U-Bahnsteigüberwachung, U-Bahn-Zugabfertigung - wer kennt sich aus?

  • Hallo,
    ein Wach- und Sicherheitsunternehmen such für einen ca. 3-wöchigen Sondereinsatz bei einer großen U-Bahn Mitarbeiter mit der Aufgabenstellung Bahnsteigüberwachung bei Massenansturm der Fahrgäste + Zugabfertigung (Freigabe der Abfahrt).


    Trifft es tatsächlich zu, dass dafür keine Bestimmungen der GewO /BewachV zur Anwendung gelangen, wie es angeblich auch nicht erforderlich sei, das Personal als Wachpersonal zu melden oder Führungszeugnisse zu verlangen? Es handle sich um keine Integration in die Aufgabengebiete der regulären, berufsmässigen U-Bahnwache. Als Stundenlohn auf Minjob-Basis werden umwerfende 7 EUR geboten. Die Betreibergesellschaft in öfftl. Hand lehnt dazu jegliche Auskunft bzw. Stellungnahme ab.

  • Ich sag mal so, 34a und BewachV gelten ausschließlich für Bewachungstätigkeiten (im Auftrag).


    Zugabfertigung incl. Signal ZP9 geben ist nicht wirklich eine Bewachungstätigkeit.
    Das was hier wohl gefordert wird, macht jeder Zugführer (oder bahndeutsch KiN, Kundenbetreuer im Nahverkehr) tagtäglich, ggf. mit Unterstützung von rotbekappten Mitarbeiter von DB Station & Service.
    Ganz normale Arbeit eben, was an einem Bahnhof in Sachen Fahrgäste und Zug eben anfällt.
    Eine Bewachung findet nicht statt, sondern lediglich der Zug- und Fahrgastverkehr in und aus dem Zug und den Bahnsteig wird geregelt.


    Und wenn es keine erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit ist, dann braucht auch kein Personal von einem Dienstleister, welches für die Arbeit eingesetzt werden soll, als Wachpersonal gemeldet werden.
    Ist prinzipiell nichts anderes, als wenn ein Dienstleister im Gebäudeservice Putzleute einsetzt - müssen die als Wachleute gemeldet werden? Wohl kaum...


    Führungszeugnisse müssen im Übrigen nirgends verlangt werden, auch nicht bei einer tatsächlichen Bewachungstätigkeit.

  • badisch_nsl


    Vielen Dank für diese Erläuterungen! Das ist ja für den Laien im Bahnbetrieb hoch interessant. Jetzt verstehe ich auch, warum die Vorstrafe eines Kollegen zwar seine Entfernung aus dem Team bei einem Automobilhersteller führte, er dann stattdessen bei der S-Bahn eingesetzt werden konnte.


    Nur noch eine Frage: Gelten die Eisenbahn-Vorschriften gernerell auch für städtische U-Bahnen, deren Betriebsgesellschaften sich in kommunaler Hand befinden mit dem Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden?
    Im "Sicherheitsgewerbe" beispielsweise dürfen zur S-Bahn abgestellte Mitarbeiter nicht bewaffnet sein. Sie werden mit Schlagstöcken ausgerüstet, während die U-Bahnwache, zumindest in München von Securitas, martialisch bewaffnet herum läuft, auch unter großen Menschenmassen eingekeilt - so sie denn überhaupt unterwegs ist und nicht zunehmend der regulären Polizei das Leben erschwert. Zuvor gab es sogar "Schwarze Sheriffs" mit baumelnden Colts bei der U-Bahn und mit teils neonazistischen Allüren.

  • Städtische U-Bahn und Eisenbahn muss man trennen. Die U-Bahnen fahren in der Regel ohne "externe" Abfertigung, dort übernimmt das der Fahrer, wie der Triebfahrzeugführer bei den meisten S-Bahnen und einige Züge im Regionalverkehr. Bei bestimmten Veranstaltungen werden Mitarbeiter als Reisendenlenker/Sicherer eingesetzt um die sichere Einfahrt und Abfahrt der U-Bahnen zu gewährleisten. Beginnt bei der Einfahrt der Bahnen, über den Einstieg der Fahrgäste, dem freihalten der Lichtschranke an den Türen bis hin zu Ansprache von Fahrgästen zurückzubleiben wenn die Bahn Ausfahrt hat. Wird in den Städten sicherlich auch unterschiedlich gehandhabt....


    Das die DB Sicherheit überall mit Schlagstöcken ausgerüstet ist, ist ein Gerücht. Die Ausrüstung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und varriert teilweise noch unter Bahnern und Subs der DB Sicherheit. Teilweise rennen sie auch komplett ohne defensive Ausrüstung.


    Eine Bewaffnung der DB Sicherheit mit Schusswaffen wäre wohl theoretisch möglich, aber im Gegensatz zur Münchner U-Bahnwache besteht der grösste Teil des Personals entweder aus altgedienten Bahnern, bereits älterem Nachwuchs aus der Jobbörse oder Subs. Während die Münchner explizit für diesen Job eingestellt und ausgebildet werden (in welchem Umfang auch immer lassen wir mal dahingestellt). Die U-Bahnwache gehört zumindest auf dem Papier zu 51% der Stadt München, Securitas hat nur 49% an der Gesellschaft soweit ich informiert bin.

  • Fump
    Vielen Dank auch für deinen interessanten Beitrag!
    Darf ich vielleich noch auf Folgendes zur Klarstellung hinweisen:
    "Mehrheitsgesellschafterin sind mit 51% die Stadtwerke München GmbH; Minderheitsgesellschafterin ist mit 49% die Securitas Sicherheit & Service GmbH & Co. KG. Letztere ist auch für die operative Ausführung des Geschäftsbetriebs zuständig, ist also Arbeitgeberin der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".
    http://www.muenchner-u-bahnwache.de/wirueberuns.php


    Der "Skandal" im Vorjahr hatte auch nur mit S. zu tun, die trickreich auf Niedriglohn umstellen wollte und an die 20 Mitarbeiter vors Arbeitsgericht zwang. Fernab von handelsrechtlichen Feinheiten kann man m.E. ruhig von "Securitas-U-Bahnwache" sprechen. Daran ändern auch die lustigen Wappen vom "Münchner Kindl" nichts. Besser noch als zähnefletschende Schäferhunde oder Pistolenabbildungen auf Dienstkleidung anderer Firmen. Mir persönlich sind schon die grob fahrlässig im Menschengewühl auf den Bahnsteigen und in den Waggons geführten Schusswaffen ein Greuel...

  • Noch 2 Nachträge zur Personalsituation bei der Securitas-U-Bahnwache:


    Zitat: "5. Die Beklagte beschäftigt kein eigenes Personal. Es existieren lediglich Dienstverträge mit ihren Geschäftsführern. Sie verfügt nicht über eigene Räumlichkeiten. Die Büros ihrer Geschäftsführer befinden sich in den Räumlichkeiten ihrer Gesellschafter".
    http://lexetius.com/2000,4732


    Auch ganz interessant: http://www.tz-online.de/commun…13/comments/remoteComment

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