Wegen Pfefferspray: Razzia in Anwaltsbüro

  • Auszug

    Da staunte Rechtsanwalt Hans Günter Reinhold (54): Mit einem Durchsuchungsbefehl standen zwei Kripo-Beamte morgens vor seiner Pempelforter Anwaltskanzlei, um nach Pfefferspray zu fahnden und es zu beschlagnahmen.


    So die Anordnung einer Amtsrichterin, da Reinhold gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Was der Anwalt nicht ahnte: Ein 2007 gekauftes "Reizstoffsprühgerät" zur Abwehr von Tieren muss inzwischen ein Zulassungszeichen aufweisen.


    Fehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.



    http://www.rp-online.de/public…zzia-in-Anwaltsbuero.html

  • Muss mal nachschauen.


    Wenn er das Spray 2007 (also vor 2 Jahren) gekauft hat, kann es sein dass das PTB Zeichen evt wirklich nicht auf dem Dösken ist. Da wir bei der Bahn aber seit 1 Monat unsere Mitarbeiter am Pfeffer ausbilden, hab ich als Ausbilder da einen andern Infostand!


    Denn in unseren Unterlagen sagt das Waffengesetz aus: Die Spraydose muss durch einen deutlichen Schriftzug "Tierabwehrspray" , dem PTB Zeichen gekennzeichnet sein oder in der Beschreibung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Spray nur zum Einsatz gegen Tiere bestimmt ist.


    Stell den Gesetzestext dann hier zur Verfügung.

  • kenn das auch das auf den pfefferspray stehen muss "zu abwehr von tieren" aber das reizstoffsprühgerät wie es die polizei hat muss glaube ich nen ptb aufweisen... aber das darf man als normalo eh nicht haben. vieleicht war es ja auch nen cs gas

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, war auf dem Spray eine veraltete Aufschrift, dadurch war die rechtliche Einstufung als Tierabwehrspray nicht mehr eindeutig. Hätte der Anwalt besser mal rechtzeitig ein neues gekauft ;) ...

  • Das nötige Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt war nicht vorhanden und aus diesem Grund war Besitz nach neuem Waffenrecht Strafbar.



    Polizeibehörden besitzen ebenfalls Pfefferspray, jedoch ist dieses zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und fällt somit unter den Waffenbegriff des §1 WaffG.


    Ein Unterschied ist beispielsweise die Sprühweite.

  • Peinlich, dass das gerade einem Anwalt passiert! Oder hat das ganze eine Vorgeschichte?


    Nach dem Motto:


    PVB: Das von ihnen geführte/transportierte Pfefferspray entspricht nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen! Bitte geben sie es beim Erwerb eines gesetzeskonformen Spray ab.
    Rechtsanwalt: Sie müssen mir nichts über's Recht erzählen, ich bin VOLLJURIST!
    PVB: Ich wollte sie nur auf die Bestimmungen des Waffengesetzes hinweisen!
    Rechtsanwalt: Was maßen sie sich an? Ihr Name/Dienstnummer!
    PVB: Meine/n Dienstnummer/Namen können sie gerne haben. Aber ich leite jetzt, wg ihrer Uneinsichtigkeit, ein Strafverfahren wg Verstosses gegen das Waffengesetz gegen sie ein! IHREN Ausweis bitte!

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