Euro DIN EN 50518-1 und 50518-2

  • Hallo wie ja bereits schon heiß Diskotiert kommt ja die Euronorm für Sicherheitsdienste. Und diese Norm " DIN EN 50518-2 und DIN EN 50518-2 ist nicht ganz ohne. Ich glaube, dass hier einige Sicherheitsdienste und Leitstellen die diese Norm aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllen können auf der Strecke bleiben.


    Oder wir seht ihr diese Norm. Der VDS hat im Gegenzug zwar eine Anlehung an die Norm den Bereich VdS Alarm ins Leben gerufen aber da ist noch nichts genaues wohl bekannt.

  • Bis zur Einführung der EN 50518 wird zwar noch eine ganze Zeit vergehen, Zeit, um sich zu entscheiden, die NSL auf- und umzurüsten, oder die Aufschaltungen an eine AES abzugeben, jedoch ist jedes Wachunternehmen gut beraten, sich mit der EU-Norm auseinanderzuseten.
    Auch wenn durch die "Arbeitsgruppe Alarm" an einer "deutschen Variante" zur Umsetzung gearbeitet wird, ist einerseits die Zeit zur Umsetzung der Norm ziemlich knapp bemessen (teilweise auch mit enormen Kosten verbunden) und andererseits führt halt kein Weg, auch kein besonderer "deutscher Weg" an der Norm vorbei, wenn wir uns weiter auf dem Markt behaupten wollen.

  • Wenn denn lediglich die Notruf- und Serviceleitstellen von der Norm betroffen wären...


    Aber nein. Da hängt viel mehr dran. Und ich denke, dessen sind sich viele nicht bewusst. Sowohl Sicherheitsdienstleister als auch ganz andere Stellen.
    Dass hoheitliche Notrufzentralen (Polizei, Feuerwehr) dazu zählen, ist soweit klar.


    Da die EN 50518 allerdings ganz allgemein von Alarmempfangsstellen spricht, sind eben sämtliche Stellen, die Meldungen von Gefahrenmeldeanlagen (darunter fallen auch Störungsmeldungen) entgegennehmen davon betroffen. Der soziale Dienst, der Hausnotrufe anbietet, das Krankenhaus...


    Damit dürfte letztenendes auch nahezu jeder Sicherheitsdienstleister mit Werk- und Objektschutz in irgendeinier Weise betroffen sein. In vielen Pforten laufen Meldungen der örtlichen GMA auf. Auch jene werden nach derzeitigem Stand von der EN 50518 erfasst. Gut, da wird dann nicht der Sicherheitsdienst die Kosten zu tragen haben, sondern der Betreiber der GMA und der Empangsstelle (somit der Auftraggeber, für die der Sicherheitsdienst tätig ist). Aber wenn jener die (vielerorts unsinnigen) Maßnahmen durchführen will oder kann, wird es entsprechende Umstrukturierungen des Auftrags geben, da ein Teil der Aufgaben wegfällt.
    Und falls der Auftraggeber die Anforderungen erfüllen will, kommt spätestens mit den personellen Voraussetzungen für die AES auch einiges auf die Sicherheitsdienste zu.


    Man sieht: Es sind nicht ausschließlich die NSL betroffen, wie es bislang mit den einschlägigen VdS-Vorschriften der Fall war.

  • Ich stimme Dir in Deinen Ausführungen soweit zu, jedoch mit der Einschränkung, dass einzelne Betriebswachen mit ihren zweifellos vorhandenen Empfangseinrichtungen nicht betroffen sein werden.


    Zitat


    ...
    Die Anforderungen gelten für Anwendungen in abgesetzten Konfigurationen, in denen eine Vielzahl von Anlagen an eine oder mehrere Alarmempfangsstellen melden, mit dem Ziel, Alarme von einem oder mehreren Alarmanlagen zu überwachen....


    Den Zustand "abgesetzte Konfiguration" werden die wenigsten Betriebswachen erfüllen, denke ich mal.

  • So wie ich es in recht kurzer Form zusammengefasst habe, wurde es in allen Seminaren und Konferenzen, an denen ich zum Thema teilgenommen habe, vermittelt...

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