Kind als Ladendieb

  • Guten Abend,


    vor kurzem hatte ich den Thread IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO offen, den ich bzgl. einiger dummen Beleidigungen geschlossen habe. Da aber einige Fragen offen geblieben sind bzgl. Freiheitsberaubung nach § 239 StGB möchte ich diese gerne auf kollegialem Wege klären, da ich diese Antworten für sehr wichtig halte.


    Ich lasse diese Frage gerade auch unter juraforum.de von Juristen klären. Ihr findet den Eintrag dort unter meinem Namen: Gregor Paulus - Thema: Kind als Ladendieb


    Es wäre nett wenn wir eine gesetzlich vertretbare Lösung finden. Ja, ich bin Dozent aber ich habe im Bereich Warenhausdetektiv nie gearbeitet; hauptsächlich Bereich Werkschutz und Sicherheitstechnik.


    Mein Lehrer war ein Rechtsanwalt - Aus rechtlicher Sicht sehen die Juristen auf juraforum diese Sache mit der Freiheitsberaubung übrigens genauso wie ich. (Von wegen Halbwissen)


    Das Problem: Kind 13 Jahre, Ausweis - Nachweis der Identität liegt vor...Ware wurde zurückgegeben....Kind will nach Hause. Polizei ist verständigt sagte aber dauert eine Stunde.


    § 127 StPO findet keine Anwendung.....Thema ist durch.(Bitte bei IHK, BFS o.a. nachfragen wer's immer noch nicht glaubt) Kann aber auch gerne eine pdf Datei reinkopieren aus meinen Ausbilderunterlagen der SecuMedia GmbH.


    § 229 BGB Selbsthilfe: Festnahme auf Grund gesetzlich einklagbarer Ansprüche und Anschriftenangabe zwecks Weitergabe an Polizei und Jugendamt weches dann eine Akte anlegt.


    Aber wenn das Kind jetzt das Büro verlässt.....jetzt war die Frage offen......müsste ich Gewalt anwenden (Zwang). Eben dieser Zwang ist verboten.....demnach wäre der Tatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB erfüllt.


    Was rechtfertigt die weitere Festnahme ? Daten sind bekannt und können Polizei übergeben werden. Anspruch besteht nicht mehr, kann aber auch später (evtl. Kosten der Festnahme) eingeklagt werden.


    Nun wurde als mögliches weiteres Festnahmerecht der § 13 StGB angegeben .....Kind könnte sich etwas antun.....klingt logisch aber unwahrscheinlich...und als Rechtfertigungsgrund für eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB ?....na ob das reicht.


    Hinzu kommt: Diebstahl geringwertiger Sachen § 248a StGB ist ein Antragsdelikt..wird also nur auf Antrag verfolgt.


    Wenn aber, wie viele Warenhäuser hier auf dem Land, kein Strafantrag gestellt wird weil dieses bei einem schuldunfähigen Kind eh nichts bringt, was dann.....warum dann Polizei ?


    Hoffe auf eine interessante Diskussionsrunde .....


    Sorry an Kalle, wollte eigentlich den Thread nicht schließen aber einige Äußerungen gingen mir echt zu weit. Ich respektiere hier jeden Kollegen und erwarte dieses auch von anderen.

  • Hallo DozentNRW


    Ich erinnere mich an folgendes:

    Zitat von "DozentNRW"

    An den Admin: Bitte um Schließung dieses Threads. War ganz nett aber kostet zu viel Zeit.


    Kalle hat ja gewohnt gekonnt darauf geantwortet:

    Zitat von kalle"

    Noch eins zu den Schliessungswünschen für diesen Thread. Unterschiedliche Auffassungen zu Rechtsgebieten sind beileibe nichts ungewöhnliches, warum sie auftauchen liegt nach meinem dafürhalten auch oft an den unterschiedlichen "Lesearten" die jedem zueigen sind.
    Kritk ist etwas völlig normales, man kann durchaus durch diese lernen bzw. seinen Standpunkt prüfen.
    Den Thread selbst werde ich zeitlich begrenzt hier sperren, mit solchen Massnahmen haben wir gute Erfahrungen gemacht.


    Also wird auch dieser Thread wieder u.U. nicht immer deinen Vorstellungen gerecht werden, aber vielleicht hilft ja hier die Antwort aus dem von dir angesprochenen juraforum.

  • Mit Kritik habe ich kein Problem, warum aber soll ich mich in einem Forum, indem ich kostenlos Hilfe zur Sachkunde anbiete, dumme Beleidigungen hinnehmen.


    Schauen Sie sich doch bitte mal die Einträge auf besagtem Forum an. Dort wo sich Juristen unterhalten...da finden Sie keine Beleidigungen, nicht man ansatzweise.


    Daher bin ich gerne bereit dieses Thema weiter zu diskutieren; Sie müssen ja nicht daran teilnehmen.

  • Lieber Dozent,


    ich hatte schon sehr viele unter 14 jährige bei mir sitzen gehabt.


    Wenn ich nach deiner These arbeite, so frag ich das Kind wie alt es ist und wenn es mir dann sagt es ist noch keine 14 sag ich schön und wünsch ihm beim raus gehen noch einen schönen Tag.


    Sorry ist aber Schwachsinn.


    1. Hab ich noch keines mit einem Ausweis erlebt. Den gibt es eh erst ab 14.


    und 2. halte ich das Kind so lange fest bis die Polizei kommt und es abholt. Den Richter will ich sehen der mich verurteilen weil ich das einzig richtige gemacht habe. Natürlich kann ich auch die Eltern anrufen, die dann ihr Plag abholen.

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