Weg zur Arbeit

  • Hallo ich habe eine Frage bite helft mir!
    Ich habe einen Einsatzort der von meinem Wohnort ca 60 Km entfertnt liegt, aber durch die Stunden pro Tag (12 stunden) und die Ki-Zulage ist das ok. nun soll ich zeitweise an einen anderen Standort gehen für das gleiche Geld aber für fasr die Hälfte der Stunden( 7 Stunden) aber der Arbeitsort ist doppelt soweit entfernt wie der andere ca 120 Km für eine Tour: ist da laut Gesetz zumutbar? Was sagt Ver.di dazu?

  • Keine Ahnung. Da musst du schon ver.di selber fragen. Telefonnummern könnte ich dir geben. :)


    Generell ist das zulässig. Hängt aber von deinem Arbeitsvertrag ab. Sollte da nur das eine Objekt angegeben sein, wird es schwer für den AG. Wenn nicht, kann er dich versetzen, auch auf Objekte bei denen weniger Stunden anfallen. Es muss nur die vertraglich vereinbarte Mindeststundenzahl erreicht werden.

  • 1) für das gleiche Geld
    2) aber für die Hälfte der Stunden( 7 Stunden)
    3) aber der Arbeitsort ist doppelt soweit entfernt wie der andere ca 120 Km für eine Tour:
    4) ist da laut Gesetz zumutbar?



    ...... also 7 Stunden arbeiten und 12 bezahlt bekommen ? oder!


    dafür weiter fahren ....und kein KM/Geld !


    [du kommst etwa auf 10 Stunden pro Tag mit Fahrzeit] wenn es dir passt, mach es oder nicht.