Eine Frage zur Arbeit bzw. zur weiterbildungs möglichkeit im Bereich Aviation/Luftfahrtsicherheit

  • Hallo und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr wünsche
    ich euch allen,


    Habe mal wieder eine Frage an die Profis hier im Forum.


    Ich Arbeite seit ca. 3 Jahren in Hamburg in Bereich Objektschutz
    und möchte sehr sehr gerne in den Bereich Aviation bzw. Am Flughafen arbeiten.


    So nun meine frage kann ich mit einer Erfolgreich
    abgeschlossenen §34a Schein Prüfung (Vor der Handelskammer) als Grundlage
    irgendwie an Weiterbildungen teilnehmen die mir das arbeiten am Flughafen
    erlauben.



    Mit freundlichen Grüßen Cem :hail:

  • Hallo!


    Schau in das Thema Voraussetzungen, da steht einiges was weiterhelfen kann.

  • Hallo,


    als Voraussetzung für die Tätigkeit am Flughafen nach Luftsicherheitsgesetz (..es werden hier noch Tätigkeiten nach §5, §8 und §9 unterschieden) brauchst Du erstens eine 6-wöchige Ausbildung, zweitens das Bestehen einer Prüfung (zumindest bei Tätigkeiten nach §5 vor der Bundespolizei) und drittens den Erhalt einer Beleihung (Zuverlässigkeitsprüfung).


    Die Fortbildung bieten meistens die Firmen an, die schon an Flughäfen tätig sind (FIS, FraSec, Brinks.....), dort bekommst Du aber während dieser Zeit keinen regulären Lohn. Es wird ein sogenannter Ausbildungsvertrag abgeschlossen.


    Bei externen Schulungsdienstleistern muss auch noch der Lehrgang bezahlt werden.


    Eine Weiterbildungsmöglichkeit abends oder an Wochenenden kenne ich nicht, so dass man entweder seinen Urlaub opfern muss oder auf das Geld verzichten :(


    Dafür verdienst man (zumindest in Hessen) an Flughäfen bei der Passagierkontrolle auch für die Verhältnisse im Wachgewerbe ganz ordentlich (Start bei 10,17 Euro)


    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen...... :S