Sind die Mehrzahl unserer Kollegen nur Schleimer und Speichellecker?

  • Großes Sicherheitsunternehmen hat einen Kunden. Im Dienstleistungsauftrag wurde leider nicht geregelt, wer für Weiterbildungsmaßnahmen der beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter zu zahlen hat. Um den Kunden nicht zu vergraulen, bezahlt das Sicherheitsunternehmen in der Regel die vom Kunden verlangten Weiterbildungsmaßnahmen bei den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern.


    Der Kunde verlangt nun, dass die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter eine Brandschutzschulung absolvieren. Das Sicherheitsunternehmen sagt dem Kunden zu, dass die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter auf Kosten des Sicherheitsunternehmens geschult werden.


    Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter unterhalten sich, wobei einer erwähnt, dass er für das nächste dienstfreie Wochenende von dem Einsatzleiter schriftlich zu einer Brandschutzschulung eingeladen worden sei. Ihm würden laut Schreiben dafür drei Stunden bezahlt. Ein anderer Kollege sagt, dass in der Vergangenheit für diese Schulung in der Regel vier Stunden bezahlt worden seien und verweist insoweit auf § 11 und § 6 Nr. 1.3 des Mantelrahmentarifvertrages BRD für das Wach- und Sicherheitsgewerbe v. 1.12.2006, wonach bei Kurzeinsätzen mindestens 4 Stunden zu bezahlen sind. Die anderen Mitarbeiter sagen nichts mehr und werden aber aller Voraussicht nach an der Schulungsmaßnahme teilnehmen und nicht dagegen aufbegehren, dass nur 3 Stunden bezahlt werden. Der Mitarbeiter, welcher auf den Mantelrahmentarifvertrag hingewiesen hat, weiß von anderen Objekten, wo die Einsatzleiter den Mitarbeitern gesagt haben, dass diese keinerlei Vergütung für die Schulungsteilnahme erhalten würden und dies akzeptieren müßten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten.


    Eure meinung ist gefragt.

  • Großes Sicherheitsunternehmen hat auch einen BR, Anfrage sollte den Sachverhalt klären.



    Ich bin aber nun der Meinung, dass die Mehrzahl unserer Kollegen sich mit den 3 bezahlten Stunden zufrieden geben würden. Auch wenn der BR ihnen sagen würde, dass sie eigentlich Anspruch auf vier Stunden Bezahlung haben. Aus welchen Gründen auch immer ist meiner Meinung nach das Wachgewerbe ein Tummelplatz der Leisetreter. Daher sind meiner Meinung nach die Arbeitsbedingungen in unserem Gewerbe auch so schlecht. Die Arbeitgeber wissen, dass die meisten unserer Kollegen sich nicht wehren.






    Zitatfunktion korrigiert kal

  • Ich würde jene Kollegen, die derartiges mehr oder weniger klaglos akzeptieren jetzt nicht als Schleimer oder Speichellecker bezeichnen. Solch Bezeichnungen würden vielleicht auf jene zutreffen, die dem Arbeitgeber vorschlagen, ohne [ausreichende] Bezahlung vom Kunden und Arbeitgeber gewünschte Fortbildungsmaßnahmen in der Freizeit zu besuchen.


    In einem Punkt stimme ich zu: Der Großteil der Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe ist nicht bereit, sich gegen derartige Behandlung zu wehren.
    Das erkennt man ja auch in dem geringen Grad der gewerkschaftlichen Organisation.


    Das könnte auch daran liegen, dass nicht wenige Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe keine "Berufene" sind sondern den Job nur machen, weil sie nichts anderes mehr bekommen haben und daher auch froh sind, wenigstens diese Chance erhalten zu haben. Unter solchen Umständen nimmt man dann auch eher derartige Behandlungen hin.
    Gerade für den gering qualifizierten 34a-Wachmann mit einfachen Bewachungsaufgaben steht noch immer jederzeit genügend Ersatz auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das weiss natürlich jeder Arbeitgeber, und nicht wenige lassen das dann auch die Arbeitnehmer wissen: Wenn du nicht spurst wie ich will, du bist austauschbar... In Zeiten von sechsmonatigen Probezeiten und befristeten Arbeitsverträgen geht der Austausch auch relativ problemlos von statten.


    Und wenn wir ehrlich sind: Nahezu jeder ist in diesem Gewerbe austauschbar. Nur: Je spezieller die Verwendung und damit vielleicht einhergehende höhere Qualifikation, desto weniger leicht ist man austauschbar.

  • Hallo Kollegen.


    Also ich bin der Meinung,
    dass man sich als Arbeitnehmer nicht immer alles gefallen lassen sollte.
    Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten,
    dass sich wie in diesen Fall die betroffenen zusammentun und geschlossen zu ihrem Chef gehen sollten
    um dort gemeinsam eine Lösung zu finden die für beide Parteien Akzeptabel ist.


    Ich weis, dass ist immer leichter gesagt als getan,
    aber wie schon geschrieben,
    habe ich selber schon solche Erfahrungen machen müssen.
    Wir haben dann alle zusammen nach dem Motto
    „Nur zusammen sind wir stark“
    unser Recht durchsetzen können.


    VIEL ERFOLG! :thumbup:


    Grüße Blue-Bull

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