Servuz
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Thread gelandet ansonsten bitte verschieben :angel:
Unsere Firma (Sitz und Arbeitsplatz Niedersachsen) bezahlt die Mitarbeiter noch nach dem alten Tarifvertrag (Verdi <-> BDWS)
auf die Nachfrage ob es den nicht einen neuen Abschluss gegeben hätte (GÖD <-> BDWS zum 01.06.088) wurde uns lapidar mitgeteilt, das dieser nicht für Allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Laut I-Netsite BDWS ist die Allgemeinverbindlichkeit "Beantragt"
Weiß da evtl. jemand näheres ?
(Dauer bis Genemigung vorliegt, etc.)
Gruß Undarl