Es betrifft zwar nicht direkt uns, allerdings sollte dieses Urteil auch für andere Branchen wegweisend sein.
ZitatDas Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat der Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) die Rote Karte gezeigt. Das Kürzel CGZP steht für "Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen". Die Gewerkschaft darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen, weil ihr das BAG die Tariffähigkeit absprach (Az.: 1 ABR 19/10). Zur Gültigkeit bestehender Verträge für zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter zunächst keine konkreten Angaben.......
Jetzt wäre ich mal auf ein Statement von R.K. gespannt, so er noch in Amt und Würden ist.
Hoffentlich denken jetzt auch der BDWS und der BDGW neu über ihre Tarifpolitik nach.