Hallo,
ein Wach- und Sicherheitsunternehmen such für einen ca. 3-wöchigen Sondereinsatz bei einer großen U-Bahn Mitarbeiter mit der Aufgabenstellung Bahnsteigüberwachung bei Massenansturm der Fahrgäste + Zugabfertigung (Freigabe der Abfahrt).
Trifft es tatsächlich zu, dass dafür keine Bestimmungen der GewO /BewachV zur Anwendung gelangen, wie es angeblich auch nicht erforderlich sei, das Personal als Wachpersonal zu melden oder Führungszeugnisse zu verlangen? Es handle sich um keine Integration in die Aufgabengebiete der regulären, berufsmässigen U-Bahnwache. Als Stundenlohn auf Minjob-Basis werden umwerfende 7 EUR geboten. Die Betreibergesellschaft in öfftl. Hand lehnt dazu jegliche Auskunft bzw. Stellungnahme ab.