Hallo Herr96!
Wenn ich unseren Herrn G. vom VdS richtig verstanden haben:
Grundlage für die Zertifizierung sind drei Linien:
1. Die Zulassung der AES
2. Die Zulassung des Alarmdienstes (AD)
3. Die Zulassung des Interventionsdienstes (ID)
Voraussetzung für die Zulassung als NSL ist, dass EINE der drei Linien durch die Firma betrieben werden.
Beispiel:
Ich betreibe eine NSL mit dem Alarmdienst und dem Interventionsdienst, habe aber keine eigene AES. Dann brauche ich einen Provider (bei dem mindestens ein Kunde aufgeschaltet ist), die entsprechende Verbindung zum Provider. Vorteil dabei ist, dass die Voraussetzungen für die NSL anerkannt werden, wenn bereits vorher eine Zulassung bestand. Es sind also nicht die notwendigen Umbauarbeiten für die Zulassung der AES notwendig.
Ich lasse mich gerne von Badisch_NSL korrigieren oder berichtigen, aber so habe ich den Herrn G. verstanden und danach auch unseren Fachberater.
Weiter gern per PN, falls die Erklärung schlüssig erscheint und nicht als falsch eingestuft wird.