freie Meinungsäußerung im Internet

  • Man muss unterscheiden zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen. I.d.R. sind Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt durch wachleute.de nicht überprüfbar, von daher gibt es auch einen potentiellen Unterlassungsanspruch auf seiten des "Geschädigten".


    Eine Meinung nach meiner Ansicht;
    Die Firma xx find ich nicht gut, da würd ich keinen müden Euro reinstecken. Die kriegen nichts auf die Reihe.


    Eine Tatsachenbehauptung nach meiner Ansicht;
    Ich bekomme von der Firma xx Geld, die haben mir immer noch nichts bezahlt.


    Es kommt ganz gezielt auf die Fragestellung/Beschreibung des Sachverhalt an. Man kann, mit etwas Mühe ;) , eine Tatsache sehr gut in eine Meinungsäusserung "verpacken" :D



    Ferner üben wir als Verantwortliche hier ein Hausrecht aus.

  • .... man sollte auch immer wissen, wo und zu wem man etwas sagt. Da ist ein Forum wie dieses mit anonymen Namen sicherlich ein wenig besser als facebook und co. Selbst wenn es nicht zur Kündigung reicht - jeder zukünftige Arbeitgeber kann so ziemlich alles nachlesen, was jemals dort veröffentlicht wird. Kann dann schon mal schlecht sein für die Kariere ?(