Jetzt aber, Kohle raus Sven Kittelmann! 600 000 Rechnung vom AG

  • http://www.merkur-online.de/lo…-kasse-gebeten-19813.html


    Zitat

    Seinem Ex-Arbeitgeber dürfte es völlig egal sein, wer tatsächlich das Geld hat.
    Die Sicherheitsfirma musste binnen drei Jahren nach Anklage-Eröffnung durch die Staatsanwaltschaft die Zivilklage erheben.
    Ansonsten könnte sie ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen. Sollte es der Firma gelingen,
    einen Titel gegen Kittelmann zu erwirken, so wäre dieser 30 Jahre gültig, das heißt,
    der Anspruch wäre ebenso lange wirksam. (mm)

  • Um eine Verjährung der Zinsen zu vermeiden, muss man eh alle vier Jahre eine Zwangsvollstreckung (auch über ein Teilbetrag reicht) durchführen.


    Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme lässt die Verjährung wieder von vorne beginnen...


    Auch der Tod des Schuldners hilft nicht. :rolleyes:



    Und das sollte allgemein bekannt sein. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

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