Rahmenplanung Pflicht des Arbeitgebers ???

  • Hallo zusammen,




    folgendes "Problem". In Hessen sagt der Manteltarifvertrag aus das wenn
    man mehr als 5 Tage Urlaub nimmt und vor oder hinter diesem Block freie
    Tage liegen, man 2 zusätzliche Tage abgezogen bekommt. Nun sagte uns
    unsere Firma das ab Jahr 2015 die sogenannte Dienst-Rahmenplanung
    wegfallen soll.




    Somit könnte der Arbeitgeber doch theoretisch einfach vor oder nach
    einem beantragtem Urlaub freie Tage in den Dienstplan schreiben damit
    diese zusätzlich abgezogen werden können.




    Deswegen lautet meine Frage ob ich einen rechtlichen Anspruch auf eine jährliche Rahmenplanung habe ?




    Ich hoffe es kann jemand helfen..........

  • Mal ne andere Frage.
    Das kann wohl nicht stimmen.
    Urlaubstage dürfen nicht einfach so ersatzlos gestrichen werden.
    Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass das so im Manteltarifvertrag steht.
    Falls das wirklich so ist, wäre diese Klausel meiner Meinung nach rechtswidrig.
    Würde ich mir nicht gefallen lassen.

  • Doch, steht tatsächlich so im MTV. An wen wende ich mich denn am besten ? Will ja nicht gleich zum Anwalt rennen.....

  • An die Gewerkschaft, z.B. Verdi.
    Falls du nicht selber drin bist, kennst du vielleicht jemand, der drin ist.
    Es gibt hier auch im Forum Leute, die sehr gute Kontakte zur Gewerkschaft haben.

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