Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit mindern «Hartz IV»

  • Quelle: business-wissen


    Zitat

    Für «Hartz IV»-Empfänger lohnt es sich nicht, nachts oder feiertags zu arbeiten. Die Lohnzuschläge, die für eine Beschäftigung in den Nachtstunden oder an Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Eine «zweckbestimmte Einnahme», die wie etwa ein Schmerzensgeld bei der «Hartz IV»-Berechnung nicht berücksichtigt werden muss, wollten die Kasseler Richter in den steuerfreien Zuschlägen nicht erkennen: Es handele sich um ganz normales Einkommen zum Lebensunterhalt, urteilte der Senat (Az.: B 4 AS 89/09 R u.a.).


    Geklagt hatten Eheleute aus Dresden, die vom geringen Arbeitslohn des Mannes allein nicht leben können und deshalb als sogenannte Aufstocker ergänzend «Hartz IV» beziehen. Weil der Kläger als Wachmann regelmäßig für Dienste in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen eingeteilt wird, hätte eine Nichtanrechnung der dafür gezahlten Zuschläge dem Paar monatlich rund 90 Euro mehr an Sozialleistungen eingebracht.


    «In erster Linie geht es um die Gesundheit der Menschen», sagte Klägeranwalt Max Eppelein. «Nachtarbeit führt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Befinden.» Und der erhöhte Lohn an Sonn- und Feiertagen sei vom Gesetzgeber dafür vorgesehen, den Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Feiertagsruhe auszugleichen - also eine zweckbestimmte Einnahme. Diesen Argumenten wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen. Sie blieben damit ihrer Linie treu, so gut wie jede Einnahme von Arbeitslosen als anrechenbar einzustufen. Unter anderem haben sie das bereits für Abfindungen, Steuererstattungen und Verletztenrenten so entschieden.

  • Westerwelle sagte doch Arbeit lohnt sich^^


    und die Harz4 Ichlinge sollen sich mal nicht so haben :)

  • Ähnlich ging es einem Kollegen,seine Frau auch auf H4 zuhaus und jede Überstunde,jeder Zuschlag welchen er mitnahm wurde bei der Frau wieder abgezogen.
    Er hat etwas gebraucht bis er es kapiert hat aber nun lässt er sich nur noch seine "Sollstunden" auszahlen. Und auch WE tritt er massiv kürzer.
    Alle Überstunden gehen jetzt auf sein Zeitkonto,von welchem er sich dann einen schönen langen freien Winter macht.
    Sicher,beim Wachmann vlt.nicht ganz so einfach,aberauch ich pers.würde da schon sehr viel kürzer treten beim Stundenmachen.


    Die wollen es doch nicht anders!

  • Zitat

    Sie blieben damit ihrer Linie treu, so gut wie jede Einnahme


    Wenn man es nimmt, ist es eine Einnahme. Hartz ist Sicherung des Grundbedarfs, wenn man nix hat.
    Stunden und Nachtschichten ohne Ende sind nicht Pflicht. ;)

  • Wenn es vernünftige Löhne in unserem Bereich (Sicherheitsbranche/Vollzeit) gäbe, braucht es diese Subvention mittels Gesetzgeber via Aufstockerei nicht, ergo käme so ein Urteil gar nicht vor. Wir haben in diesem Bereich eine eindeutige Schieflage, wir fördern den Niedriglohnbereich geradezu.

  • Zitat von kalle

    wir fördern den Niedriglohnbereich geradezu.




    Absolut, wir subventionieren Dumpinganbieter.


    Sogar die Wachbetriebe, die Tarif zahlen, sind mit angesch...




    Wenn manche argumentieren: "sonst fallen Stellen weg", reden sie Müll.
    Was nutzen Anbieter, die durch soziale Zahlungen an ihre Mitarbeiter subventioniert werden müssen.

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