Ausweiskontrolle


  • Hallo.

    Meine Frage:



    Ist ein Mitarbeiter von einem privaten Sicherheitsdienst wie zum Beispiel

    der Türsteher an der Disco
    wirklich durch sein übertragenes Hausrecht berechtigt,
    dass er den Personalausweis bis zum Verlassen der Gasträume einziehen (behalten) darf?


    Wenn der Türsteher mittels Personalausweis kontrollieren möchte,
    ob jemand volljährig ist, ok.
    Aber
    dass die Ausweise bei Personen die unter 18 Jahre alt sind
    dann vom Türsteher bis zum Verlassen der Gasträume behalten werden,
    finde ich nicht ok.


    Wird der Ausweis wie in diesen Fall nicht abgegeben sondern nur vorgezeigt,
    so lassen die meisten Türsteher die jungen Leute nicht in die Disco rein.


    Ist das wirklich so OK?
    Kann so etwas den nicht anders geregelt werden?


    Wenn ich das noch richtig weiß,
    muss ich doch nur den Staatlichen Behörden
    wie eben der Polizei usw. meinen Ausweis aus der Hand geben.
    Ansonsten muss ich ihn doch nur vorzeigen.


    ODER?



    Grüße Bianca

  • Du musst ihn sicher nicht herausgeben. Du musst aber auch nicht in die Disco rein...


    Sprich: Willst du rein, dann gib ihn ab.
    Gibst du ihn nicht ab, willst du auch nicht rein :D

  • Da kann ich badisch nsl nur zustimmen.


    Es geht dabei nämlich nicht um den Personalausweis als solches, sondern um die Bedingungen, die der Disco-Besitzer für den Einlass stellt. Und der Gast wählt, ob er diese Bedingungen akzeptiert oder nicht. Dann bleibt er eben draußen.


    Das erinnert mich sehr an ein Beispiel aus meinem Lehrgang. Da hieß es: "Wenn ein Supermarkt-Besitzer möchte, dass alle Kunden ihre Schuhe vor Betreten ausziehen sollen, dann müssen sie es tun. WENN sie in den Supermarkt wollen."


    Wahrscheinlich soll die Sache mit dem Perso auch abschreckend sein, damit der Disco-Betreiber keinen Ärger mit dem Jugendschutzgesetz/Alkoholausschank an Minderjährige bekommt. Und auch gefälschte Ausweise in Ruhe überprüft werden können.

  • Das ist ganz simpel, Jugendliche unter 18 müssen die Disco bis entweder 22 oder 24 Uhr verlassen haben. In einer Disco in der sich mehrere hundert Besucher aufhalten ist das Verlassen der Disco zum vom Gesetz bestimmten Zeitraum nicht anders zu kontrollieren.
    Ausweis abgeben oder weitergehen, so einfach ist das. ;)

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