Gewerkschaftsarbeit

  • kalle, ich kann es nicht so Gut ausdr??cken wie Du, aber im Grunde meinen wir beide das gleiche. Dies sieht man auch an der Arbeit die ich zu leisten versuche. Wenn alles klappt werde ich bis Donnerstag die 12 oder 13. Beitrittserkl?¤rung aus meinen Bereich bei Verdi abgeben k??nnen. Bis jetzt habe ich es allein geschaft Kollegen zu ??berzeugen wie wichtig es ist unsere Interessen zu vertreten und das es eine kleine Gemeinschaft nicht schaft. Aber langsam sind mir die H?¤nde gebunden. Ich habe keine betriebliche M??glichkeit andere Koll. zu erreichen da mir die Unterst??tzung vom BR fehlt. Wir kommen nicht an die anderen Kollegen ran. Ich bin zwar zum Vertrauensmann gew?¤hlt worden, aber ohne Rechte und ohne Unterst??tzung. Das Wissen welches ich mir angeeignet habe, habe ich allein und nur aus ??berzeugung gemacht da ich der Meinung bin das ich das richtige mache. Leider gibt es f??r mich Grenzen wo ich Hilfe brauche aber keine erhalte. Auf viele Fragen die ich bei den Zust?¤ndigen Leuten gestellt habe sind immer noch nicht Beantwortet.


    Hier mal die Fragen, dass Fett geschriebene sind meine Antworten:


    â?? Welche Informationen erhalte ich als Vertrauenslmann vom Betriebsrat - von der Gewerkschaft? (bis heute keine)
    â?? Wie werden diese Informationen weitergegeben (Schwarzes Brett, Betriebszeitungen, Sitzungen des Vertrauensk??rpers)? (nein)
    â?? Gibt es Verpflichtungen f??r die Vertrauensleute zur regelm?¤??igen Informationsweitergabe (in Vertrauensk??rpersitzungen, in gemeinsamen Sitzungen mit dem Betriebsrat)? (Wandzeitung verboten, BR-Sitzungen noch nie eingeladen)
    â?? Ist gew?¤hrleistet, da?? bei wichtigen betrieblichen Problemen, von denen der Vertrauens-mann erf?¤hrt, der Vertrauensk??rper der Betriebsrat die Gewerkschaft - die Mitglieder - schnell und umfassend unterrichtet werden? (ja, durch meine Information an entsprechende Stellen)
    â?? Werden gewerkschaftliche Informationen (z. B. Rundschreiben, Mitglieder- und Funktio-n?¤rszeitschriften) gesammelt? (ja)
    â?? Werden sonstige Informationen (z. B. Protokolle von Vertrauensk??rpersitzungen, Anre-gungen, Vorschl?¤ge, Befragungen, Meinungen, Antr?¤ge der Mitglieder) gesammelt? (was eigeninitiative betrifft ja)
    â?? Werden Unterlagen ??ber den Organisationsgrad der einzelnen Abteilungen und des Be-triebes, ??ber die Vertrauensleute, ??ber W erbeerfolge, ??ber sonstige gewerkschaftliche Ereignisse (Streiks, Aktionen, Flugbl?¤tter) gesammelt? (noch nie welche erhalten)
    â?? Gibt es einen gewerkschaftlichen Betriebsplan? (keine Ahnung)
    â?? Gibt es eine gewerkschaftliche Betriebszeitung? (nein)
    â?? Sind zu wichtigen Themen im Betrieb bereits Fragebogenaktionen durchgef??hrt wor-den? (nein)
    â?? Welche Hilfsmittel stehen den Vertrauensleuten zur Verf??gung (z. B. Satzung, gewerk-schaftliche Beschl??sse, Grundsatzprogramm, Lohntabellen, Werbematerial)? (nur aus dem Internet)

    Einmal editiert, zuletzt von Volker ()

  • Ja an den BR , Leider keine Antwort bis heute erhalten. Das ist ein Grund warum ich Donnerstag zum FB 13 will. Ohne weitere Hilfe komme ich auch nicht weiter. Das ist ja auch ein Grund warum die meisten Koll. kein Vertrauen zum BR haben. Aber etwas sagen will auch keiner. F??r viele ist der BR nur der linke Arm des AG.

  • Auszug aus der Bibel. Nur es obliegt einen BR diese zu Nutzen.


    § 80 ABS. 2 SATZ 3 BETRVG.


    Das 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz bietet neue Chancen, um die Vertrauensleutearbeit zu st?¤rken, sie zu stabilisieren und Besch?¤ftigte in die Arbeit des Betriebsrats einzubeziehen.


    Was steht im Gesetz?


    In § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hei??t es :


    â??...Soweit es zur ordnungsgem?¤??en Erf??llung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verf??gung zu stellen; er hat hierbei die Vorschl?¤ge des Betriebsrats zu ber??cksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen.â??


    Mit dieser neuen Vorschrift soll der Betriebsrat die M??glichkeit erhalten, den internen Sachverstand der Arbeitnehmer zu nutzen und bei der Suche nach Probleml??sungen diese mit einzubeziehen. DasEinbeziehen kann z.B. so erfolgen, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Einzelfalll??sung hinzugezogen wird oder aber auch ein oder mehrere sachkundige Arbeitnehmer zusammen mit Betriebsrats- mitgliedern Arbeitskreise bilden k??nnen, um zu wichtigen komplexen Themen wie z.B. Qualifizierung, Besch?¤ftigungssicherung oder Gesundheitsschutz im Betrieb eigene fundierte Vorschl?¤ge erarbeiten zu k??nnen.


    Das erm??glicht dem Betriebsrat, bestimmte Probleme mit einzelnen Besch?¤ftigten â?? und damit auch gewerkschaftlichen Vertrauensleuten â?? als â??betriebliche Auskunftspersonenâ?? zu beraten.


    Als Auskunftspersonen kommen alle Arbeitnehmer in Frage einschlie??lich so genannter AT-Angestellter oder auch leitende Angestellte. Die Aufgabe der Auskunftspersonen besteht darin, dem Betriebsrat als sachkundiger Arbeitnehmer in Angelegenheiten,in denen er ??ber besondere Kenntnisse oder F?¤higkeiten verf??gt, zurVerf??gung zu stehen. Dabei ist die Auskunftsperson nicht der Vertreter des Arbeitgebers und unterliegt dementsprechend auch bei seiner Beratungst?¤tigkeit keinerlei Weisungen des Arbeitgebers. Der sachkundige Arbeitnehmer ist vielmehr verpflichtet, den Betriebsrat nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten.


    Diese Auskunftspersonen genie??en den Schutz des § 78 BetrVG.


    § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG?


    Ein Betriebsrat kann nur gewinnen, wenn er die Interessen der Besch?¤ftigten nach Beteiligung, Mitentscheidung und dem Wunsch â??ernst genommen zu werdenâ?? aufgreift.


    Die Besch?¤ftigten in die Gestaltung betrieblicher Entscheidungen ??ber den Betriebsrat einzubeziehen bedeutet, Mitarbeiterbeteiligung praxisorientiert umzusetzen.


    Wenn wir die Hinzuziehung von Auskunftspersonen nach § 80 Abs. 2, Satz 3 BetrVG offensiv nutzen, dann haben wir die M??glichkeit,


    die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Vertrauensleuten und Besch?¤ftigten zu verbessern.
    Vertrauensleute und Besch?¤ftigte st?¤rker als bisher an der Arbeit des Betriebsrats zu beteiligen.
    Vertrauensleute und Besch?¤ftigte fr??hzeitig an der Beratung und L??sung von Problemen in ihrem Besch?¤ftigungsbereich zu beteiligen.
    Vertrauensleute aufzuwerten, weil sie â?? auch bei betrieblichen Themen â?? zu kompetenten Ansprechpartnern f??r die Besch?¤ftigten werden.
    Unsere Betriebsratsarbeit zu st?¤rken; mit kompetenten Vertrauensleuten und gut informierten Besch?¤ftigten hat der Betriebsrat einen starken â??Unterbauâ??, der die Arbeit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung im Betrieb kommuniziert und dem Betriebsrat den R??cken st?¤rkt.
    Unserer gewerkschaftlichen Betriebspolitik mehr Akzeptanz zu verschaffen; wir k??nnen deutlich machen, dass die ver.di-Betriebsr?¤te und Vertrauensleute gemeinsam f??r und mit den Besch?¤ftigten f??r bessere Arbeitsbedingungen etc. eintreten.
    Eine solche Beteiligung funktioniert nicht von selbst. Es bedarf einiger Anstrengung und ??berzeugungsarbeit, bis Beteiligungsangebote auch angenommen werden.


    Aber wenn ein BR dies nicht macht, haben VL keine M??glichkeiten.

  • Die "Bibel" ist etwas Umfangreich, aber auch wohl so beabsichtigt. :grin:


    So steht da noch geschrieben:


    BetrVG § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber


    (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifvertr?¤ge
    vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
    und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.


    (2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im
    Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des
    Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gew?¤hren,
    soweit dem nicht
    unumg?¤ngliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften
    oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen.


    Anmerkung von mir: Betrieb ist hier wohl gleichzusetzen mit Betriebsteilen sprich Objekten.



    Spreche doch mal konkret mit den Dir bekannten Leuten. Und die melden sich dann mal an...


    ;) Wer dann zu Besuch kommt und ob er/sie noch jemanden mitbringt, ist nicht geregelt... :cool:

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