Frei verkäufliche Waffen im Dienst

  • Hallo.
    Es wird immer wider mal darüber berichtet,
    dass Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste so genante frei verkäufliche Waffen mit sich führen.


    Diese Waffen
    ( Gas & Schreckschuss Pistolen / Elektroschocker / Schlagstöcke / CS oder Pfeffersprays usw.)
    werden dann im Dienst mitgeführt, um sich bei eventuellen übergriffen selbst schützen zu können.


    Das für Gas-Signal und Schreckschuss Pistolen der Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) benötigt wird ich klar.
    Klar ist aber auch,
    dass bei den meisten Dienstanweisungen vom Arbeitgeber extra vermerkt ist,
    dass das führen von eben solchen frei Verkäuflichen Waffen Verboten bzw. untersagt ist und wird.


    Wie ist eure Meinung dazu,
    soll man sich selber schützen dürfen?
    Oder ist es doch besser wenn man gar nichts mitführt?



    Grüße Blue-Bull

  • Ich bin gegen solche Waffen.
    Was sagen die eventuellen Statistiken über solche Waffen?
    Ist ein schützen damit möglich, oder gefährdet man sich damit?

  • Laut der Allgemeinen DA des BDWS sind nur Waffen und Hilfsmittel, die durch die Firmenleitung freigegeben werden im Wachdienst einzusetzen. Insbesondere ist das Tragen von Schreckschuß- und ähnlichen Waffen untersagt.
    Ebenso ist durch die Firmenleitung der Einsatz von Gas und Schlagstöcken freizugeben.


    Zum Einen beugt das natürlich schon von Vornherein den Missbrauch vor. Zum Anderen wird sichergestellt, dass die Leute entsprechend ausgebildet und eingewiesen sind. - Mit eine Voraussetzung für das Führen. Die Notwendigkeit - soweit es das Waffenrecht berührt - wird durch die Firmenleitung geklärt, also auch eine Absicherung des Wachmannes. Er kommt nur mit den "freigegebenen und erforderlichen" Waffen und Hilfsmitteln zum Einsatz, riskiert praktisch keine Anzeige mehr wegen unerlaubten Waffenbesitzes. :D


    Dann kommt natürlich auch der sehr fragliche Sicherheitsfaktor dazu, der sich aus dem Führen von "Scheinwaffen" ergibt. Ein Täter wird nicht fragen, ob es sich um eine echte Schusswaffe oder eine Schreckschusswaffe handelt. Auch nicht, ob jemand am MES ausgebildet ist, oder ihn nur zur Abschreckung führt.


    Ist nun mal leider so, dass sich jede Waffe, jedes Hilfsmittel - abhängig davon, wie der Träger ausgebildet und motiviert ist - sich gegen ihn oder für ihn einsetzen läßt.


    Und leider ist es nun mal so, dass gerade die am besten "bestückten und ausgerüsteten" Leute nicht unbedingt entsprechend ausgebildet sind und auf der anderen Seite Vorfälle provozieren.

  • Hallo.


    ...Das für Gas-Signal und Schreckschuss Pistolen der Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) benötigt wird ich klar.


    Klar ist aber auch, dass bei den meisten Dienstanweisungen vom Arbeitgeber extra vermerkt ist, dass das führen von eben solchen frei Verkäuflichen Waffen Verboten bzw. untersagt ist und wird...


    Der kleine WS wäre wohl in den meisten Fällen nicht nötig...


    Aber warum auf irgend eine Dienstanweisung hinweisen. Ist das nicht ganz klar von der BG geregelt?


    Zitat

    BGV C7


    § 19 Schusswaffen


    (4) Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig.

  • Und leider ist es nun mal so, dass gerade die am besten "bestückten und ausgerüsteten" Leute nicht unbedingt entsprechend ausgebildet sind und auf der anderen Seite Vorfälle provozieren.


    z32w


    Was Gas- und Schreckschusswaffen angehen: Klares NEIN. Und das nicht nur wegen des Verbots der BG.
    Diese Dinger sind meiner Ansicht nach für die Selbstverteidigung nur bedingt geeignet. Das Risiko dabei überwiegt den Verteidigungsnutzen um ein Vielfaches.


    An Silvester damit Feuerwerk in die Luft ballern, ja. Dafür sind sie gut. Aber für mehr nicht.
    (aber selbst dafür bräuchte man dann den kleinen Waffenschein, ausser man ballert im eigenen Grundstück)


    Was Pfeffersprays angehen: Ja, kann man mitführen (solange der Arbeit- und Auftraggeber das OK dazu geben).


    Bei Schlagstöcken jeglicher Art sollte zunächst eine entsprechende Ausbildung daran stattfinden, bevor man so ein Ding mitführt. Ansonsten auch hier eher Finger weg.

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