Blankwaffen Ausnahmegenehmigung

  • Gehört jetzt nicht wirklich zum Thema Waffenrecht im Bereich Sicherheitsdienst, aber ich möchte mal fragen, ob jemand diesbezügliche Erfahrungen hat. Bezogen auf Messen, Börsen, Märkte.


    Voraussetzung, Kosten, etc...

  • persönlich nicht, im Bekanntenkreis ja, Schwankung der Ausnahmen pro Kreis/Bundesland... sehr gute Erfahrungen kannst Du von Reenactmentgruppen hören, die viel mit Schwerten etc hantieren.

  • Ja, da hatte ich auch schon dran gedacht.Aber zu den Voraussetzungen werden die mir nicht viel sagen können, da diese Genehmigungen für den Verein ausgestellt werden.


    Auf Messen etc. wird das anders aussehen. Gut, für Transport und Ausstellung ist klar, was zu beachten ist.


    Mal schauen...

  • Hi all!


    Ich weiß nur das Aussteller, die erlaubnisfreie Schusswaffen u. Gegenstände wie z.b Schwerter, Degen, Säbel, Bajonette,Zier u. Sammlerwaffen anbieten /handeln /Ausstellen eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt der Stadt ( wo sich die Messe befindet) benötigen. Kosten für die Genehmigung liegen da so bei ca. 50- 80 Euro!
    Das Ordnungsamt prüft, ob der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit u. die persönliche Eignung besitzt. Diesbezüglich wird noch die Notwenigkeit u. die Unverzichtbarkeit überprüft.


    Des Weiteren müssen die Waffen ( Blankwaffen) gegen Diebstahl u. Missbrauch gesichert werden. Dies geht z.b durch Glasvitrinen, spezielle Fachständern, Sicherung mit Stahlseil oder Kette.


    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter Helfen


    Gruß
    Solution

  • Danke und ja, ein klein wenig.


    Mein OA scheut mal wieder und hat mich direkt ans nächste PP verwiesen. Die konnten mir allerdings auch nicht weiter helfen und gaben mir eine Telefonnummer vom Polizeipräsidium Aachen.


    Und wie sollte es anders sein, der Zuständige ist nicht da.


    Wie mein Transport und die Ausstellung zu erfolgen hätte, ist klar. Mache mir nur Gedanken: Wie "verpacken" nach einem Verkauf? Das Führen ist da nun strafbar. Will ja keinen Käufer ins offene Messer ( :rofl: ) rennen lassen.


    Zu den konkreten Kosten konnte ich noch nichts in Erfahrung bringen. Es gibt große Messen, da kann man eine Blankwaffen-Ausnahmegenehmigung gleich mit der Anmeldung beantragen und bezahlen. Kosten da: rund 30 Euro.


    Naja, mal schauen, was sich ergibt...

  • Servus


    Blankwaffen oder Hieb- und Stoßwaffen( nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer) dürfen in der Öffentlichkeit nur in geschlossenen Behältern, Taschen etc. mitgeführt werden. Man darf keinen unmittelbaren Zugriff darauf haben oder einen anderen denn Zugriff ermöglichen.


    Ausnahmen gemäß §12 Abs. 3 WaffG.
    Ziffer2 WaffG.: Eine Waffe darf „nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit“ von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. (Hinweis: bei “Freien Waffen” entfällt der Passus “zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck”, da für den Besitz dieser Waffenkategorie der Bedürfnisnachweis ja grundsätzlich entfällt, weshalb sie frei ab 18 Jahren Besitz bar sind.)


    Gruß

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.