Nein. Die Zahlung von derartigen Zuschlägen erfolgt nicht aufgrund einer gesetzlichen Pflicht.
Gesetzlich geregelt ist nur, dass derartige Zuschläge steuerfrei sind.
Weiterhin ist gesetzlich geregelt, dass "soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren" hat (§6 Absatz 5 ArbZG)
Das ist korrekt, entweder "angemessener Zuschlag" oder Ausgleich. Also gibt es eine gesetzliche Regelung oder nicht? War denke ich unglücklich ausgedrückt von mir . "Angemessener Nachtzuschlag" zwischen der Zeit zwischen 23:00 und 6:00 sind 25%, sofern er in dieser Zeit mehr wie 2 Std. arbeitet.
Für Sonn- und Feiertage ist aufjedenfall, wie schon erwähnt, ein Ersatzruhetag zu gewähren, Zuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Und FrauSiri, ich gehe davon aus, dass es im Objektschutz zwingend einen MTV/TV geben muss bei dieser Stundenleistung? Ich weiß es nicht, habe aber durchaus gehört, dass dort 12Std. Schichten die Regel sind, geht bei uns SiPos (bzw. sollte xD) bei uns schon durch den sog. "Einsatznachweis" verhindert werden, 11Std. mit 60min. Pause + die Ruhezeit zwischen den Schichten (Helfer Bahnbetrieb, BüP fällt da natürlich raus > Großteil der Arbeit wird in Bereitschaft verbracht, muss man verstehen oder nicht...).
Denke dass kann man nicht vergleichen und mit einem Ersatzruhetag für Sonntag, nochmal so SOLLTE (!) es laufen, sind die 220Std. nicht zwingend selbstverständlich....Ist durchaus auch ohne Doppelschicht machbar, aber in der Realität haben Sie außer auf einer SUL nicht immer 10Std. pro Tag Netto im Sack. Nebenbei ist man mit 220Std. auch keine Großverdiener....Aber Objektschutz ist aufjedenfall etwas "mieser" und 300 Stunden sehr heftig....
Und für das, dass es in diesem Job um Menschenleben, genauer "DAS LEBEN ANDERER MENSCHEN" geht und nicht nur um mein eigenes, ich in der Funktion SaKra voll dafür hafte, selbstverständlich auch der Sicherungsüberwacher, ist diese Situation die wir in diesem Gewerbe vorfinden, nicht hinnehmbar. Und dieser Job ist, zumindest diese Funktion SaKra, nervlich sehr belastend.
Mein Chef steht, wenn es kracht, nicht da und sagt "Naja, der Herr XYZ war ja nun schon auch 6 Wochen am Stück jeden Tag 11Std. auf der Baustelle, achso ja und die Anfahr- sowie Abfahrtszeit von und nach zu Hause, auch nochmal +3Std.....Kann schon sein dass er übermüdet war oder mit den Gedanken nichtmehr vor Ort und deswegen mit den Versicherten doch ins falsche, nicht gesperrte, Gleis gestiegen ist. Und die "obligatorische" SaKra-Zulage von 70Cent pro Stunde, weil er ja Verantwortung hat und dies die Motivation so ungemein stärkt, könnten zu diesem Fehler geführt haben."
Aber glauben Sie mir da ändert sich nichts, wie die anderen Kollegen schon sagen, nur das "Kollektiv" der Belegschaft kann etwas dagegen unternehmen.
Nochmal, dass ist von mir bewusst überspitzt, ich denke aber viele SiPos, SaKras usw. sind sich Ihrer eigentlichen Verantwortung nicht bewusst und dass nutzen die Unternehmer aus. Jede/r, der etwas auf sich hält, der sich im Klaren ist "Hey, die/den einzige/n, den die Bahn am A*sch bekommt, das bin ja ich!" lässt solche Spielchen nicht mit sich treiben, denn es geht solange gut, bis es rummst und dann hat man versch. Möglichkeiten:
-Die markaberste, aber durchaus wegen Regressansprüchen beste Lösung ist sich direkt vom herranahenden Zug doch auch mitnehmen zu lassen > Einem Toten kann ich nichtsmehr aus der Tasche ziehen, mich würde es wohl auch nicht stören wenn ich dann als Schuldiger "anerkannt" werde.
-Ich kann beweisen, dass mein Dokument (!), der Sicherungsplan, der Einsatznachweis, die Vorschriften der Bahn sowie der EUK eingehalten worden sind und ich alles in meiner "Macht" stehende getan habe, um diesen Unfall zu verhindern lol01
-Sie reisen in ein Land (am besten Nachbarland zwecks Kultur & Sprache), natürlich "as fast as you can", ohne Auslieferungsabkommen mit Deutschland.
Aufjedenfall sind und bleiben Sie im Zweifel immer der A*sch als "Sicherungskraft" bei/für der/die Bahn in Deutschland, ob Voll- oder Teilschuldig, Sie müssen entscheiden, ob Sie das psychisch- sowie finanziell "überleben".
Nochmal ich "überspitze" gerne, aber um nichts anderes geht es in diesem Gewerbe. Und natürlich ist auch Geld wichtig, viele Aufträge, Umsatz (und noch viel besser) daraus auch Gewinn zu machen, dass darf aber NIE vor dem Leben eines Menschen stehen.
Leicht gesagt in einer Gesellschaft, in der ein Mord (wenns "gut" läuft) 3 Jahre gibt und wenn ich dem armen Opfer aber noch die Geldbörse klaue (für die Heimfahrt mit dem Zug xD) mal eben 7 Jahre bekomme....
Aber das führt zu weit
Off:
Schön das der Beitrag doch noch "aufblüht", super Forum hier