Einbruch in Geldtransporter Borsigring

  • http://www.presseportal.de/pol…olizeidirektion_hannover/


    Zitat

    Bislang Unbekannte haben gestern gegen 14:30 Uhr an einem Einkaufsmarkt am Borsigring in Sehnde einen Opel Kleintransporter aufgebrochen und mehrere Geldtaschen entwendet. Zuvor haben vermutlich dieselben Täter einen VW Transporter in Ilten entwendet, um diesen bei dem Einbruch zu verwenden.
    ...
    Zum anderen wird der Behindertenparkplatz regelmäßig kurzzeitig vom Fahrer des Geldtransportes benutzt. Dieser musste jedoch deshalb auf einen anderen, vom Markteingang etwas weiter abgelegegen Parkplatz ausweichen. Während der 63-jährige Geldtransportfahrer daraufhin den Markt betrat um die Geldbeträge abzuholen, schlugen der oder die bislang unbekannten Diebe die Scheibe der Fahrertür des weißen Opel Combo ein und entwendeten aus dem Wagen mehrere sogenannte "Safe Bags" - Plastiktaschen einer Größe von ca. 20 x 15 cm.


    Bin mal gespannt, wie die Geldtransportfirna diesen Einbruch erklären wird!

  • [quote author=sgt, pepper link=topic=5846.msg52689#msg52689 date=1227154065]
    Bin mal gespannt, wie die Geldtransportfirna diesen Einbruch erklären wird!
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    Bin mal gespannt was der 63 Jähre, "Alte" Belegfahrer für eine blöde Ausrede hat, warum er sein Hirn nicht benutzt hat. :grin:

  • Kann schon sein, daß man das alles auf den Fahrer abschieben will. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß der GWT-Fahrer bestimmt, in welcher Besetzung er mit welchem Fahrzeug fährt. Da liegt bestimmt die Verantwortung bei der Firmenleitung.

  • ich sehe keinen GWT-Fahrer, :cool:


    die Presse hat keine Ahnung und nimmt irgend bekannte Begriffe :rolleyes:


    Dieser Beleg-Kurier-Fahrer, darf solche Summen in so einem Auto fahren "glaube ich"
    nur nicht Sichtbar -doof rumliegen lassen sleep1

  • Siehst Du. Ich "glaube" nicht, daß man als Kurierfahrer GWT-Entsorgungen durchführen darf. Aber das werden sicher noch andere User hier besser wissen und begründen können, als ich.
    Ich weiß, daß es bei uns generell mit dem Hinweis auf Forderungen der Versicherungen untersagt ist. Nicht einmal der Hartgeldtransport, Wechselgeld u.ä. sind gestatte. Dafür gibt es dann halt die GWT-Touren, die diese Aufgaben mit erfüllen.

  • Eine Person in einem "Geldtransportfahrzeug", einem Kleintransporter Opel Combo wo man einfach die Scheibe einschlagen kann...
    Dem Fahrer (ganz gleich wie alt er ist) kann man wohl keinen Vorwurf machen. Er kriegt seinen Auftrag und los geht's. Hoffendlich denken aber die Kunden mal darüber nach wem sie ihre Tageseinnahmen anvertrauen aber Geiz ist eben geil. Da wird sich auch nicht so schnell was ändern, es sei denn die Versicherungen würden sich weigern solche "Geldtransporte" zu versichern.

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