DHF Gesucht

  • Zur Unterstützung auf diversen Objekten
    ( Werkschutz / Objektschutz / Veranstaltungen )
    Suchen wir mehrere Diensthundeführer als Sub-Unternehmer.


    Einsatzgebiete sind:


    - Hamburg
    - Kiel
    - Lübeck
    - DB-Bahnsicherheit


    Voraussetzungen:


    - Sachkundeprüfung 34a
    - Führerschein und PKW
    - Deutsch in Wort und Schrift
    - Eigener Hund mit Prüfung
    - Bereitschaft zur Wochenend und Nachtarbeit

  • Hi,


    Der Thread ist zwar schon älter und ich hoffe der ersteller liest noch mit.


    Das ist jetzt das zweite mal das ich lese das der Hund eine Prüfung braucht, welche ist das? Was wird für den Hund denn gezahlt?


    Gruß vom Willi

  • Laut BGV C7 ist eine jährliche Wiederholungsprüfung vorgeschriben, dnke ich, mich zu erinnern.



    Das ist mal der Auszug aus der C7. Welcher Art die Prüfung ist, ist sicher auch abhängig von den Aufgaben, die der Diensthundeführer zu erfüllen hat. Genauere Vorgaben gibt es durch die BG meines Wissens nicht, lasse mich aber gern belehren.
    Wir haben bei uns drei Begleit- und Meldehunde (mindestens Begleithundprüfung), drei Schutz- und einen Sprengstoffhund. Alle mit den entsprechenden Prüfungen. Welche Prüfungen er dann jährlich wiederholt, liegt sicher im Ermessen und Ehrgeiz des Hundeführers. Zumindest war es so, als ich selbst noch als Hundeführer gearbeitet habe. Da hat der Nachweis gereicht, um weiter ls Diensthundeführer eingesetzt zu werden.


    Die Frage der Vergütung war und ist bei uns Verhandlungssache.

  • Hi,




    Erst mal Danke für deine Ausführungen.




    Ich hatte einige Objekte wie Einkaufszentren, Universitäten und verschiedene
    Baustellen in denen ich als HF mit eigenem Hund Dienst getan habe aber in
    keinem Objekt brauchte mein Hund eine VPG1 oder dergleichen. Mein Hund war
    immer nur mit, Präsenz zeigen zum Abschrecken.



    Man müsste mal wissen was mein Hund mit VPG1-3 darf was ein Meldehund mit BH
    oder ohne nicht darf. Ich glaube da gab es keinen Unterschied oder darf ich
    meinen VPG1-3 Hund nem Potenziellen Einbrecher hinterherschicken zum
    "Stellen und Verbellen“? Das war doch, glaub ich, nur der Behörde gestattet.


    Naja egal meine Hunde haben immer nur 20cent die Stunde bekommen.
    Das erste was man mir in der ersten Fa. beibrachte war. "Sehen ohne Gesehen zu werden" und "Das schlimmste was dir im Dienst passieren kann ist.... Wenn der Hund Beist"
    Gruß vom Willi

  • "Das schlimmste was dir im Dienst passieren kann ist.... Wenn der Hund Beist"


    Über diese Aussage bin ich auch schon des öfteren gestolpert und es gab auch mal eine Firma, in der man versuchte, mir diesen Satz auch beizubringen.Nur stimmt der Satz so natürlich nicht. Zwar ist es Dir untersagt den Hund hinterherzuschicken un d den Täter zu verbellen - wenn er sich wehrt wird er ja dann auch gefasst - aber immer ist der Hund als Mittel zu Deiner Verteidigung zugelassen. Zugelassen, Angriffe gegen Dich und das zu beschützende Gut in angemessener Weise abzuwehren. Nur tun sich manche Kollegen und Chefs schwer damit, die Grenze des "Angemesenen" zu akzeptieren. Sehr schnell kann man dann nämlich zu einer Verurteilung mindestens wegen gefährlicher KV kommen, immer dann, wenn man keine Rechtfertigungsgründe für den Einsatz des Hundes hatte.


    Ich selbst hatte damals in jedem Jahr meines Hundeführerdienstes zwischen 3 - 6 Eermittlungsverfahren, weil mein "Kleiner" mal wieder zugelangt hatte. Es ist bei keinem folgendem jemals zu einer Verurteilung gekommen. Manche EV wurden eingestellt, in allen Anderen konnte heraus gearbeitet werden, dass der Einsatz gerechtfertigt war.


    Aber das sind natürlich nur meine persönlihen Erfahrungen. Kompetentere User, vor allem unsere Hundeführer, werden das sicher besser begründen können.