Beiträge von Freddy

    Quelle: e110


    Zitat

    ....Am 30. Dezember 2013 überfielen drei bewaffnete und maskierte Täter den Transporter auf der Einkaufsmeile in der City-West. Sie bedrohten einen 33-jährigen Geldboten und erzwangen die Geldbehälter. Die Täter entkamen zunächst zu Fuß, dann mit einem Auto, das die Polizei kurz darauf ausgebrannt fand. Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Polizei keine Angaben zur Höhe der erbeuteten Summe....

    Für Jene, die keine Einladungen erhalten haben:


    17. September 2015 16:00 Uhr - Mitgliederversammlung
    Ort: Rostock, A.-Bebel-Str. 89, Sizungszimmer VERDI im 3. OG
    Thema: Tarifsituation und Wahl der Tarifkommission


    30. September 2015 19:30 Uhr- Informationsveranstaltung
    Ort: Rostock, Peter-Weiss-Haus, Doberaner Str. 21
    Thema: Bildungsurlaub

    "Vergessene" oder "verlorene" Waffen gibt es leider immer mal wieder. Und das in allen Bereichen. Polizisten verlieren oder vergessen Waffen, verkaufen sie illegal, Jäger verlegen mal ihre Büchse und auch regelmäßig vergessen Mitarbeiter des Wachdienstes/Geldtransportes mal ihre Waffe irgendwo, anscheinend besonders gerne auf öffentlichen Toiletten.


    Da wo es sich um Dienstwaffen handelt, gibt es dann in der Regel auch immer arbeitsrechtliche Maßnahmen. Ob sie jedesmal zur Entlassung führen, wage ich mal in Frage zu stellen.


    http://www.welt.de/print/die_w…n-und-dann-entlassen.html


    Leider gibt es ja keine öffentlich zugänglichen Statistiken zu Waffenverlusten, wir lesen da bestimmt nur Ausnahmefälle.


    Eine andere Frage ist, ob nach Prüfung durch die Ordnungsbehörde eine Zuverlässigkeit laut Verwaltungsrecht noch gegeben ist.

    Nach meinem Wissensstand gibt es da eine Unterscheidung zwischen den regulären Dateien und dem Einsatz als Kaufhausdetektiv.


    Die Tätigkeit als Kaufhausdetektiv wird erfahrungsgemäß dem Bewachungsgewerbe zugeordnet und die Inhaber bzw. Mitarbeiter haben die Voraussetzungen entsprechend der Bewachungs-VO zu erfüllen.


    Reguläre Detekteien unterliegen der Überwachung nach § 38 Gewerbeordnung und nicht dem §34a.


    Es gibt da eine, aus meiner Sicht, gute Übersicht:


    http://www.bdd.de/sektion-kauf…detektiv-kaufhausdetektiv

    Hallo zurück und Gruß von der Ostseeküste!


    Wünsche Dir viel Spaß hier im Forum und viele unterhaltsame Diskussionen°! ;)

    @ cdn:


    Ob das nun die von Dir angesprochenen Bundespolitiker hart trifft, wage ich mal zu bezweifeln. Der Geldautomat am Reichstagsgebäude (Berliner Sparkasse) ist dichter am "Arbeitsplatz"


    Ich wünsche den Kollegen in Potsdam und Berlin Erfolg! (y) (y)

    Entschuldige bitte, ich hatte mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt.


    Manchmal ist eine Dienstanweisung sehr zählebig, wird nicht mal umgeschrieben, auch wenn die Umbauarbeiten vorgenommen wurden, wollte ich eigentlich schreiben.


    Und natürlich gibt es noch immer nicht zertifizierte Leitstellen. Ob es wenig sind und ob sie weniger werden und eingehen, weiß ich noch nicht so recht. Auf lange Zeit gesehen bestimmt. Auch im Bewachungsgewerbe, wie schon im GWT, wird es eine Konzentrierung und Zusammenlegung der Unternehmen geben. Wie weit sich da kleinere und mittelständische Unternehmen noch behaupten können, wird sich zeigen.

    Nun ja, ich kenne das mit den bewaffneten NSL-Kräften noch sehr gut. Und ich war auch (gleich zu Beginn der 90-er Jahre) bei einem Unternehmen beschäftigt, da waren die Revierstreifen grundsätzlich bewaffnet. Allerdings setzte sich das Personal damals zu über 90 % aus ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe der DDR zusammen, und damit war die entsprechende Ausbildung und Sicherheit an der Waffe gegeben.


    Ich selbst habe während meiner NSL-Zeit mehrere Angriffe gegen meine Interventionskräfte erlebt. Allerdings muß ich sagen, dass meist taktische Fehler vorlagen. Z.B. wurde das Objekt ohne Aussenkontrolle betreten, wurde nicht auf die angeforderte Unterstützung gewartet, oder ähnliches.
    Ausgehend vom Bewachungsauftrag sehe ich eine Bewaffnung der Interventionskräfte eher als nicht notwendig. Es ist Aufgabe festzustellen, zu beobachten und das Objekt zu sichern. Bei Notwendigkeit wird sowieso die Polizei hinzugezogen. So ist es bei uns gängige Praxis. Niemand muß bei der Bezahlung zum Helden werden.

    Hallo Herr96!


    Wenn ich unseren Herrn G. vom VdS richtig verstanden haben:


    Grundlage für die Zertifizierung sind drei Linien:
    1. Die Zulassung der AES
    2. Die Zulassung des Alarmdienstes (AD)
    3. Die Zulassung des Interventionsdienstes (ID)


    Voraussetzung für die Zulassung als NSL ist, dass EINE der drei Linien durch die Firma betrieben werden.


    Beispiel:
    Ich betreibe eine NSL mit dem Alarmdienst und dem Interventionsdienst, habe aber keine eigene AES. Dann brauche ich einen Provider (bei dem mindestens ein Kunde aufgeschaltet ist), die entsprechende Verbindung zum Provider. Vorteil dabei ist, dass die Voraussetzungen für die NSL anerkannt werden, wenn bereits vorher eine Zulassung bestand. Es sind also nicht die notwendigen Umbauarbeiten für die Zulassung der AES notwendig.


    Ich lasse mich gerne von Badisch_NSL korrigieren oder berichtigen, aber so habe ich den Herrn G. verstanden und danach auch unseren Fachberater.


    Weiter gern per PN, falls die Erklärung schlüssig erscheint und nicht als falsch eingestuft wird.