzung um als Sicherheitsbeauftragter gem. BGV A1 und/oder
    als Kontrollinspektor eingesetzt werden zu können.


    Lehrgangsziel:
    Der Teilnehmer erhält die Qualifikation eines „Sicherheitsinspektors“ der die Kenntnisse und Fertigkeiten für dessen entsprechende Werkschutzaufgaben hat.

  • Hallo wächter


    das ist aber lustig: Obwohl die BGV A1 KEINE formalen Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte gem. § 20 vorsieht, bietet die von dir zitiere "Akademie" tatsächlich einen "SiKo" - Lehrgang dafür an. Mutmaßlich in einem Allgäuer Kuhstall, denn ein Curriculum dafür konnte ich nicht auftreiben.


    Dieselbe "Akademie" bietet auf ihrer Homepage auch einen Vorbereitungslehrgang zur "Sachkundeprüfung gem. § 34a BewachV" an, ebenfall ohne Curriculum und offenbar ausserhalb der dafür zuständigen Gewerbeordnung (!). Möglicherweise kann man in dieser "Akademie" zwischen Bewachungsverordnung und Gewerbeordnung noch nicht unterscheiden. Wohl auch deswegen wandern so viele Newcomer im Bewachungsgewerbe vom Allgäu ins benachbarte Baden-Württemberg, wo man auf Grund der Verwaltungsreform auch am Stammtisch eines Dorfbürgermeisters das Gewerbe nach 34a GewO einbgetragen erhält und dann im gesamten Bundesgebiet wildern darf.


    Sieht man einmal davon ab, dass ein Sicherheitsbeauftragter kein Kontrollinspektor und dieser auch kein vom Anfrager genannter Sicherheitsinspektor ist, bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind nach wiederholter Nachfrage keine sozialversicherungspflichtig beschäftigten "Sicherheitsinspektoren" bekannt.
    Ob mit oder ohne Allgäuer Kuhstall-Diplom.


    Der Anfrager dürfte gut beraten sein, einen besseren Stundenlohn für sein Arbeit zu verlangen als sich auf so eine halbseidene "Fortbildung" zu freuen und dafür sogar noch eine "Online-Lernhilfe" zu suchen...

  • da mir das jetzt keine Ruhe gelassen hat, folgendes habe ich noch dazu gefunden.


    dort gesucht nach "Sicherheitsinspektoren"
    http://www.vbg.de/seminare/sem…Kriterien/GPDNRI=00000079
    daraus
    Sicherheitsinspektoren: Teil 1
    Teilnehmer:


    Personen, die mit der Kontrolle der Bewachungsobjekte betraut sind, z.B. Einsatzleiter, Inspektoren/Kontrolleure oder Personen mit entsprechender Funktion in Bewachungsunternehmen. Die Seminare beinhalten die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten.
    Themen:


    Der Sicherheitsbeauftragte/-kontrolleur, Einsatzfelder der Bewachung, Zuständigkeit und Verantwortung im Arbeitsschutz, der Versicherungsfall, Aufgaben von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht, Fahrsicherheitstraining, Zustandekommen von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, Maßnahmen der Unfallverhütung, Brandschutz, Möglichkeiten und Grenzen des Tätigwerdens, Unfallmeldewesen.

  • Hallo Wächter


    dein Engagement in Ehren! Aber, die VBG hat gar nichts beizutragen oder zu sagen. Man soll sie an den ständigen Hickhack messen, das mit ihren zusammengebastelten Vorschriften geschieht, die aus purer Langeweile ihrer Funktionäre (z.B. in Mainz) auch ständig umgetauft werden. Kohlhammer konnte gar nicht so schnell drucken und seine Vorschriftensammlung in 9 Auflagen herausbringen (ich habe sie noch alle...), dass sie zum Verkaufstag nicht bereits wieder überholt waren.


    Eine ANERKANNTE Berufsqualifikation ist so ein VBG-Kurs ebenso wenig wie einer im Allgäu, wo man die Gewerbeordnung nicht von der Bewachungsverordnung unterscheiden kann. Mag sein, dass irgendein Arbeitgeber seinen innerbetrieblich eingesetzten Mitarbeitern damit eine Anerkennung bieten kann. Der Dienstleistungskunde des Wach- und Sicherheitsunternehmers wird so ein Wischi-Waschi kaum jemals honorieren, möchte er schon für die Sachkundeprüfung nichts ausgeben, geschweige denn für den Werkschutzmeister. Wie gesagt, "Sicherheitsbeauftragte" eines Unternehmens kann auch jede Sekretärin oder Suppenköchin aus der Kantine werden. Wie es auch für den "Datenschutzbeauftragten" keinerlei Maßstäbe gibt und meist der dümmste Programmierer diese Funktion übertragen bekommt.


    Im Sicherheitbereich sind außer den etablierten IHK-Fachprüfungen die VdS-Zertifizierungen meines Wissens die einzig seriösen auf unterem Level. Für alle höheren Funktionen, angefangen beim SiGeKo, ist eine entsprechende Vorbildung, meist ein abgeschlossenes Studium erforderlich.

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